Vom Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
— Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum.
— Angabe der Adresse und Kontaktdaten.
— Angabe zu Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB.
— von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
* Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben.
* Bewerbergemeinschaftserklärung mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft u. des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie der Erklärung, dass die Mitglieder im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden.
von Mitgliedern einer Wettbewerbsgemeinschaft:
Wettbewerbsgemeinschaftserklärung mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft u. des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt,
die nachweisen,
1. dass eine Berufsqualifikation als „Architekt“ oder als „Landschaftsarchitekt“ vorliegt,
2. dass eine Berufshaftpflichtversicherung vorliegt und die erklären
3. dass keine Ausschlusskriterien nach §123 GWB vorliegen.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der zugelassenenBewerber nach folgenden Auswahlkriterien:
Nachweis von Referenzen aus dem Leistungsbild Gebäude u. Innenräume, der letzten 6 Jahre (d. h. die Leistungen (LPh 2-8) wurden zwischen September 2010 und September 2016 erbracht).
1. jeweils unter Angabe:
— der Art des Projekts,
— des Auftraggebers (mit Kontaktdaten),
— des Leistungsanteils
— der Honorarzone (falls im Anwendungsbereich der HOAI),
— des Fertigstellungszeitpunkts und
— von zusätzlichen individuellen Beschreibungen (diese Angaben sind je Referenz gesondert, auf maximal 2 Seiten DIN A4 (einseitig), in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen zu erstellen.)
Die Höchstpunktzahl kann bereits mit nur einer Referenz erreicht werden, die beide Kriterien vollständig erfüllt.
Sie wird:
— im Leistungsbild Gebäude u. Innenräume ab einem Leistungsanteil von 100 %, Gewichtung 75 % und
— bei maximaler Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen, (entspricht Honorarzone IV, falls im Anwendungsbereich der HOAI), Gewichtung 25 %
erreicht.
Für das Leistungsbild Freianlagen ist keine Referenz nachzuweisen. Die Wettbewerbsgemeinschaft mit einem Landschaftsarchitekten ist nicht zwingend.
Bei jedem Kriterium können 0-5 Punkte (5 = sehr gut, 0 = ungenügend) erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Alle eingereichten Referenzen werden einzeln bewertet. Die Bewertungen aller abgegebenen Referenzen werden addiert und durch die Anzahl der Referenzen geteilt.
Zum Nachweis der Eignung erforderliche Unterlagen (auf Verlangen durch die Preisträger nach Abschluss des Wettbewerbs einzureichen):
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung je Leistungsbild: Kopie der Police und eventuell eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise (Personenschäden 1 500 000 EUR und sonstige Schäden 1 000 000 EUR) im Auftragsfall zusichert;
— Nachweis, dass die durchschnittliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft für jedes Leistungsbild in den letzten 12 Monaten bei 2 oder mehr lag bzw. liegt;
— Nachweis einer Referenz Leistungsbild Gebäude und Innenräume,
Leistungsphasen 2-8 (bzw. analog zu erbringendem Leistungsanteil des Mitglieds)
in den letzten 6 Jahren erbracht,
mit einer BGF von mindestens 900 m2 und
mind. Honorarzone III oder vergleichbar.