Bewerbungsschluss |
22.11.2016, 10:30
Änderung am Oct 28, 2016 |
Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Schulen |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Offenbach (DE) |
Aufgabe |
Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 3, Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen, innerhalb der Leistungsphasen 1 bis 9, mit Variantenuntersuchung für die Sanierung und Erweiterung einer Gesamtschule mit Ganztagsangebot in Offenbach. Bestandteile der Planungsaufgabe sind die Prüfung und Konzeptionierung des Flächen- bzw. des Erweiterungsbedarfs, die bauliche und haustechnische Vollsanierung sowie die Planung der ggfs. notwendigen Interimsunterbringung aufgrund der separat zu vergebenden flächendeckenden Sanierung von Spritzasbestrückständen.
Planung und Bauüberwachung der vorgenannten Asbestsanierung sind nicht Bestandteil dieser Auftragsbekanntmachung und werden in einem separaten Vergabeverfahren an ein Fachbüro beauftragt. Die Koordination der beteiligten Fachplaner bzw. –büros obliegt jedoch dem Auftragnehmer dieses Auftrags. |
Leistungsumfang | Leistungen der nach HOAI Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume mit Leistungsphasen 1 bis 9, hier: Planungsleistungen mit Variantenuntersuchung für die Sanierung und Erweiterung einer Gesamtschule in 63069 Offenbach. Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule in Offenbach (integrierte Gesamtschule mit Ganztagsangebot in der 780 Schüler und Schülerinnen unterrichtet werden). Das Gebäudeensemble der Edith-Stein-Schule verfügt über ca.12.900 m2 BGF und besteht aus dem dreigeschossigen Hauptgebäude von 1978, der 3-Feldsporthalle und dem eingeschossigen Hausmeisterhaus (beide von 1980). Das dreigeschossige Hauptgebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach. Es besteht aus Stahlbeton und ist außen mit einer Vorsatzschale aus Klinker versehen. Die Turnhalle ist ebenfalls als Stahlbetonskelettkonstruktion ausgeführt. Im unteren Fassadenbereich wurde auch hier eine Klinkervorsatzschale realisiert. Die restliche Fassade besteht aus Sichtbetonelementen. Die Turnhalle hat ein flach geneigtes Satteldach. Das gemauerte Hausmeisterhaus ist eingeschossig und hat analog zum Ensemble ebenfalls ein Flachdach und eine Klinkerfassade. Dieses Beschaffungsverfahren umfasst die notwendigen Architektenleistungen für die Planungsbereiche: a. Prüfung der Bestandflächen in Bezug auf das für die Zukunft vorgegebene Raumprogramm (aufgrund gestiegener Schülerzahlen) auf Umbau- und ggfs. Flächenerweiterungsbedarf und zur Sicherstellung der Ganztagesfähigkeit. Hierfür ist ein Konzept zu entwickeln. b. bauliche und haustechnische Vollsanierung (altersbedingte Schäden sowie energetische Optimierung) einschließlich Sanierung von Schadstoffen, die sich ohne die Erfordernis einer Schwarz-Weiß-Trennung beseitigen lassen. c. Planungsleistung für ggfs. notwendige Interimsunterbringung. Wegen nachfolgend beschriebener Asbestsanierung in Schwarz-Weiß-Trennung (deren Planung und Überwachung nicht durch den AN zu erbringen ist), wird u.U. eine teilweise oder vollständige Auslagerung der Schule notwendig. Sofern sich die Schwarzsanierung nicht in den Sommerferien beginnen und abschließen lässt) Über diese unter a., b. und c. beschriebenen Bauaufgaben hinaus ist am Bestand flächendeckend eine umfängliche Sanierung von Spritzasbestrückständen unter den hierfür notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen (d.h. belasteter Schwarz-Bereich und unbelasteter Weiß-Bereich müssen über eine Schwarz-Weiß-Trennung verfügen). Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Maßnahmen aus der Schadstoffsanierung -nur für den Asbest- sind nicht Bestandteil dieses Beschaffungsverfahrens. Sie werden in einem eigenständigen nationalen Beschaffungsverfahren für Dienstleistungen an ein spezialisiertes Fachbüro vergeben (Verfahren ist noch nicht eingeleitet). Der Auftraggeber erwartet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem AN dieses Verfahrens sowie dem zukünftig eingeschalteten Fachbüro der Asbestsanierung, da die Einzelmaßnahmen aus Schadstoff- und Bestandsanierung und ggfs. auch Um- und Erweiterungsmaßnahmen voraussichtlich verzahnt erfolgen. |
Adresse des Bauherren | DE-63065 Offenbach |
TED Dokumenten-Nr. | 371036-2016 |
Deutschland-Offenbach: Dienstleistungen von Architekturbüros
2016/S 209-378855
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2016/S 205-371036)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.offenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Objektplanung mit Variantenuntersuchung für die Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule.
Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 3, Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen, innerhalb der Leistungsphasen 1 bis 9, mit Variantenuntersuchung für die Sanierung und Erweiterung einer Gesamtschule mit Ganztagsangebot in Offenbach. Bestandteile der Planungsaufgabe sind die Prüfung und Konzeptionierung des Flächen- bzw. des Erweiterungsbedarfs, die bauliche und haustechnische Vollsanierung sowie die Planung der ggfs. notwendigen Interimsunterbringung aufgrund der separat zu vergebenden flächendeckenden Sanierung von Spritzasbestrückständen.
Planung und Bauüberwachung der vorgenannten Asbestsanierung sind nicht Bestandteil dieser Auftragsbekanntmachung und werden in einem separaten Vergabeverfahren an ein Fachbüro beauftragt. Die Koordination der beteiligten Fachplaner bzw. –büros obliegt jedoch dem Auftragnehmer dieses Auftrags.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
(...)
A.
1.geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. Siehe Vorgaben zu den Referenzprojekten unter B.
(...)
(...)
A.
1. Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. Siehe Vorgaben zu den Referenzprojekten unter B.
(...)
Deutschland-Offenbach: Dienstleistungen von Architekturbüros
2016/S 205-371036
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.offenbach.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.offenbach.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.offenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Objektplanung mit Variantenuntersuchung für die Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule.
Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 3, Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen, innerhalb der Leistungsphasen 1 bis 9, mit Variantenuntersuchung für die Sanierung und Erweiterung einer Gesamtschule mit Ganztagsangebot in Offenbach. Bestandteile der Planungsaufgabe sind die Prüfung und Konzeptionierung des Flächen- bzw. des Erweiterungsbedarfs, die bauliche und haustechnische Vollsanierung sowie die Planung der ggfs. notwendigen Interimsunterbringung aufgrund der separat zu vergebenden flächendeckenden Sanierung von Spritzasbestrückständen.
Planung und Bauüberwachung der vorgenannten Asbestsanierung sind nicht Bestandteil dieser Auftragsbekanntmachung und werden in einem separaten Vergabeverfahren an ein Fachbüro beauftragt. Die Koordination der beteiligten Fachplaner bzw. –büros obliegt jedoch dem Auftragnehmer dieses Auftrags.
Gravenbruchweg 27, 63069 Offenbach am Main.
Leistungen der nach HOAI Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume mit Leistungsphasen 1 bis 9, hier: Planungsleistungen mit Variantenuntersuchung für die Sanierung und Erweiterung einer Gesamtschule in 63069 Offenbach.
Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule in Offenbach (integrierte Gesamtschule mit Ganztagsangebot in der 780 Schüler und Schülerinnen unterrichtet werden).
Das Gebäudeensemble der Edith-Stein-Schule verfügt über ca.12.900 m2 BGF und besteht aus dem dreigeschossigen Hauptgebäude von 1978, der 3-Feldsporthalle und dem eingeschossigen Hausmeisterhaus (beide von 1980).
Das dreigeschossige Hauptgebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach. Es besteht aus Stahlbeton und ist außen mit einer Vorsatzschale aus Klinker versehen. Die Turnhalle ist ebenfalls als Stahlbetonskelettkonstruktion ausgeführt. Im unteren Fassadenbereich wurde auch hier eine Klinkervorsatzschale realisiert. Die restliche Fassade besteht aus Sichtbetonelementen. Die Turnhalle hat ein flach geneigtes Satteldach. Das gemauerte Hausmeisterhaus ist eingeschossig und hat analog zum Ensemble ebenfalls ein Flachdach und eine Klinkerfassade.
Dieses Beschaffungsverfahren umfasst die notwendigen Architektenleistungen für die Planungsbereiche:
a. Prüfung der Bestandflächen in Bezug auf das für die Zukunft vorgegebene Raumprogramm (aufgrund gestiegener Schülerzahlen) auf Umbau- und ggfs. Flächenerweiterungsbedarf und zur Sicherstellung der Ganztagesfähigkeit. Hierfür ist ein Konzept zu entwickeln.
b. bauliche und haustechnische Vollsanierung (altersbedingte Schäden sowie energetische Optimierung) einschließlich Sanierung von Schadstoffen, die sich ohne die Erfordernis einer Schwarz-Weiß-Trennung beseitigen lassen.
c. Planungsleistung für ggfs. notwendige Interimsunterbringung. Wegen nachfolgend beschriebener Asbestsanierung in Schwarz-Weiß-Trennung (deren Planung und Überwachung nicht durch den AN zu erbringen ist), wird u.U. eine teilweise oder vollständige Auslagerung der Schule notwendig. Sofern sich die Schwarzsanierung nicht in den Sommerferien beginnen und abschließen lässt)
Über diese unter a., b. und c. beschriebenen Bauaufgaben hinaus ist am Bestand flächendeckend eine umfängliche Sanierung von Spritzasbestrückständen unter den hierfür notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen (d.h. belasteter Schwarz-Bereich und unbelasteter Weiß-Bereich müssen über eine Schwarz-Weiß-Trennung verfügen). Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Maßnahmen aus der Schadstoffsanierung -nur für den Asbest- sind nicht Bestandteil dieses Beschaffungsverfahrens. Sie werden in einem eigenständigen nationalen Beschaffungsverfahren für Dienstleistungen an ein spezialisiertes Fachbüro vergeben (Verfahren ist noch nicht eingeleitet). Der Auftraggeber erwartet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem AN dieses Verfahrens sowie dem zukünftig eingeschalteten Fachbüro der Asbestsanierung, da die Einzelmaßnahmen aus Schadstoff- und Bestandsanierung und ggfs. auch Um- und Erweiterungsmaßnahmen voraussichtlich verzahnt erfolgen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien unter
Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten Angaben,
Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die
Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt
nach folgender Aufstellung (maximale Punktzahl /Wertung/gewichtete Punktzahl).
1. (Ober-)Kriterium wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2013-2015). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen
aller Mitglieder addiert.
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 1,0 Mio EUR/Jahr = 20 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,75 Mio EUR/Jahr = 10 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,5 Mio EUR/Jahr = 5 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre < 0,5 Mio EUR/Jahr = 0 Punkte.
2. (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung:
a) Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure/Architekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
>= 5 Personen = 5 Punkte; < 5 Personen = 0 Punkte.
Aus Referenzen sind maximal 60 Punkte erreichbar. Hierfür ist allein die erreichte Punktzahl pro Referenz maßgeblich, da lediglich der Durchschnittswert aller wertbaren Referenzen in die Gesamtpunktzahl einfließt. Mit mehr als drei Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Bei der Einreichung der Referenzen ist daher vorrangig auf die Erreichung aller Punkte pro Referenz abzuzielen, umgekehrt können Referenzen mit niedriger Punktzahl den Durchschnitt aller Referenzen senken und damit die Gesamtpunktzahl verringern.
b1) Objektart: Nachweis von drei vergleichbaren Referenzprojekte mit Angabe der Anzahl von Schulbauten. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
Schule: liegt vor = 10 Punkte; Lehreinrichtung = 5 Punkte, Verwaltungsgebäude = 3
Punkte; Sonstige Nutzungen oder fehlende Angaben =0 Punkte.
b2) Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 8.000 qm BGF).
Bei Projekten die kleiner sind als 8.000 qm BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: = 8.000 qm = 10 Punkte, = 7.000 qm = 5 Punkte, = 6.000 qm = 2 Punkte, <6.000 qm = 0 Punkte
b3) Projektumfang der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 6 Millionen EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen).
Bei Projekten die kleiner sind als 6 Millionen EUR (netto) für die vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt: = Euro 6 Mio = 10 Punkte, = Euro 5 Mio = 5 Punkte, = Euro 4 Mio = 2 Punkte, < Euro 4 Mio = 0 Punkte.
b4) Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 9 8 GWB oder bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts); maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt.
Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte.
b5) Projektart: Bestandssanierung, hier anteilige qm:
Nachweis vergleichbarer Bestandssanierungsprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
Bestandssanierung liegt vor = 8.000 qm = 10 Punkte; = 7.000 qm = 5 Punkte; = 6.000 qm = 2 Punkte; < 6.000 qm = 0 Punkte.
b6) Energetische Standard: Nachweis dass bei den Referenzobjekten der
Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m2a) beträgt. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
max. 150 kWh/(m2a) liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte
Maximal sind 85 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auftragsstufen sind:
Stufe I: LP 1 (100 %), LP 2 (100 %)
Stufe II: LP 3 (100 %), LP 5 (50 %), LP 6 (50 %)
Stufe III: LP 4, LP 5 (50 %), LP 6 (50 %), LP 7 – LP 9 (100 %)
Die Auftragsstufe III wird von der mittelbar im städtischen Eigentum befindlichen OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH beauftragt.
Die OPG mbH ist eine 100 %-ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach steht. Die Stadt Offenbach hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Danach werden sämtliche nach Projektbeschluss noch erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen treuhänderisch an die OPG vergeben, welche diese Leistungen in der Regel an die bereits befassten Büros mit den noch zu erbringenden Leistungsphasen nach HOAI beauftragt.
Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung der Auftragsstufe III auf der Grundlage seines Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung der Auftragsstufe III hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Eintragung in ein Berufs-, Handels-, oder Gewerberegister.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen:
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von mindestens einem Mitglied zu erbringen.
Geforderte Erklärungen sind von einem bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert:
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 (1) GWB vorliegt.
— Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 (1) GWB vorliegt, da diesbezüglich unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann.
— Auf gesonderte Anforderung ist vom Bewerber/von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern der Bewerber/das Mitglied nach den Vorschriften des Herkunftslandes eintragungspflichtig ist, vorzulegen.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
1. Nachweis über eine projektbezogene Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und EUR 2,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten sind.
2. Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten drei Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015) muss vorgelegt werden.
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 mit den dort genannten Deckungssummen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklärt werden, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen:
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
A.
1.geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. Siehe Vorgaben zu den Referenzprojekten unter B.
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
3. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
5. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
B.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen wertungsfähige Referenzen angeben. Es werden alle eingereichten Referenzen bewertet, der erzielte Durchschnittswert der wertbaren Referenzen fließt in die Bewertung ein. Aus Sicht des Auftraggebers sind 3 Referenzen ausreichend. Hierfür ist der Nachweis von Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung (Neubauten, Erweiterungsneubauten, Bestandssanierungen) zu erbringen.
Der Bewerber muss die Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat. Hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind diese als Nachunternehmerleistungen zu benennen.
Folgende Angaben sind mindestens zu machen:
Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung – Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat – Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
a- Angabe der Objektart(en), d.h. ob Schule, Lehreinrichtung oder Büro-/ Verwaltungsgebäude (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet)
b- Angabe der Projektart(en), d.h. mit kurzer Erläuterung der Aufgabenstellung (Neu- und/ oder Erweiterungsbauten, Vollsanierung, Hüllflächensanierung), jeweils im Hochbau, jedoch ohne Lagerhallen, Werkstattgebäude, etc. (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
c- Projektumfang in Netto-Baukosten mind. 4. Mio. Euro für KG 300+400 in EUR (netto), (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
d- Projektgröße in qm BGF, mindestens 6.000 m2 BGF (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
e- Beauftragte Leistungsphasen (Grundleistungen) gemäß § 15 HOAI 2002, oder gemäß § 33 HOAI 2009 i.V.m. Anlage 11 oder § 34 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 10, als Mindestbedingung müssen die Leistungsphasen 3 – 8 beauftragt worden sein (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
f handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB oder bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts), (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet)
g- Zeitpunkt der Fertigstellung: als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme; der nicht vor 2010 liegen darf (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
h- energetischer Standard, Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m2a)
(Fehlende Angaben oder ein Primärenergiebedarf >150 kWh/(m2a) werden mit 0 Punkten bewertet)
— Anteil der an Nachunternehmer weiterbeauftragten Leistungsphasen gemäß vorgenannter HOAI Leistungsteile
Zu besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Stufe I des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt.
Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum einen qualifizierten
Projektleiter(in) (und für die Leistungsphase 8 eine(n) qualifizierte(n) Bauleiter(in)) zu
benennen welcher gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten
eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht. Es ist sicherzustellen, dass diese Person nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Die örtliche Bauüberwachung ist ebenfalls durch den Einsatz einer qualifizierten
Person sicherzustellen.
Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom
19.12.2014, ist abzugeben.
Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum einen qualifizierten
Projektleiter(in) (und für die Leistungsphase 8 eine(n) qualifizierte(n) Bauleiter(in)) zu
benennen welcher gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten
eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht.
Die örtliche Bauüberwachung ist ebenfalls durch den Einsatz einer qualifizierten
Person sicherzustellen.
Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom
19.12.2014, ist abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben sind unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter einzureichen. Diese werden mit dieser Bekanntmachung per Download zur Verfügung gestellt oder können bei der unter I.3) angegebenen Stelle abgerufen werden. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und im Original zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift – „Teilnahmeantrag VOF 08/2016 HAD Ref. 1473/425 Objektplanung Gesamtsanierung und Erweiterung Edith-Stein-Schule“ einzureichen. Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden. Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend. Soweit der Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, müssen diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benannt werden. Außerdem ist bei den Eignungsnachweisen im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem anderen Unternehmen stammen. Der Bewerber muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber gegenüber diesem unwiderruflich verpflichten, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen,müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten: Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war. Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeantr. nicht zulässig, führt zum zwingenden Ausschluss.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein
Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor
der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Ausschreibung veröffentlicht | 24.10.2016 | ||
Zuletzt aktualisiert | 28.10.2016 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-246264 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 241 |
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Wettbewerbe, Ausschreibungen und Stellenanzeigen | |||
Für Architekten, Landschaftsarchitekten, Ingenieure und Studierende | |||
Büroprofile erfolgreicher Ingenieur- und Architekturbüros | |||
Alles online und täglich aktuell | |||