Teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner/Städtebauarchitekten zwingend in Verbindung mit Architekten und Freiraumplanern/Landschaftsarchitekten, sofern sie am Tag der Auslobung im Zulassungsbereich ansässig sind und keine Teilnahmehindernisse gemäß § 4 Abs. 2 RPW entgegenstehen. Sollte ein Büro nicht über diese 3 Fachdisziplinen verfügen, so können die Fachdisziplinen auch über entsprechende Bewerbergemeinschaften abgedeckt werden. Diese zählt als ein Bewerber. Die Auswahl erfolgt bei Erfüllung der Mindestkriterien, sofern die Zahl der Bewerber die Mindestzahl der zum Wettbewerb aufzufordernden Bewerber überschreitet, ausschließlich auf Basis der nachfolgenden qualitativen Auswahlkriterien. Der Ausrichter behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Ausrichter auf Eigenerklärungen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen nur einmal zusammen von den Bewerbern auszufüllen und es sind die geforderten Anlagen und Nachweise beizulegen. Die geforderten Referenzen können kumuliert werden.
Formale Mindestkriterien:
a) Die Bewerbungsfrist ist beachtet;
b) Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig eingereicht (Bewerbungsbogen plus Referenzblätter);
c) Die Richtigkeit der geforderten Eigenerklärungen ist durch eigenhändige Unterschrift bestätigt;
d) Teilnahmehindernisse gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 und § 124 Abs. 1 GWB liegen nicht vor;
e) Teilnahmehindernisse gemäß § 4 Abs. 2 RPW 2013 liegen nicht vor;
Der Ausrichter behält sich vor fehlende Unterlagen von allen Bewerbern nachzufordern.
Fachliche Mindestkriterien:
a) Der Bewerber erfüllt die Mindestkriterien an die fachliche Qualifikation (s. u. III.2)),
b) Die Bewerber sind verantwortlich für die Planung und Realisierung von jeweils einem Referenzprojekt, bei dem die u. g. Mindestkriterien erfüllt sein müssen:
Architekt:
— Das Referenzprojekt umfasst Wohnungsbau im städtischen Umfeld;
— Das Referenzprojekt entspricht mindestens der Honorarzone III gemäß § 35 HOAI 2013 bzw. § 34 HOAI 2009 bzw. § 11 HOAI 2002;
— Der Bewerber ist verantwortlich mind. für die LPH 2 bis 4 und Teilen von 5 (mind. Leitdetails) sowie Teilen von 8 (mind. Künstlerische Oberleitung) gemäß § 34 HOAI 2013 bzw. § 33 HOAI 2009 bzw. § 15 HOAI 2002;
— Das Referenzprojekt ist fertig gestellt, eine zeitliche Begrenzung besteht nicht; es ist im fertig gestellten Zu-stand auf den beizufügenden Referenzblättern darzustellen (Fotografien).
Stadtplaner:
— Das Referenzprojekt umfasst einen städtebaulichen Rahmenplan, Masterplan oder Vergleichbares;
— Planungsumgriff: > 2 ha < 20 ha;
— Nutzung überwiegend als Wohngebiet;
— Das Referenzprojekt ist fertig gestellt, eine zeitliche Begrenzung besteht nicht; es ist im fertig gestellten Zustand auf den beizufügenden Referenzblättern darzustellen (Fotografien).
Freiraumplaner:
— Das Referenzprojekt beinhaltet eine wohnungsnahe Freianlagenplanung im öffentlichen Raum;
— Das Referenzprojekt entspricht mindestens der Honorarzone III gemäß § 40 HOAI 2013 bzw. § 39 HOAI 2009 bzw. § 13 HOAI 2002;
— Der Bewerber ist verantwortlich mind. für die LPH 2 bis 4 und Teilen von 5 (mind. Leitdetails) sowie Teilen von 8 (mind. Künstlerische Oberleitung) gemäß § 39 HOAI 2013 bzw. § 38 HOAI 2009 bzw. § 15 HOAI 2002;
— Das Referenzprojekt ist fertig gestellt, eine zeitliche Begrenzung besteht nicht; es ist im fertig gestellten Zustand auf den beizufügenden Referenzblättern darzustellen (Fotografien).
Weitere Referenzprojekte führen nicht zu Vorteilen. Lediglich für „Junge Büros“ (s. u.) ist ggf. ein weiteres Referenzprojekt erforderlich.
Für die Referenzprojekte besteht keine zeitliche Begrenzung. Sie müssen im fertig gestellten Zustand präsentiert sein (Fotos).
Weitere Informationen siehe Abschnitt VI „weitere Angaben“.