Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Offener 2-phasiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischen und hochbaulichen Anteilen nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) Hafenwestseite/Bahnhofsumfeld der Stadt Neustadt in Holstein.
II.1.2)Kurze Beschreibung:
Der Bereich der Hafenwestseite soll von einem Gewerbehafen in ein maritimes Hafenquartier umgenutzt werden. Dabei sollten im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Kleine Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ wesentliche städtebauliche Missstände und Probleme beseitigt werden.
Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulich und architektonisch qualitativ hochwertigen und kleinteilig durchmischten Hafenquartiers mit (maritimen) Gewerbe-, Wohn-, Kultur- und Tourismusangeboten sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung ausreichender multifunktional nutzbarer Freiflächen.
Aufgabenschwerpunkt bildet neben der Umgestaltung des öffentlichen Raums inklusive der Hafenbrücke die städtebauliche Neuordnung (funktional und gestalterisch) des Gebietes Hafenwestseite / Bahnhof aufgrund zukünftiger Änderungen vorhandener Nutzungsstrukturen (Aufgabe der Getreidewirtschaft).
Leitidee.
Die Stadt beabsichtigt mit der Neugestaltung der Hafenwestseite die Etablierung eines touristischen Anziehungspunktes. Die Ausloberin wünscht die Profilierung des Standortes als eigenständige Marke.
II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71410000, 71420000, 71221000, 71222000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung berechtigt sind und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in die Architektenliste der im Zulassungsbereich zuständigen Architektenkammern eingetragen sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die ausschließliche Erbringung von Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/die bevollmächtigte Vertreter/in der juristischen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Alle Teilnehmenden unterliegen den Zulassungsvoraussetzungen, die am 1.12.2016 erfüllt sein müssen und haben ihre Teilnahmeberechtigung selber sorgfältig zu prüfen und nachzuweisen.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Stadtplanern/innen und Landschaftsarchitekten/innen und Architekten/innen.
Verkehrsplaner/innen zur Beratung sind zugelassen. Diese unterliegen nicht den Teilnahmevoraussetzungen.
Die für die 1. Phase benannten Teams dürfen, sofern sie sich für die 2. Phase qualifizieren, keine weiteren Entwurfsverfasser beteiligen oder das Planungsteam in sonstiger Weise verändern.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden:
Städtebauliches Gesamtkonzept (1. und 2. Phase):
— Strukturelle Leitidee,
— Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumassen und deren Einbindung in das städtebauliche Umfeld,
— Tragfähigkeit des Nutzungs- und Freiraumkonzeptes,
— Tragfähigkeit des Verkehrskonzeptes sowie Unterbringung des ruhenden Verkehrs,
— Vernetzung mit der Umgebung,
— Umgang mit dem Bestand,
Gestaltungsqualität und funktionale Qualität (2. Phase):
— Raumbildung, Orientierung und Identifikationsmöglichkeit,
— Tragfähigkeit und Funktionalität des Erschließungs- und Freiflächenkonzeptes und dessen Vernetzung mit der Umgebung,
— Gestaltungs-, Gebrauchs- und Aufenthaltsqualität von Straßen, Wegen, Plätzen, Park- und Stellplätzen,
— (Um-)Nutzung der z. T. denkmalgeschützten Bestandsgebäude,
— Qualität und Realisierbarkeit der gebäudebezogenen Entwurfsaussagen,
— Nutzung der Wasserflächen,
— Klimaschutz (klimagerechte Versorgung),
— Wirtschaftlichkeit.
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 22.1.2017
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 22.1.2017 - 16:00
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme wird auf 85 000 EUR (netto, zuzüglich 19 % MwSt.) festgesetzt und setzt sich aus dem Bearbeitungshonorar und den Preissummen zusammen. An Honoraren und Preisen (netto, zuzüglich 19 % MwSt.) werden ausgelobt:
Bearbeitungshonorar für die Teilnehmer der 2. Phase:
10 x je 4 000, EUR.
Sollte das Preisgericht weniger als zehn Arbeiten für die 2. Phase auswählen, wird die für die Bearbeitungshonorare bestimmte Summe von insgesamt 40 000 EUR auf die jeweilige Anzahl der Teilnehmer-Teams aufgeteilt.
1. Preis 20 000 EUR.
2. Preis 15 000 EUR.
3. Preis 10 000 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Das Bearbeitungshonorar und die Preissummen werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung bei der Ausloberin mit gesondert ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer.
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Sophie Wolfrum, Städtebau und Regionalplanung, TUM
2. Bertel Bruun, Landschaftsarchitekt, Hamburg
3. Ingo Siegmund, Architekt, Lübeck
4. Sabine Kling, Dipl.-Ing. Architektur und Stadtplanung, Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (MIB), Schlewig-Holstein
5. Antje Weise, Dipl.-Ing. Architektur, Stadtbauamtsleiterin Neustadt i.H.
6. Bernd Rubelt, Dipl.-Ing. Architektur u. Stadtplanung, Leiter Fachbereich Bauen der Stadt Eutin
7. Dr. Tordis Batscheider, Bürgermeisterin Neustadt i.H.
8. Volker Weber, Vorsitz Bauausschuss (SPD) Neustadt i.H.
9. Günther Struck, Vorsitz Stadtwerkeausschuss (CDU) Neustadt i.H.
10. Dirk Cremer, Vorsitz Tourismus/Kulturausschuss (CDU) Neustadt i.H. 11. Willy Heckel, Mitglied Bau- und Planungsausschuss (B90, Die Grünen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts den 1. Preisträger mit der für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Entwurfes notwendigen Funktionsplanung sowie mit Leistungen der Flächenplanung gem. HOAI §§ 18 und 19, Anlagen 3 und 9 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Darüber hinaus beabsichtigt die Ausloberin, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts den 1. Preisträger mit Leistungen der Frei- und Verkehrsanlagenplanung gem. HOAI §§ 39 und 47, Anlagen 11 und 13 zu beauftragen, sobald aus dem Wettbewerbsergebnis abgeleitete Teilbereiche einer Umsetzung zugeführt werden können.
Die teilnehmenden Teams verpflichten sich, die erforderlichen Leistungen erbringen zu können.
Der Wettbewerb wird im Dezember 2016 ausgelobt.
Die Anmeldung zum Verfahren erfolgt ausschließlich über das Internet.
Die erforderlichen Formulare sind erhältlich unter
http://wettbewerbe.archi-stadt.de/
Kosten für die Bewerbung und die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe werden nicht erstattet.
Vorläufiger Zeitplan:
Anmeldung.
Freischaltung des Anmeldebereiches unter http://wettbewerbe.archi-stadt.de/ am 20.12.2016.
Bekanntmachungs- und Anmeldephase bis 22.1.2017.
Schriftliche Rückfragen bis 3.2.2017.
Phase 1:
Bearbeitungszeit ab 23.1.2017.
Abgabe der Arbeiten 3.3.2017.
Preisgerichtssitzung 24.3.2017.
Benachrichtigung zur 2. Phase im Anschluss, spätestens 25.3.2017.
Kolloquium (bei Bedarf) 31.3.2017.
Phase 2:
Bearbeitungszeit ab 25.3.2017.
Abgabe der Arbeiten 9.6.2017.
Preisgerichtssitzung 20.7.2017.
Ausstellung der Arbeiten voraussichtlich im August 2017.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischen und hochbaulichen Anteilen Hafenwestseite / Bahnhofsumfeld Neustadt in Holstein.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.12.2016