Die fachliche Leistungsfähigkeit für den zu vergebenden Auftrag wird insbesondere anhand folgender Nachweise geprüft:
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Angabe des Auftragsanteils, für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Gesamtbaukosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformblatt.
Für das Kernteam „Architektur/Hochbau“: Ein Nachweis in der Erfahrung hinsichtlich einer gestalterisch ansprechenden Fassadenplanung/-gestaltung unter Berücksichtgung der Aspekte Städtebau (Einbindung in den Außenraum) und Architektursprache (Fassade und Detail-Ausbildung) anhand der Präsentation zweier Referenzobjekte.
Präsentation von 2 vergleichbaren Referenzobjekten aus dem Bereich Herstellung von Zytostatika sowie Herstellung aseptischer Infusionslösungen entsprechend den Richtlinien des europäischen Arzneimittelrechts für die Individual- und Pharmaproduktion (davon mind. 1 Referenzen aus dem Bereich Herstellung aseptischer Infusionslösungen) mit vergleichbaren Beratungs- und Planungsbedinungen, geplant und realisiert innerhalb der Europäischen Union einschl. der Schweiz in den letzten 10 Jahren.
Der Nachweis der Referenzobjekte soll je Kernteam erfolgen (Kernteam 1: Architektur/Hochbau; Kernteam 2: HLS; Kernteam 3: ELT+MSR/GLT; Kernteam 4: GMP-Planung).
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerung, Angabe von Auftraggebern, Nutzern, Leistungszeit, Gesamtbaukosten (brutto) und der bearbeiteten Leistungsbilder und Leistungsphasen, auf max. 4 Seiten (je Referenz), Format max. A 3 erfolgen.
Hinweis:
Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung. Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen.
Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Eine Mehrfachbewerbung bzw. –teilnahme führt zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen bzw. –teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt, sind für die vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen Referenzen dieser Unterauftragnehmer nachzuweisen.