Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1 Benennung
— der/des Projektverantwortlichen für die Objektplanung – Ingenieurbauwerke mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung
— der/des Projektverantwortlichen für die Fachplanung der Technische Ausrüstung mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung
— der/des Projektverantwortlichen für die Fachplanung der Tragwerksplanung mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung
— der/des Projektverantwortlichen für die örtliche Bauüberwachung mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung
für den Auftragsfall.
Zu der benannten Personen ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation und Erfahrungsnachweis
a. Nachweis der Berufszulassung oder sonstigen vergleichbaren Nachweis,
b. Angaben zur Berufserfahrung in Jahren
c. Benennung mindestens eines personenspezifischen, vergleichbaren Referenzprojekt innerhalb der letzten acht Jahre, welches im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Neubau einer Trinkwasseraufbereitung mit Nanofiltration oder Niederdruckumkehrosmose als Teilschritt der Aufbereitung) vergleichbar ist, mit Angabe zur Funktion in der Referenz. Es können mehrere Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Bewertung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
Es werden nur folgende Referenzprojekte als vergleichbar berücksichtigt:
— Die Projekte müssen innerhalb des Zeitraums von 2008 – 2016 geplant und gebaut worden sein.
— Bei abschnittsweisen Projekten / Maßnahmen werden nur die Bauabschnitte berücksichtigt, die innerhalb des Referenzzeitraums liegen.
— Als vergleichbar gelten Referenzen über einen Neubau von Wasserwerken oder einen Neubau von Aufbereitungsstufen mit
1. Mindestens 150 m³/h Aufbereitungsleistung
2. Nanofiltration / Niederdruckumkehrosmose als Verfahrensschritt enthalten
— Es müssen nicht alle Leistungsbilder und -phasen erbracht worden sein. Es ist jedoch anzugeben, welche Leistungen erbracht wurden.
2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens zwei Referenzprojekten innerhalb der letzten acht Jahre (ab 1.1.2008), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Neubau einer Trinkwasseraufbereitung mit Nanofiltration oder Niederdruckumkehrosmose als Teilschritt der Aufbereitung) vergleichbar sind. Es können mehrere Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Bewertung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
Von den zwei mindestens anzugebenden Referenzprojekten muss
— ein Referenzprojekt die Errichtung einer Nanofiltrations- / Niederdruckumkehrosmoseanlage in der Größenordnung von mindestens 150 m³/h betreffen.
— ein Referenzprojekt den vollständigen Neubau einer Trinkwasseraufbereitung inkl. Inbetriebnahme dieser, in der Größenordnung von min. 200 m³/h, betreffen.
Es werden nur folgende Referenzprojekte als vergleichbar berücksichtigt:
— Die Projekte müssen innerhalb des Zeitraums von 2008 – 2016 geplant und gebaut worden sein.
— Bei abschnittsweisen Projekten / Maßnahmen werden nur die Bauabschnitte berücksichtigt, die innerhalb des Referenzzeitraums liegen.
— Es müssen nicht alle Leistungsbilder und -phasen erbracht worden sein. Es ist jedoch anzugeben, welche Leistungen erbracht wurden
Die im Rahmen der Benennung der Referenzen erforderlichen Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.