Die unter Punkt III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Eignungskriterien 8 bis 16 werden mit Punkten gewichtet. Diese werden addiert. Die drei Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe eines Erstangebotes und zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert.
A BEWERTUNGSMATRIX FÜR DIE EIGNUNGSKRITERIEN:
Zu 8) Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. Summe der Bewerbergemeinschaft: jährliches Mittel 100.000,- bis 200.000 EUR = 1 Punkt, > 200.000,- bis 300.000,- EUR = 2 Punkte, > 300.000,- EUR = 3 Punkte
Zu 9) Projektleitung: pro (max. 2) Referenzprojekt 3 Punkte, pro Projekt 2 Zusatzpunkte bei Nettobaukosten (alle KG) ab 2 Mio. EUR oder 1 Punkt ab 1 Mio. bis < 2 Mio. EUR, Berufserfahrung > 5 Jahre = 3 Punkte, Berufserfahrung als Projektleiter > 3 Jahre = 2 Punkte oder 2 bis 3 Jahre = 1 Punkt
Zu 10) Bauleitung für Gebäude: pro (max. 2) Referenzprojekt 2 Punkte, pro Projekt 2 Zusatzpunkte bei Nettobaukosten (alle KG) ab 2 Mio. EUR oder 1 Zusatzpunkt ab 1 Mio. EUR bis < 2 Mio. EUR, Berufserfahrung > 5 Jahre = 3 Punkte, Berufserfahrung als Bauleiter > 3 Jahre = 2 Punkte oder 2 bis 3 Jahre = 1 Punkt
Zu 11) Projektbeteiligte Architekten und Ingenieure (Hochbauplaner, Fachplaner TGA, Energieberatung, Tragwerksplanung, Freiraumplanung): vollständige namentliche Nennung = 5 Punkte, Vollständige Nachweise der beruflichen Qualifikationen, ggf. fachspezifische Weiterbildungen = 5 Punkte.
Zu 12) Büroausstattung als Nachweis für eine qualitäts-, kosten- und fristgerechte Projektabwicklung: mehr als 5 Mitarbeiterarbeitsplätze mit Hard- und Software = 2 Punkte (Bewerbergemeinschaften werden addiert), Ausschreibungssoftware = 2 Punkte, elektronische Austauschplattform = 1 Punkt.
Zu 13) Nachgewiesenes Qualitätsmanagement: 1 Punkt für projektbezogene Beschreibung oder 2 Punkte für unternehmenseigenes QM oder 3 Punkte für ISO-Zertifizierung DIN EN ISO 9001 oder damit vergleichbar.
Zu 14) Referenzprojekte des energetischen Bauens und Sanierens: pro (max. 2) Referenzobjekt mit vollständigen Angaben (Angaben a bis e gemäß III.1.3 14) je 5 Punkte; pro Projekt 3 Punkte bei Nettobaukosten ab 2 Mio. EUR für KG 300 und 400; pro Projekt 2 Punkte bei Vergleichbarkeit der Funktion mit dem Beschaffungsgegenstand (Schulbau).
Zu 15) Referenzprojekte der Freianlagen: pro (max. 2) Referenzobjekt mit vollständigen Angaben (Angaben a bis c gemäß III.1.3 15) 2 Punkte, pro Projekt 2 Punkte, wenn Referenz mit dem Planungsauftrag vergleichbar ist (Schulhof, Spielflächen für Kinder- und Jungendeinrichtungen).
Zu 16) Mitwirkung am Zuwendungsverfahren: pro (max. 2) Referenzobjekt mit vollständigen Angaben (Angaben a und b gemäß III.1.3 16) 5 Punkte, 4 Zusatzpunkte für Nennung von Erfahrung im Zuwendungsbau und im Umgang mit entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Länder und des Bundes für mindestens 1 Referenzprojekt, 3 Zusatzpunkte für Nennung von Erfahrungen der energetischen Nachweisführung für Fördermaßnahmen für mindestens ein Referenzprojekt, 2 Punkte bei Nennung von Erfahrungen bei Mitwirkung an Erdverwendungsnachweisführung für mindestens ein Referenzprojekt, 2 Punkte für Angabe von Erfahrungen bei der sonstigen Mitwirkung in Zuwendungsverfahren für mindestens ein Referenzprojekt (beispielsweise Mittelabrufe, Zwischenverwendungsnachweise).
B GESAMTBEWERTUNG Es können 100 Punkte erreicht werden. Die Punkte verteilen sich folgendermaßen auf die Kriterien: 3 Gesamtumsatz, 15 Projektleitung, 15 Bauleitung, 10 projektbeteiligte Architekten und Ingenieure, 5 Büroausstattung, 3 Qualitätsmanagement, 20 Referenzen des energetisches Bauens und Sanierens, 8 Referenzen Freianlagen, 21 Referenzen für die Mitwirkung in Zuwendungsverfahren.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen derart, dass eine objektive Auswahl der einzuladenden Teilnehmer entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 (6) VgV durch Los vorzunehmen.