Der Bewerber soll im Leistungsbild Objektplanung Gebäude über Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Bauvorhaben verfügen. Dabei legt der Auftraggeber besonderen Wert auf 2 Punkte:
1. Erfahrungen mit einer Innenraumgestaltung unter dem Aspekt der Präsentation eines besonderen Ausstellungsgegenstandes für größere Besucherzahlen– hier der Aquarien, aber durchaus vergleichbar mit einer Museums- oder Ausstellungspräsentation.
2. Erfahrungen bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude (Fassade).
Tiergärtnerische Kompetenz speziell für Aquarien ist keine zwingende Voraussetzung, da der Auftraggeber diese spezifischen Anforderungen selbst einbringt.
Es werden insgesamt drei Referenzprojekte bewertet, erforderliche Angaben zu den Referenzprojekten:
— Investitionskosten KG 300-700 brutto
— wann wurde das Referenzprojekt begonnen, wann fertiggestellt (Monat/Jahr)?
— Auftraggeber mit Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse sowie Nennung des Ansprechpartners, der Auskunft zum Referenzprojekt geben kann
— Wurde überwiegend (mehr als 50 % der Investitionssumme) ein Bestandsgebäude saniert?
— Stand die Fassade unter Denkmalschutz?
— Wurde im Projekt eine Ausstellungsfläche für größere Besucherzahlen realisiert?
— Wurden die Bauleistungen gewerkeweise nach VOB/A ausgeschrieben?
— Wer war der Entwurfsverfasser, war er fest angestellt bzw. Büroinhaber und ist er noch im Büro beschäftigt?
— Welche Leistungsphasen nach HOAI wurden erbracht?
— Datenblatt mit den wichtigsten Projektkennzahlen (m3 umbauter Raum, Umfang der Sanierung, Baukosten KG 300-700 brutto).
— Darstellung des Referenzprojektes auf nicht mehr als drei Seiten max. A3 anhand von Plänen, Perspektiven, Fotos etc., die einen Eindruck von der Gestaltung vermitteln. Zu den angegebenen Projekten soll ein Referenzschreiben beigefügt werden, in dem der Auftraggeber die Planungsleistungen und die Einhaltung der vorgegebenen Kosten- und Terminziele ausdrücklich bestätigt. Ersatzweise ist eine entsprechende Erklärung des Bewerbers zulässig, sofern eine Referenzbescheinigung nicht beigebracht werden kann. Diese Referenzen sollen nicht älter als 10 Jahre sein (Baubeginn nach dem 1.1.2007).
Angaben zu den Leistungsbildern „Tragwerksplanung“ und „Bauphysik“ sind nicht erforderlich.