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  • DE-36043 Fulda, DE-64295 Darmstadt
  • 24.01.2017
  • Ausschreibung
  • (ID 2-252402)

L 3190; Florstadt/Nieder-Mockstadt - Glauburg/Stockheim


 
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    Bewerbungsschluss 24.01.2017, 10:30 Bewerbungsschluss
    Verfahren Interessenbekundungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen / Vermessung / Umweltverträglichkeitsstudie
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Fulda, Fulda (DE)
    Aufgabe
    Das gesamte Leistungsbild umfasst die Objektplanung Verkehrsanlagen mit den darin enthaltenen Grundleistungen der Lph 1-5, die planungsbegleitende Vermessung mit den Grundleistungen der Lph 1-4 sowie die Grundleistungen für die Landschaftsplanung der Lph 1-4.

    Die Ergebnisse der Objektplanung und der Landschaftsplanerischen Leistungen sind jeweils gesondert in der vertraglich vereinbarten Form (RE, RAB-ING, RLBP usw.) zu erstellen. Gutachten und Ergebnisse weiterer Planungen sind durch den AN, jeweils in Form und Inhalt angepasst, zu integrieren.


    Objektplanung Verkehrsanlage:
    In der Objektplanung Verkehrsanlagen die Leistungsphasen 1-5 § 47 der HOAI 2013
    - besondere Leistung:
    - in der Leistungsphase 2
    Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen
    Übernehmen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungen
    Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich
    - in der Leistungsphase 5
    Fortschreibung der Kostenberechnung auf der Grundlage der in der LPH 3 erstellten Kostenberechnung und der in der LPH 5 ermittelten Mengen für die geplante Bauleistung sowie unter Berücksichtigung der Beiträge aller an der Planung fachlich Beteiligten.

    Die Strecke zwischen Florstadt/Nieder-Mockstadt und Glauburg/Stockheim ist auf einer Länge von 1,45 km entsprechend den gültigen Richtlinien auszubauen.
    Durch den Ausbau soll die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität verbessert werden.
    Die Entwässerung der Verkehrsanlage ist unter Berücksichtigung der gültigen technischen und ge-setzlichen Vorgaben zu berücksichtigen.
    Zur Ausstattung der Verkehrsanlage werden ggf. Markierungen, Beschilderungen, Leit- und Schutz-einrichtungen erforderlich.
    Diverse Ver-, Entsorgungs- und Kommunikationsanlagen die sich im Planungsraum befinden können, sind zu ermitteln und entsprechend bei der Planung zu berücksichtigen.
    Bei der Planung sind die Fachbeiträge Dritter (z .Bsp. LBP, Versorgungsträger etc.) entsprechend zu berücksichtigen.
    Für die Leistungsphase 3, Entwurfsplanung, wird vom AG ein Baugrundgutachten erstellt und dem AN für die weitere Bearbeitung übergeben.
    Die Baurechtschaffung erfolgt über ein Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Hessen.


    Planungsbegleitende Vermessung:
    In der planungsbegleitenden Vermessung die Leistungsphasen 1-4 des § 3 Anlage 1.4 der HOAI 2013

    Für den Ausbau der Landesstraße L 3190 zwischen Nieder-Mockstadt und Stockheim wird eine Be-standsvermessung, Tachymeteraufnahme benötigt.
    Die Vermessung beinhaltet die Bestandsaufnahme des Straßenkörpers der L 3190, Aufnahme der Straßenachsen, Fahrbahnränder und -markierungen, befestigte Überfahrtsbereiche, Bordstein-UK/-OK, Rinnen, Bankette, der Gräben mit den angrenzenden Wegen und Böschungen. (bei Bauwerken: Widerlager unten, Treppen, Flächen unter dem Bauwerk, sichtbare Fundamente und Stützpfeiler, Durchfahrts- oder Durchflusshöhen, kompletter Überbau) einschl. des umliegenden Geländes (Bö-schungs-OK /-UK, Gräben, Bewuchsgrenzen). Die entlang der Fahrbahnen verlaufenden passiven Schutzeinrichtungen (Betongleitwände, Schutzplanken) sind ebenfalls zu erfassen.
    Alle sichtbaren Leitungen und Versorgungseinrichtungen sowie die topographischen Einzelheiten sind in die Bestandsaufnahme einzubeziehen. Hierzu zählen insbesondere auch die Kilometrierungsanga-ben, Fundamente der Schilderbrücken, Entwässerungseinrichtungen (Rohrdurchlässe mit Angabe der Durchmesser, Gräben, Mulden, Schächte), Mauerunter- und Maueroberkanten einschließlich deren Breite, Einzelbäume ab 0,10 m Stammdurchmesser mit Angabe des Stammdurchmessers etc.
    Das an der L 3190 anschließende Gelände ist in einem Abstand von ca. 30 m ab Straßenrand zu er-fassen. Weiterhin werden alle Gelände- Wege- Gräben- und Straßenbereiche insgesamt 25 m rechts und links erfasst. Hier wird die Bereichsbreite mit 25 m von den jeweils äußeren Fahrbahnrändern zu den Böschungskanten festgelegt. Sollte das jeweilige Böschungsende (Ober- oder Unterkante) nicht im Korridor liegen, wird die Böschung gänzlich erfasst. Zusätzlich wird hier der Bereich um einen 5 m breiten Geländestreifen nach Böschungsende ergänzt.
    Die dauerhaft zu vermarkenden Festpunkte sind kenntlich zu machen.
    Der Messbereich zwischen den Netzknoten 5619 021 und 5620 005 beginnt in Trassenrichtung der Landesstraße L 3190 bei Stat.-km 2,600, 50 m vor dem Beginn der Baustrecke bei der Gemarkungs-grenze und endet bei Stat.-km 4,750, 50 m hinter der der Baustrecke nach dem UF-Bauwerk der Nid-der. Der entsprechenden Bereich ist der beigefügten Übersichtskarte entnehmen.
    Das Kataster ist einzuarbeiten. Alle erfassten Daten sind dem AG in VESTRA C01 zu liefern.


    Landschaftsplanerische Leistungen:
    Landschaftspflegerische Begleitplanung Leistungsphase 1 - 4 § 26 HOAI
    - besondere Leistungen:
    Prüfkatalog UVP Pflichtigkeit
    Biotopkartierung
    Faunistische Kartierungen: Avifauna, Fledermäuse, Hirschkäfer, Haselmaus, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge,
    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
    FFH- Verträglichkeitsprüfung

    Bestandteil der Planung sind alle Fachbeiträge (Umweltfachliche Untersuchungen), die die Umwelt-auswirkungen ermitteln, beschreiben und bewerten wie z.B. Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, FFH- Vorprüfung und ggf. FFH- Prüfung sowie der dazu notwendigen örtlichen Erhebungen.
    Adresse des Bauherren DE-36043 Fulda
    Projektadresse DE-64295 Darmstadt

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • HAD-Referenz-Nr.: 269/11864
      Aktenzeichen: 9j 2016-519 PL13.01
      1.   Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement
      Straße:Schillerstraße 8
      Stadt/Ort:36043 Fulda
      Land:Deutschland (DE)
      Zu Hdn. von :Fr. H. Glatter und Frau R. Merz
      Telefon:+49 661 49953 214
      E-Mail:MTFnZGhqZC1ma2Bzc2RxP2xuYWhrLWdkcnJkbS1jZCQxLyQxLyQxLyQxL3RtYyQxLyQxLyQxLyQxL3FgaGpgMTklZFxpcTdkZllgYyVfXGpqXGQlW1w=
      digitale Adresse(URL): http://www.mobil.hessen.de
      2.   Art der Leistung : Dienstleistung
      3.   Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: L 3190; Florstadt/Nieder-Mockstadt - Glauburg/Stockheim
      4.   Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe
      5.   Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss:
          Bewerbungsfrist: 24.01.2017 10:30 Uhr
      6.   Leistungsbeschreibung
          Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :
      Das gesamte Leistungsbild umfasst die Objektplanung Verkehrsanlagen mit den darin enthaltenen Grundleistungen der Lph 1-5, die planungsbegleitende Vermessung mit den Grundleistungen der Lph 1-4 sowie die Grundleistungen für die Landschaftsplanung der Lph 1-4.

      Die Ergebnisse der Objektplanung und der Landschaftsplanerischen Leistungen sind jeweils gesondert in der vertraglich vereinbarten Form (RE, RAB-ING, RLBP usw.) zu erstellen. Gutachten und Ergebnisse weiterer Planungen sind durch den AN, jeweils in Form und Inhalt angepasst, zu integrieren.


      Objektplanung Verkehrsanlage:
      In der Objektplanung Verkehrsanlagen die Leistungsphasen 1-5 § 47 der HOAI 2013
      - besondere Leistung:
      - in der Leistungsphase 2
      Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen
      Übernehmen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungen
      Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich
      - in der Leistungsphase 5
      Fortschreibung der Kostenberechnung auf der Grundlage der in der LPH 3 erstellten Kostenberechnung und der in der LPH 5 ermittelten Mengen für die geplante Bauleistung sowie unter Berücksichtigung der Beiträge aller an der Planung fachlich Beteiligten.

      Die Strecke zwischen Florstadt/Nieder-Mockstadt und Glauburg/Stockheim ist auf einer Länge von 1,45 km entsprechend den gültigen Richtlinien auszubauen. 
      Durch den Ausbau soll die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität verbessert werden.
      Die Entwässerung der Verkehrsanlage ist unter Berücksichtigung der gültigen technischen und ge-setzlichen Vorgaben zu berücksichtigen.
      Zur Ausstattung der Verkehrsanlage werden ggf. Markierungen, Beschilderungen, Leit- und Schutz-einrichtungen erforderlich.
      Diverse Ver-, Entsorgungs- und Kommunikationsanlagen die sich im Planungsraum befinden können, sind zu ermitteln und entsprechend bei der Planung zu berücksichtigen.
      Bei der Planung sind die Fachbeiträge Dritter (z .Bsp. LBP, Versorgungsträger etc.) entsprechend zu berücksichtigen.
      Für die Leistungsphase 3, Entwurfsplanung, wird vom AG ein Baugrundgutachten erstellt und dem AN für die weitere Bearbeitung übergeben.
      Die Baurechtschaffung erfolgt über ein Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Hessen.


      Planungsbegleitende Vermessung: 
      In der planungsbegleitenden Vermessung die Leistungsphasen 1-4 des § 3 Anlage 1.4 der HOAI 2013

      Für den Ausbau der Landesstraße L 3190 zwischen Nieder-Mockstadt und Stockheim wird eine Be-standsvermessung, Tachymeteraufnahme benötigt. 
      Die Vermessung beinhaltet die Bestandsaufnahme des Straßenkörpers der L 3190, Aufnahme der Straßenachsen, Fahrbahnränder und -markierungen, befestigte Überfahrtsbereiche, Bordstein-UK/-OK, Rinnen, Bankette, der Gräben mit den angrenzenden Wegen und Böschungen. (bei Bauwerken: Widerlager unten, Treppen, Flächen unter dem Bauwerk, sichtbare Fundamente und Stützpfeiler, Durchfahrts- oder Durchflusshöhen, kompletter Überbau) einschl. des umliegenden Geländes (Bö-schungs-OK /-UK, Gräben, Bewuchsgrenzen). Die entlang der Fahrbahnen verlaufenden passiven Schutzeinrichtungen (Betongleitwände, Schutzplanken) sind ebenfalls zu erfassen.
      Alle sichtbaren Leitungen und Versorgungseinrichtungen sowie die topographischen Einzelheiten sind in die Bestandsaufnahme einzubeziehen. Hierzu zählen insbesondere auch die Kilometrierungsanga-ben, Fundamente der Schilderbrücken, Entwässerungseinrichtungen (Rohrdurchlässe mit Angabe der Durchmesser, Gräben, Mulden, Schächte), Mauerunter- und Maueroberkanten einschließlich deren Breite, Einzelbäume ab 0,10 m Stammdurchmesser mit Angabe des Stammdurchmessers etc.
      Das an der L 3190 anschließende Gelände ist in einem Abstand von ca. 30 m ab Straßenrand zu er-fassen. Weiterhin werden alle Gelände- Wege- Gräben- und Straßenbereiche insgesamt 25 m rechts und links erfasst. Hier wird die Bereichsbreite mit 25 m von den jeweils äußeren Fahrbahnrändern zu den Böschungskanten festgelegt. Sollte das jeweilige Böschungsende (Ober- oder Unterkante) nicht im Korridor liegen, wird die Böschung gänzlich erfasst. Zusätzlich wird hier der Bereich um einen 5 m breiten Geländestreifen nach Böschungsende ergänzt.
      Die dauerhaft zu vermarkenden Festpunkte sind kenntlich zu machen.
      Der Messbereich zwischen den Netzknoten 5619 021 und 5620 005 beginnt in Trassenrichtung der Landesstraße L 3190 bei Stat.-km 2,600, 50 m vor dem Beginn der Baustrecke bei der Gemarkungs-grenze und endet bei Stat.-km 4,750, 50 m hinter der der Baustrecke nach dem UF-Bauwerk der Nid-der. Der entsprechenden Bereich ist der beigefügten Übersichtskarte entnehmen.
      Das Kataster ist einzuarbeiten. Alle erfassten Daten sind dem AG in VESTRA C01 zu liefern.


      Landschaftsplanerische Leistungen:
      Landschaftspflegerische Begleitplanung Leistungsphase 1 - 4 § 26 HOAI
      - besondere Leistungen:
      Prüfkatalog UVP Pflichtigkeit
      Biotopkartierung 
      Faunistische Kartierungen: Avifauna, Fledermäuse, Hirschkäfer, Haselmaus, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge, 
      Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
      FFH- Verträglichkeitsprüfung

      Bestandteil der Planung sind alle Fachbeiträge (Umweltfachliche Untersuchungen), die die Umwelt-auswirkungen ermitteln, beschreiben und bewerten wie z.B. Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, FFH- Vorprüfung und ggf. FFH- Prüfung sowie der dazu notwendigen örtlichen Erhebungen.
           
          Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
          Hauptgegenstand:
      71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
      Ergänzende Gegenstände:
           
          Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : 64295 Darmstadt
      NUTS-Code : DE71E Wetteraukreis
           
          Zeitraum der Ausführung :
          Alle aufgeführten Bearbeitungszeiträume beinhalten immer Zeiten für die Prüfung der Unterlage durch den AG sowie Korrekturläufe zwischen AG und AN. Daher müssen die vom AN zu liefernden jeweiligen Unterlagen zeitlich soweit vor dem genannten Termin erfolgen, so dass die Prüfung seitens des AG und Korrekturläufe innerhalb der gesetzten Frist noch möglich sind.

      Objektplanung Verkehrsanlage
      Beginn der Ausführung: 02/2017
      Fertigstellung Lph 1 und Lph 2: bis 12/2017
      Fertigstellung Lph 3: bis 12/2018
      Fertigstellung Feststellungsentwurf: bis 01/2019
      Fertigstellung Lph 5: bis 6 Monate nach Vorlage des Baurechts

      Planungsbegleitenden Vermessung
      Ausführungsbeginn: ab Zuschlagserteilung.
      Termine - Übergabe Festpunktfeld: 4 Kalenderwochen nach Auftragserteilung
      Termine - Übergabe der Vestra-Daten: Vermessung 4 Kalenderwochen nach Übergabe Fest punktfeld.
      Die endgültigen Unterlagen sind dem Auftraggeber nach dessen Kontrolle und der Durchsicht der Vorabzüge innerhalb von 14 Tagen in der endgültigen Ausarbeitung zu übergeben.

      Landschaftsplanerische Leistungen
      Beginn der Ausführung: 02/2017
      Fertigstellung Lph 1 und Lph 2: bis 06/2018
      Fertigstellung Lph 3: bis 12/2018
      Fertigstellung Feststellungsentwurf: 6 Wochen nach Erhalt der endgültigen technischen Planung
           
      7.   Bewerbungsbedingungen: Die nachfolgend genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Prüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit erforderlich:

      a.) Firmenkurzprofil mit Angaben zum Leistungsspektrum

      b.) Vorlage von jeweils 3 vergleichbaren Referenzprojekten aus den folgenden Aufgabenbereichen, die innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden:

      Sofern bestimmte Leistungen / Aufgabenbereiche von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.

      c.) Erklärungen über den Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind.

      d.) Bescheinigung über die Berufshaftpflichtversicherung, gefordert werden folgende Deckungssummen: 1.5 Mio. € für Personenschäden und 1.5 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der vorgenannten Deckungssummen beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. 
      Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu erbringen.

      e.) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.
      - wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), 
      - wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), 
      - wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), 
      - rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen:
      Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.

      f.) Erklärung, dass gegen mich/uns kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.

      g.) Erklärung, dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

      h.) Erklärung, dass ich/wir die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt haben.

      i.) Angaben über die Auftragsteile, für die eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist. 

      j.) Der Bewerber sowie die anderen Unternehmen (Nachunternehmer) und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind, haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung die von ihm vorgesehenen anderen Unternehmen und Verleihunternehmen ebenfalls zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu verpflichten. Die jeweilige Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistung der anderen Unternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen.

      k.) Nachweis der Zulassung / Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter:
      Es sind die entsprechenden Zulassungs-/ Qualifikationsnachweise vorzulegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.

      Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

      Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Nachunternehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

      Falls der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor folgende Unterlagen zu fordern (gilt auch für die Nachunternehmer):
      - Je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.
      - Bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung.
      - Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. 

      Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

      Kriterium A:
      Firmenprofil der sich bewerbenden Organisationseinheit.
      Das Kriterium A wird mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet.
      - 5 Punkte: bestmögliche Übereinstimmung 
      - 0 Punkte: keine Übereinstimmung
      Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
      Übereinstimmung des Firmenprofils hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung.

      Kriterium B:
      Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen, die in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen erbracht wurden. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind.
      Das Kriterium B wird mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet.
      Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
      - Insbesondere Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung.
      Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
      8.   Zuschlagskriterien
      Preis
      9.   Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
      mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 5
      Anzahl gesetzte Bieter 0
      10.   Auskünfte erteilt: Offizielle Bezeichnung:Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
      Straße:Schillerstraße 8
      Stadt/Ort:36043 Fulda
      Land:Deutschland (DE)
      Zu Hdn. von :Chr. Meier
      Telefon:+49 661 49953 240
      E-Mail:MjEyV1xmXWdoXVViImFZXVlmNGFjVl1gIlxZZ2dZYiJYWQ==
      digitale Adresse(URL): http://www.mobil.hessen.de
      11.   Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: Offizielle Bezeichnung:Es werden nur die unter Punkt 12 genannten Unterlagen digital zur Verfügung gestellt. Kostenfreier Download der Unterlagen auf: www.had.de/langfassung (mit Angabe der HAD-Referenz-Nr. und Vergabe-N./Aktenzeichen)
      12.   Sonstige Angaben: Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren noch den gemeinschaftlichen Vergaberichtlinien. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.

      Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht auf Grund der Interessenbekundung nicht.

      Interessierte, die innerhalb von 8 Wochen nach der Abgabefrist keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben, wurden nicht berücksichtigt. Eine gesonderte Information der Vergabestelle, dass die Interessenbekundung nicht angenommen wurde, ergeht nicht an die Interessierten.

      Der Auftraggeber stellt für die Teilnahme an dem Interessenbekungsverfahren den Bewerbern kostenfrei folgende Unterlagen zur Verfügung:
      - Vordruck Teilnahmeantrag Interessenbekundungsverfahren
      - Vordruck Eigenerklärung Eignung
      - Vordruck Erklärung Bewerbergemeinschaft
      - Vordruck Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
      - Vordruck HE - Verpflichtungserklärung Tariftreue (03/15)
      Die Vordrucke sind der Bekanntmachung in digitaler Form angehängt. 
      Weitere Unterlagen stellt der Auftraggeber nicht zur Verfügung.

      Falls Sie bereit sind, an dem Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt 5 genannten Termin an die unter Punkt 1 genannte Adresse einzusenden oder dort abzugeben.
      Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe des Projettitels zu versehen. 

      Es gelten die nachstehenden Bewerbungsbedingungen:

      1. Die Bewerbung ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.

      2. Es sind ausschließlich die von der Vergabestllen vorgegebenen Vordrucke zu verwenden und einzureichen. Die Vordrucke sind an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Bewerbungen werden ausgeschlossen.

      3. Eine nicht fristgerecht eingereichte Bewerbung wird ausgeschlossen.

      4. Eine Bewerbung, die die Mindeststandards nicht erfüllen, wird ausgeschlossen.

      5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß dem Vordruck Erklärung Bewerbergemeinschaft abzugeben,
      - in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,
      - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt,

      6. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.

      7. Beabsichtigt der Bewerber, wesentliche Teile der Leistung von Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er in seiner Bewerbung die durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben.
      Tag der Veröffentlichung in der HAD: 27.12.2016
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 28.12.2016
Zuletzt aktualisiert 28.12.2016
Wettbewerbs-ID 2-252402 Status Kostenpflichtig
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