loading
  • DE-70565 Stuttgart
  • 06/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-252723)

Fachberatung und Unterstützung bei der Fortschreibung der HWGK in Baden-Württemberg – Teil Prüfung Ergebnisse Hydraulik


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 13.06.2017 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 8
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Umweltverträglichkeitsstudie / Kontrolle, Monitoring / Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Regierungspräsidium Stuttgart, Stuttgart (DE)
    Betreuer I·S·T·W PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH, Ludwigsburg (DE), Calw (DE), Dresden (DE), Gelenau (DE)
    Aufgabe
    In Baden-Württemberg wurden bis 2015 flächendeckend HWGK für rund 11 300 Flusskilometer erstellt. Diese erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM sowie die sehr hohen Anforderungen des § 65 Wassergesetz BW. Sie entfalten deshalb direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderung entsprechend hoch sind. Abläufe und Methodik der Fortschreibung stehen fest. Für die Umsetzung werden von der Projektleitung beim RPS verschiedene Dienstleistungen benötigt.
    Hier: Fachliche Prüfung der Ergebnisse der hydraulischen Berechnungen (QS II) sowie Festlegung des Umfangs für anstehende (terrestrische) Vermessungsarbeiten (sogenannter: begleitender Hydrauliker).
    Darüber hinaus fachliche Beratung und Unterstützung der Projektleitung und Unterstützung bei der Berichterstattung der Ergebnisse des zweiten Zyklus der HWRM.
    Leistungsumfang
    A) Fachliche Beratung:
    — Fachliche und konzeptionelle Beratung der Projektleitung hinsichtlich projektspezifischen Fragestellungen zu Hydrologie, Hydraulik, Digitale Geländemodelle, Modelltechnik der hydraulischen Berechnungen (1D/2D), Datenhaltung u. ä.
    — Fachliche Beratung der Auftragnehmer Hydraulik und der örtlich zuständigen RPen bei auftretenden Detailfragen.
    — Bearbeitung von Sonderanfragen der Projektleitung HWGK (Auswertung der Ergebnisdatensätze HWGK (GIS, Hydrologie, Hydraulik, etc.) hinsichtlich landesweiter Fragestellungen).
    — Unterstützung und Beratung der Projektleitung in projektspezifischen Vergabeverfahren (Definition der anstehenden Aufgaben / Abgrenzung der Bearbeitungseinheiten und Bearbeitungsreihenfolge / Mitwirkung bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen / Teilnahme an Bietergesprächen und Bewertungsgremien).
    — Fachliche und konzeptionelle Beratung der Projektleitung durch Teilnahme an Sitzungen der fachlichen Projektleitung.
    — Mitarbeit in weiteren Gremien.
    B1) Prüfung der Ergebnisse der Hydraulik:
    — Entwicklung und Durchführen der Qualitätssicherung Stufe II (fachliche und inhaltliche Qualitätsüberprüfung) mit Stellungnahme zur Dokumentation der Qualität der Ergebnisse. Die Vorgehensweise und Prüfungen sind in Anlehnung an die HWGK Ersterstellung durchzuführen und im Leistungsverzeichnis 2009 beschrieben.
    — Prüfungen sowohl von großflächigen Überarbeitungen aus der „Gebietsweisen Fortschreibung“ (Losgröße zwischen 50 und max. 500 Fkm, insgesamt ca. 4 000 km2 pro Jahr) als auch von Austauschbereichen aus der „Anlassbezogenen Fortschreibung“ (Größe zwischen 10 km2 und 500 km2). Hier ist die Einhaltung der HWGK Anforderungen zu prüfen, damit die Qualität der Ergebnisse im Bereich des Austauschbereichs mit den vorliegenden HWGK vergleichbar bleibt. Es sind die hydraulischen und hydrologischen Randbedingungen zu überprüfen.
    — Im Rahmen der Anlassbezogenen Fortschreibung ist es Aufgabe der Unteren Wasserbehörden und der örtlich zuständigen Regierungspräsidien die Ergebnisse der Planer (der Vorhabensträger) zu prüfen. Es ist vereinbart, dass die HWGK Qualitätssicherung Stufe II hierbei auf Anfrage hinzugezogen werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass dieses Angebot im ersten Zyklus sehr häufig in Anspruch genommen wird. Der Auftragnehmer muss die Anfragen zeitnah und prioritär abarbeiten, damit die Vorhabensplanung nicht verzögert wird.
    B2) Interpretation vorliegender HWGK:
    Die örtlich zuständigen Regierungspräsidien und die Projektleitung werden zukünftig verstärkt mit Anfragen hinsichtlich der vorliegenden HWGK beaufschlagt. Der AN wird im Auftrag der Projektleitung die vorliegenden Ergebnisdaten der Ersterstellung analysieren, bewerten und Stellungnahmen vorbereiten.
    B3) Begleitender Hydrauliker:
    Werden im Rahmen der „Gebietsweisen Fortschreibung“ Gebiete für die Fortschreibung festgelegt, wird der Vermessungsbedarf erhoben und abgestimmt. Der Auftragnehmer übernimmt die Rolle des begleitenden Hydraulikers und legt zusammen mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium den Vermessungsbedarf gemäß den GPRO-Formatvorgaben fest. Der begleitende Hydrauliker steht während der Vermessung dem Vermesser als Ansprechpartner zu Verfügung und prüft nimmt die Zwischenergebnisse ab.
    C) Anforderungsprofil an das Bearbeitungsteam:
    Für die Bearbeitung geht der Auftraggeber von folgender Konstellation aus:
    Der Bieter (AN) benennt (im Verhandlungsverfahren) einen Projektleiter. Dieser ist direkter Ansprechpartner des AG und Koordinator für alle Leistungen beim AN. Zugleich übernimmt er die konzeptionelle Beratung / Betreuung des AG.
    Von ihm wird auch dafür gesorgt, dass beim AN die notwendige Hard- und Softwareausstattung zur Verfügung gestellt wird.
    Die eigentliche Bearbeitung erfolgt durch ein Team von Hydraulik-Spezialisten mit entsprechenden Erfahrungen und entsprechender Ausstattung.
    Adresse des Bauherren DE-70565 Stuttgart
    TED Dokumenten-Nr. 482-2017
      Ergebnis anzeigen

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • Deutschland-Stuttgart: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

      2017/S 001-000482

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Regierungspräsidium Stuttgart
      Ruppmannstraße 21
      Stuttgart
      70565
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Christoph Sommer
      Telefon: +49 711904-15317
      E-Mail: MjEzVltlXGZnYmNbIWZiYGBYZTNlY2YhVWpfIVdY
      Fax: +49 711904-15091
      NUTS-Code: DE111

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.rp-stuttgart.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.vof.istw.de
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      ISTW Planungsgesellschaft mbH
      Franckstraße 4
      Ludwigsburg
      71636
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Thilo Seitz
      Telefon: +49 714124236-18
      E-Mail: MjEzZlhcZ20zXGZnaiFXWA==
      Fax: +49 714124236-99
      NUTS-Code: DE115

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.vof.istw.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      Regierungspräsidium Stuttgart
      Ruppmannstraße 21
      Stuttgart
      70565
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Christoph Sommer
      Telefon: +49 711904-15317
      E-Mail: MTVeY21kbm9qa2MpbmpoaGBtO21rbildcmcpX2A=
      Fax: +49 711904-15091
      NUTS-Code: DE111

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.rp-stuttgart.de

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Fachberatung und Unterstützung bei der Fortschreibung der HWGK in Baden-Württemberg – Teil Prüfung Ergebnisse Hydraulik.

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      75131000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      In Baden-Württemberg wurden bis 2015 flächendeckend HWGK für rund 11 300 Flusskilometer erstellt. Diese erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM sowie die sehr hohen Anforderungen des § 65 Wassergesetz BW. Sie entfalten deshalb direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderung entsprechend hoch sind. Abläufe und Methodik der Fortschreibung stehen fest. Für die Umsetzung werden von der Projektleitung beim RPS verschiedene Dienstleistungen benötigt.

      Hier: Fachliche Prüfung der Ergebnisse der hydraulischen Berechnungen (QS II) sowie Festlegung des Umfangs für anstehende (terrestrische) Vermessungsarbeiten (sogenannter: begleitender Hydrauliker).

      Darüber hinaus fachliche Beratung und Unterstützung der Projektleitung und Unterstützung bei der Berichterstattung der Ergebnisse des zweiten Zyklus der HWRM.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      Wert ohne MwSt.: 724 000.00 EUR
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71313000
      71330000
      71336000
      72260000
      79421200
      90711100
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE1
      Hauptort der Ausführung:

       

      Gesamt Baden-Württemberg mit den Schwerpunkten Stuttgart (Ministerium, Projektleitung, RP), Karlsruhe (RP, LUBW), Freiburg (RP) und Tübingen (RP).

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      A) Fachliche Beratung:

      — Fachliche und konzeptionelle Beratung der Projektleitung hinsichtlich projektspezifischen Fragestellungen zu Hydrologie, Hydraulik, Digitale Geländemodelle, Modelltechnik der hydraulischen Berechnungen (1D/2D), Datenhaltung u. ä.

      — Fachliche Beratung der Auftragnehmer Hydraulik und der örtlich zuständigen RPen bei auftretenden Detailfragen.

      — Bearbeitung von Sonderanfragen der Projektleitung HWGK (Auswertung der Ergebnisdatensätze HWGK (GIS, Hydrologie, Hydraulik, etc.) hinsichtlich landesweiter Fragestellungen).

      — Unterstützung und Beratung der Projektleitung in projektspezifischen Vergabeverfahren (Definition der anstehenden Aufgaben / Abgrenzung der Bearbeitungseinheiten und Bearbeitungsreihenfolge / Mitwirkung bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen / Teilnahme an Bietergesprächen und Bewertungsgremien).

      — Fachliche und konzeptionelle Beratung der Projektleitung durch Teilnahme an Sitzungen der fachlichen Projektleitung.

      — Mitarbeit in weiteren Gremien.

      B1) Prüfung der Ergebnisse der Hydraulik:

      — Entwicklung und Durchführen der Qualitätssicherung Stufe II (fachliche und inhaltliche Qualitätsüberprüfung) mit Stellungnahme zur Dokumentation der Qualität der Ergebnisse. Die Vorgehensweise und Prüfungen sind in Anlehnung an die HWGK Ersterstellung durchzuführen und im Leistungsverzeichnis 2009 beschrieben.

      — Prüfungen sowohl von großflächigen Überarbeitungen aus der „Gebietsweisen Fortschreibung“ (Losgröße zwischen 50 und max. 500 Fkm, insgesamt ca. 4 000 km2 pro Jahr) als auch von Austauschbereichen aus der „Anlassbezogenen Fortschreibung“ (Größe zwischen 10 km2 und 500 km2). Hier ist die Einhaltung der HWGK Anforderungen zu prüfen, damit die Qualität der Ergebnisse im Bereich des Austauschbereichs mit den vorliegenden HWGK vergleichbar bleibt. Es sind die hydraulischen und hydrologischen Randbedingungen zu überprüfen.

      — Im Rahmen der Anlassbezogenen Fortschreibung ist es Aufgabe der Unteren Wasserbehörden und der örtlich zuständigen Regierungspräsidien die Ergebnisse der Planer (der Vorhabensträger) zu prüfen. Es ist vereinbart, dass die HWGK Qualitätssicherung Stufe II hierbei auf Anfrage hinzugezogen werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass dieses Angebot im ersten Zyklus sehr häufig in Anspruch genommen wird. Der Auftragnehmer muss die Anfragen zeitnah und prioritär abarbeiten, damit die Vorhabensplanung nicht verzögert wird.

      B2) Interpretation vorliegender HWGK:

      Die örtlich zuständigen Regierungspräsidien und die Projektleitung werden zukünftig verstärkt mit Anfragen hinsichtlich der vorliegenden HWGK beaufschlagt. Der AN wird im Auftrag der Projektleitung die vorliegenden Ergebnisdaten der Ersterstellung analysieren, bewerten und Stellungnahmen vorbereiten.

      B3) Begleitender Hydrauliker:

      Werden im Rahmen der „Gebietsweisen Fortschreibung“ Gebiete für die Fortschreibung festgelegt, wird der Vermessungsbedarf erhoben und abgestimmt. Der Auftragnehmer übernimmt die Rolle des begleitenden Hydraulikers und legt zusammen mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium den Vermessungsbedarf gemäß den GPRO-Formatvorgaben fest. Der begleitende Hydrauliker steht während der Vermessung dem Vermesser als Ansprechpartner zu Verfügung und prüft nimmt die Zwischenergebnisse ab.

      C) Anforderungsprofil an das Bearbeitungsteam:

      Für die Bearbeitung geht der Auftraggeber von folgender Konstellation aus:

      Der Bieter (AN) benennt (im Verhandlungsverfahren) einen Projektleiter. Dieser ist direkter Ansprechpartner des AG und Koordinator für alle Leistungen beim AN. Zugleich übernimmt er die konzeptionelle Beratung / Betreuung des AG.

      Von ihm wird auch dafür gesorgt, dass beim AN die notwendige Hard- und Softwareausstattung zur Verfügung gestellt wird.

      Die eigentliche Bearbeitung erfolgt durch ein Team von Hydraulik-Spezialisten mit entsprechenden Erfahrungen und entsprechender Ausstattung.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: Bewertung des Projektleiters / Koordinators / Konzeptionelle Beratung hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung / Gewichtung: 30
      Qualitätskriterium - Name: Bewertung der Bearbeiter Hydraulik hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung / Gewichtung: 30
      Qualitätskriterium - Name: Organisation / Terminsicherheit / Kapazitäten / Gewichtung: 10
      Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
      Preis - Gewichtung: 20
      II.2.6)Geschätzter Wert
      Wert ohne MwSt.: 724 000.00 EUR
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 48
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 8
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Auswahl der Bewerber für das Verhandlungsverfahren gemäß folgender Kriterien:

      1. Ausschlusskriterien: Einhaltung der formellen Anforderungen;

      2. Ausschlusskriterien – Mindestanforderungen: Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie grundsätzlicher Nachweis der fachlicher Eignung;

      3. Bewertung der fachlichen Eignung für die Auswahl der Bieter über den Nachweis zu folgenden Kriterien aus jeweils 3 Referenzen der letzten 3 Jahre;

      3.1 Beratung und Unterstützung einer verantwortlichen Behörde (Wasserbehörde, nicht: untere Wasserbehörde) bei der Erstellung von Strategie und Konzeption für die Erstellung oder Fortschreibung von HWGK mit 20 %;

      3.2 Erarbeitung von Arbeitshilfen / Projektdokumentationen für die Erstellung oder Fortschreibung von HWGK für eine verantwortliche Behörde (Wasserbehörde, nicht: untere Wasserbehörde) mit 20 %;

      3.3 Entwicklung QS II mit Erstellung der wasserwirtschaftlichen Prüfkriterien mit 15 %;

      3.4 Durchführung der QS II über datentechnische Abfragen und Detailbetrachtungen mit 25 %;

      3.5 Festlegung des Umfangs der terrestrischen Vermessung (nach erfolgter Ortsbesichtigung) in Vorbereitung einer hydraulischen Berechnung zur Erstellung von Hochwassergefahrenkarten (Beachtung des Zusammenspiels von terrestrischer Vermessung und DGM) mit 10 %;

      3.6 Umgang mit großen Datenmengen mit 10 %.

      Die detailliertere Beschreibung der Kriterien und der Fragestellungen können dem Bewertungsbogen entnommen werden, der auf der zugehörigen Internetseite zur Verfügung steht.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen:

       

      Die ausgeschriebene Leistung umfasst die benötigten Leistungen für die kommenden 4 Jahre. Es ist davon auszugehen, dass diese Leistungen darüber hinaus in demselben Umfang weiterhin benötigt werden. Es wird daher eine Optionen (für weitere gleichartige Leistungen) vorgesehen.

      § 14 VgV (4) lautet: „Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, …

      9. wenn eine Dienstleistung beschafft werden soll, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen besteht, die durch denselben öffentlichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ersten Auftrags war, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit Ausnahme eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben wurde; die Möglichkeit der Anwendung des Verhandlungsverfahrens

      muss bereits in der Auftragsbekanntmachung des ersten Vorhabens angegeben werden; darüber hinaus sind im Grundprojekt bereits der Umfang möglicher Dienstleistungen sowie die Bedingungen, unter denen sie vergeben werden, anzugeben; der für die nachfolgenden Dienstleistungen in Aussicht genommene Gesamtauftragswert wird vom öffentlichen Auftraggeber bei der Berechnung des Auftragswerts berücksichtigt; das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf nur innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags angewandt werden.“.

      Diese Möglichkeit soll in diesem Fall angewandt werden, da alle genannten Bedingungen eingehalten werden, bzw. eingehalten werden können:

      — Die Wiederholung gleichartiger Leistung ist gegeben, da sich der größte Teil der Arbeiten aus kontinuierlich durchzuführenden Leistungen zusammensetzt. Der Anschlussauftrag ist eine Wiederholung gleichartiger Leistungen aus dem ersten Auftrag.

      — Der Grundentwurf ist das Gesamtprojekt HWGK, mit seinen im Wassergesetzt Baden-Württemberg festgeschriebenen Anforderungen

      — Auf die Möglichkeit einer Anschlussbeauftragung wird in dieser Bekanntmachung des ersten Auftrags hingewiesen.

      Der Auftraggeber kann somit mit dem Auftragnehmer des Erstauftrags über den folgenden, zweiten Auftrag ohne weiteres öffentliches Vergabeverfahren in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb verhandeln. Dabei kann eine Verhandlung auch immer zu dem Ergebnis führen, dass keine Einigung erzielt wird. Deshalb besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung den Folgeauftrag an den Auftragnehmer des Erstauftrags vergeben zu müssen. Der Auftraggeber wird den Folgeauftrag nur vergeben wenn die Verhandlungen ein für ihn zufriedenstellendes Ergebnis erbracht haben. Sollte der Auftraggeber mit Art und / oder Qualität der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer der ersten Beauftragung nicht zufrieden sein, werden die Verhandlungen zu keiner Einigkeit führen und die Folgebeauftragung wird nicht zustande kommen.

       

      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2017) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).

      Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.

      B) Bewerber- / Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

      — in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,

      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.

      Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      A) Mit dem Teilnahmeantrag ist ein aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2017) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 500 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden vorzulegen. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.

      B) Zur Bearbeitung des Auftrages darf ein Auftragnehmer nur Nachunternehmer einsetzen welche dem Auftraggeber bekannt sind und deren Einsatz der Auftraggeber zugestimmt hat. Aus diesem Grund sind Nachunternehmer spätestens vor Erteilung des Auftrags zu benennen.

      B1) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte (Unterauftragnehmer sowie Eignungsleihe) und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt.

      B2) Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und bei der Eignungsleihe im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.

      C) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, abzugeben.

      D) Mit dem Teilnahmeantrag ist Erklärung abzugeben (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Mindestkriterium: Nachweis über den Mindestumsatz im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre (in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags) mit 432 000 EUR.

      Mindestkriterium: Nachweis über die Mindestanzahl der Beschäftigten im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre (in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags): 3 Beschäftigte.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Ein wesentlicher Punkt der Beauftragung ist die Bearbeitung der QS II. Dabei müssen die Ergebnisse der hydraulischen Berechnungen und deren Umsetzung in die HWGK fachlich geprüft und analysiert werden. Die Prüfergebnisse sind in einem Bericht zusammen zu fassen und ggf. mit dem beauftragten Hydrauliker zu diskutieren.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Mindestkriterium: Der Antragsteller muss mindestens in einem Projekt eine fachliche Prüfung von hydraulischen Berechnungen für eine Gewässerlänge von mindestens 50 km zur Erstellung von HWGK in den letzten 3 Jahren erbracht haben.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

       

      Ein wesentlicher Bestandteil der Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wird die Durchführung der Qualitätssicherung sein. Somit die Prüfung von hydraulischen Berechnungen anderer Ingenieurbüros (unabhängig ob aus anlassbezogener oder gebietsweiser Fortschreibung). Im Projekt HWGK wird großer Wert auf eine mehrstufige zentrale landeseinheitliche QS zur Sicherstellung der notwendigen hohen Qualität gelegt. Dies bedeutet, dass der aus dieser Ausschreibung hervorgehende Dienstleister die Interessen des Auftraggebers zur Gewährleistung der Qualität der HWGK gegenüber Dritten durchsetzen muss. Selbstverständlich dabei ist, dass ein Büro sich nicht selbst prüfen oder kontrollieren darf. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der künftige Auftragnehmer keine anderen Leistungen für die Erstellung der HWGK in Baden-Württemberg übernehmen kann die er später selbst kontrollieren müsste. Hierzu wird im Verhandlungsverfahren eine entsprechende Verpflichtungserklärung gefordert werden.

       

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 14/02/2017
      Ortszeit: 11:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;

      B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;

      C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe www.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;

      D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);

      E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;

      F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;

      G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;

      H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;

      I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;

      J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an MThrXWFscjhha2xvJlxd, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.

      K) Im Zuge der bisherigen Bearbeitung des Projektes waren folgende Ingenieurbüros beteiligt:

      Ruiz Rodriguez – Zeisler – Blank GbR, Mühlhohle 2, 65205 Wiesbaden.

      Das Büro wird nicht von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zum Ausgleich des Wissensvorsprung werden allen Bietern im Verhandlungsverfahren umfangreiche Informationen, Daten und Anleitungen zur Verfügung gestellt. Aus diesen geht die seitherige Arbeitsweise hervor.

      Das genannte Büro wird dabei nicht für das Verhandlungsverfahren vorab ausgewählt, sondern muss sich – wie jeder andere Interessent – über den Teilnahmewettbewerb bewerben.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
      Kapellenstr. 17
      Karlsruhe
      76134
      Deutschland
      Telefon: +49 721926-0
      E-Mail: MjE0YmFlZmVmV15eVzJkYl0gVGleIFZX
      Fax: +49 721926-3985

      Internet-Adresse:http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 13.6.2016:

      „Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).“.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
      Kapellenstr. 17
      Karlsruhe
      76131
      Deutschland
      Telefon: +49 721926-0
      E-Mail: MTJubXFycXJjampjPnBuaSxgdWosYmM=
      Fax: +49 721926-3985

      Internet-Adresse:www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      30/12/2016
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 03.01.2017
Ergebnis veröffentlicht 03.08.2017
Zuletzt aktualisiert 03.08.2017
Wettbewerbs-ID 2-252723 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 173