Der Bewerber muss seine Eignung zur Erbringung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, seine fachliche Eignung aufgrund ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit nach den § 45-49 VgV belegen.
Hierfür ist das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular „Bewerbungsbogen“ für alle fachlich Beteiligten zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Der Bewerbungsbogen ist rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne gemäß §123 GWB und §124 GWB vorliegen. Hinweis: Änderungen in den Bewerbungsunterlagen sind nicht zulässig!
Die Erklärung bzw. der Nachweis der Unterschriftenberechtigung und der Vertretungsverhältnisse ist beizufügen.
Erklärung zur Rechtsform der Bietergemeinschaft mit bevollmächtigten Vertreter.
— Erklärung über eine Bietergemeinschaft später als ARGE;
— von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung
mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der ARGE.
Der Bewerber ist verpflichtet Auskünfte darüber zu geben:
Wirtschaftlichkeit des Unternehmens:
1.) ob und auf welcher Art Sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder
2.) ob und auf welcher Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten.
3.) Der Bewerber ist verpflichtet den Nachweis über die berufliche Qualifikation des Projektleiters bzw. Teilprojektleiters anzugeben die die unter Ziffer II 1.5 dargestellte Aufgabe tatsächlich erbringt.
Nachweis der Eignung – finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
4.) Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft, Auskunft eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfer über die wirtschaftliche Situation und/ oder das Zahlungsverhalten, darf am Schlusstermin (IV.3.4) nicht älter als drei Monate sein und Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Umfang gemäß III.1.1, §45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
5.) Erklärung über den Umsatz (netto) vergleichbarer Leistungen des Bewerbers in den letzten 7 Geschäftsjahren nach §45 Abs. 2 VgV (aufgeschlüsselt nach einzelnen Geschäftsjahren und Leistungsbereichen).
Nachweis der Eignung – fachliche Eignung:
6.) Nachweis der fachlichen Eignung durch Erklärung der Berufszulassungen und Berufsausübungsberechtigungen des verantwortlichen Architekten/Ingenieurs durch Eintrag in ein Berufsregister insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Person gemäß §44 VgV.
7.) Nachweis der fachlichen Eignung durch Erklärung oder geeigneten Referenzen für die Gestaltungsfähigkeit / funktionsgerechte Planung (Wettbewerbssiege in den letzten 5 Jahren).
8.) Nachweis der fachlichen Eignung durch Erklärung oder geeignete Referenzen für die Einhaltung der Baukosten am Beispiel von 2 vergleichbaren Referenzen.
9.) Nachweis der fachlichen Eignung durch Erklärung oder geeignete Referenzen für die Einhaltung der Termine am Beispiel von 2 vergleichbaren Referenzen. Hinweis: Es ist der Nachweis für Ziff. 8.) und 9.) anhand eines Referenzschreibens mit Bestätigung des AG zu erbringen.
Es ist der Nachweis für Ziffer 3.) anhand eines Referenzschreibens mit Bestätigung des AG zu erbringen.
Erklärung zur örtlichen Präsens in der Planung beim AG.