Ausschreibung
- Publikationsdatum Simap: 12.01.2017
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen, zu Hdn. von Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, Schweiz, Telefon: +41 58 482 75 11, Fax: +41 58 482 75 90, E-Mail: MjE3aV5VWF1WVF0vUGJjYVAdUFNcWF0dUlc=, URL www.astra.admin.ch
-
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen, zu Hdn. von N02, 080126, EP Schänzli / Überwachungsmessungen Tunnel Hagnau, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, Schweiz, Telefon: +41 58 482 75 11, Fax: +41 58 482 75 90, E-Mail: MTVdYG5eY1xhYXBpYil1amFkaWJgaTtcbm9tXClcX2hkaSleYw==
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- 31.01.2017
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 07.02.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 31.01.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
- Datum: 21.02.2017, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:
- 24.02.2017, Ort: Bundesamt für Strassen ASTRA in 4800 Zofingen, Bemerkungen: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich mittels einem anonymisierten Öffnungsprotokoll die unbereinigte Angebotssumme (exkl. MWSt.) der eingegangenen Angebote mitgeteilt.
1.6 Art des Auftraggebers
- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7 Verfahrensart
- Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart
- Dienstleistungsauftrag
1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
- Ja
2. Beschaffungsobjekt
2.1 Dienstleistungskategorie CPC:
- [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung
- N02, 080126, EP SCHÄNZL, EP Schänzli / Überwachungsmessungen Tunnel Hagnau
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer
- 080126
2.4 Aufteilung in Lose?
- Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
-
CPV: |
71250000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste |
2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb
- Geomechanische Überwachungsmessungen am Tunnelbauprojekt Los 2 „Aufweitung Tunnel Hagnau“ (Tagbau), am Kreuzungsbauwerk Ausfahrt Muttenz Nord, an den Installationsplätzen und an den umliegenden Bahnanlagen inkl. Hilfsbrücken auf dem SBB- Bahndamm während der gesamten Bauzeit (ca. > 36 Mt.) Im Weiteren umfassen die Leistungen u.a. die Beratungen des Bauherrn und der Bauleitungen, die Teilnahme an aufgebotenen Besprechungen und Erstellung von Berichten.
Die zu überwachenden Objekte sind im Einzelnen:
- Baugrubenabschluss Tagbautunnel
- Baugrubenabschluss Installationsplatz Ost / West
- Bestehende Konstruktionen
- Tagbautunnel und Zentrale
- Bahnanlagen und Bauten im Gleisbereich
- Hilfsbrücken SBB
- Schutzgerüst Bahnanlagen
- Temporäre Bauhilfsmassnahmen
Insbesondere kommen folgende Messinstrumente in unterschiedlichen Messintervallen zur Anwendung:
- Inklinometer
- Tachymeter
- Nivellement
- 3D Scan / Profilaufnahmen
- Anker-/ Sprieskraftmessung
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung
- Schweiz, Kanton Basel- Landschaft, Gemeinde Muttenz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
- Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
- Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, Projektfortschritt und allfälligen Projektänderungen.
2.9 Optionen
- Nein
-
2.10 Zuschlagskriterien
- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS; Gewichtung 50 %
Bereinigte Angebotssumme
ZK2: SCHLÜSSELPERSONEN; Gewichtung 30 %
Qualifikation bezüglich der Anforderungen im Projekt
unterteilt in:
- Projektleiter; Gewichtung 20 %
- Verantwortlicher Messingenieur; Gewichtung 10 %
ZK3: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, PROJEKTBEZOGENES ORGANIGRAMM, QM-KONZEPT/RISIKOANALYSE; Gewichtung 20 %
bestehend aus: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen, Organisation der Unternehmung bzw. der INGE, QM-Konzept, Risikoanalyse bezüglich der Vermessungsleistungen insbesondere für die Arbeiten im Gleisbereich und unter Strassenverkehr auf der Nationalstrasse
PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0.
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angaben
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?
- Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.
2.12 Werden Teilangebote zugelassen?
- Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin
- Beginn 01.06.2017 und Ende 30.08.2022
- Bemerkungen: Fristen und Termine gemäss Ausschreibungsunterlagen.
TERMINE ZUM VERGABEVERFAHREN
Publikation 12.01.2016
Bezug der Angebotsunterlagen 12.01.2017 bis 21.02.2017
Schriftliche Einreichung von Fragen an den Auftraggeber 31.01.2017
Beantwortung der Fragen 07.02.2017
Eingabe des Angebotes 21.02.2017
Allfällige Verhandlungen 24.02.2017 bis 13.04.2017
Voraussichtlicher Vergabetermin 28.04.2017
Voraussichtlicher Arbeitsbeginn des Beauftragten 01.06.2017
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten
- Keine.
3.3 Zahlungsbedingungen
- CHF; 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA bzw. der Bauherrenunterstützung / örtliche Bauleitung.
3.4 Einzubeziehende Kosten
- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft
- Zugelassen.
Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe der Geschäftspartner zu übernehmen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben diesbezüglich vor Vertragsabschluss eine verbindliche Erklärung zu unterzeichnen. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden
3.6 Subunternehmer
- Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
BEDINGUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER UND LIEFERANTEN
Die Unternehmung kann sich die Teile der Ausführung der Lieferung und Arbeiten bei Subunternehmern und Lieferanten beschaffen. Dazu umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument Angebotsunterlagen für Dienstleistungen.
3.7 Eignungskriterien
- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Referenzen der Firma
EK2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualitätsmanagement
EK4: Referenz der Schlüsselperson
EK5: Nachweis der Verfügbarkeit Schlüsselperson
EK6: Unterakkordanten
3.8 Geforderte Nachweise
- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
Zu EK1:
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem
gleichen Fachbereich
Zu EK2:
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
Zu EK3:
Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbares Managementsystem
Zu EK4:
1 Referenzprojekt in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion im vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich
Zu EK5:
Für Projektleiter und verantwortlicher Messingenieur des Anbieters: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist
Zu EK6:
Maximal 50 % der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Kosten: Keine
3.10 Sprachen für Angebote
- Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes
- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
- unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 12.01.2017 bis 21.02.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen
4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder
- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen
- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Verhandlungen
- Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Verfahrensgrundsätze
- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Sonstige Angaben
- 1. Begehung findet keine statt.
2. Der Zeitpunkt des Beginns der Vor- und) Hauptarbeiten wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt. Die Finanzierung dieser Arbeiten zum geplanten Zeitpunkt ist gegenwärtig allerdings noch nicht gesichert. Der definitive Entscheid, wann diese Arbeiten beginnen können, wird nach Genehmigung des Voranschlags durch das Parlament im Dezember 2016 und nach einem Abgleich der im Jahr 2017 verfügbaren Mittel mit dem schweizweiten Bedarf für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen gefällt.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
7. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Angebotsunterlagen für Planerleistungen“ festgelegt.
4.6 Offizielles Publikationsorgan
- Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
4.7 Rechtsmittelbelehrung
- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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