Text der Bekanntmachung einer Öffentlichen Ausschreibung
Geschäftszeichen / Vergabenummer:
Ö-L-471-15-17
a) Auftraggeberseite
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle
Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam
Anschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
Telefon:
Telefax: 0331-289 2715
E-Mail: MTNzYm9kXl9icHFiaWliZGJwYGVeYmNxcF9ib2JmYGUxPW9ecWVecnArbWxxcGFeaithYg==
2. Anschrift der Stelle, die den Zuschlag erteilt:
Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam
Anschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
Telefon:
Telefax: 0331-289 2715
E-Mail: MjE2ZlViV1FSVWNkVVxcVVdVY1NYUVVWZGNSVWJVWVNYJDBiUWRYUWVjHmBfZGNUUV0eVFU=
3. Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam
Anschrift: Hegelallee 6-7
14467 Potsdam
Telefon: 0331/289-2458
Telefax:
E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjcWNwdGdhYz5wX3JmX3NxLG5tcnFiX2ssYmM=
Auftraggeber wird die Stelle unter Nr. 1 Umsatzsteueridentifikationsnummer des Auftraggebers:
b) Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung
c) Form, in der die Angebote einzureichen sind
[x] Die Angebote sind schriftlich im verschlossenen Umschlag einzureichen.
[ ] Die Angebote können elektronisch mit elektronischer Signatur unter der Internetadresse http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ zu den dort genannten Nutzungsbedingungen eingereicht werden.
d) Art und Umfang der Leistung
Im Rahmen von genehmigungspflichtigen Vorhaben an Straßenbäumen - im Speziellen Fällungen, Kroneneinkürzungen oder Eingriffen in den Wurzelbereich - sind die Belange des Natur- und Artenschutzes zu berücksichtigen. Dies beinhaltet die Prüfung der Verbotstatbestände und ggf. die Ausnahmeprüfung nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSch). Hierbei sind die Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten gemäß der Begriffsdefinition des § 7 BNatSch in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung zu prüfen und abschließend zu bewerten. Für das Prüfverfahren wird eine artenschutzrechtliche Begutachtung von Straßenbäumen benötigt.
Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen (47) als Straßenbaulastträger der Landeshauptstadt Potsdam ist gemäß § 27 Absatz 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) für die Entscheidung über genehmigungspflichtige Vorhaben an Straßenbäumen zuständig. Die artenschutzrechtliche Begutachtung in Form eines Gutachtens wird als Fachbeitrag zum Verwaltungsverfahren im Bereich 471 Verwaltung / Finanzmanagement; Baumschutz, Straßenbegleitgrün verwendet und dient der Dokumentation der Entscheidung über ein Vorhaben.
Die Landeshauptstadt Potsdam mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und der umliegenden Stadtteile sind auch die öffentlichen Bäume der Ortsteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Leistungsumfangs. Die Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile zählen nicht zum Leistungsumfang dazu. Es ist derzeit von etwa 40.000 Straßenbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist:
- 50 % über 70 Jahre (Alterungsphase)
- 20 % 20-70 Jahre (Reifephase)
- 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase)
Für den gesamten Baumbestand an öffentlichen Straßen liegt kein digitales Baumkataster vor. Die zu bewertenden Straßenbäume sind in der Regel mit Baumplaketten amStamm nummeriert. Dies ist entsprechend zu kalkulieren.
sowie Ort der Leistung
(z.B. Empfangs- oder Montagestelle)
Landeshauptstadt Potsdam
14467 Potsdam
Ergänzende / Abweichende Angaben zum Leistungsort:
e) Teilung in Lose, Umfang und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter
[x] Nein [ ] Ja, Angebote können abgegeben werden für
[ ] ein Los [ ] mehrere Lose [ ] alle Lose
f) Nebenangebote
Nebenangebote mit energieeffizientem, umweltfreundlichen, in den Lebenszykluskosten günstigeren oder
barrierefreien oder innovativen Lösungen sind immer zugelassen. Andere Nebenangebote sind [ ] auch
zugelassen; [x] nicht zugelassen.
g) Ausführungsfrist
Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Der Ausführungszeitraum beginnt am 01. März 2017 und endet am 28. Februar 2018. Es besteht die Option der Verlängerung.
Frist in Monaten: oder Frist in Kalendertagen: oder
Beginn der Ausführungsfrist: 01.03.2017 Ende der Ausführungsfrist: 28.02.2018
h) Vergabeunterlagen
1. Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt, Anforderung spätestens bis: 31.01.2017 09:00 Uhr
Bei [ ] siehe unter Buchstabe a) Nr.
oder ggf. von a) abweichende Anschrift [ ]
[x] im Internet unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ online, kostenfreie Registrierung und Freischaltung erforderlich, zu den dort veröffentlichten Nutzungsbedingungen.
i) Angebots und Bindefrist
Die Angebotsfrist endet am:
Datum: 31.01.2017 Uhrzeit: 09:00 Uhr
Die Frist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden ist, endet am:
Datum: 28.02.2017 Uhrzeit: 23:59 Uhr
j) eine Sicherheitsleistung wird gefordert
-siehe Vergabeunterlagenk)
Zahlungsbedingungen
-siehe Vergabeunterlagenl)
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen, die vom Auftraggeber u.a. für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangt werden.
Bedingung an die Auftragsausführung:
-siehe Vergabeunterlagen
Nachweis über die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer:
-siehe Vergabeunterlagen
Im übrigen:
Benennung der für die Bearbeitung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter und Beschreibung ihrer Tätigkeitsschwerpunkte und beruflichen Erfahrungen, z.B. durch einreichen eines Lebenslaufes, gefordert ist mindestens der Abschluss als Dipl Ing / Master (Uni oder FH) als Biologe oder Geoökologe; ein Abschluss als Bachelor genügt nicht
Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-siehe Vergabeunterlagen
Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit:
-siehe Vergabeunterlagen
Sonstiger Nachweis:
Ein Beispielgutachten einer artenschutzrechtlichen Begutachtung eines Baumes mit Vorfinden einer geschützten bzw. besonders geschützten Art, welche an Bäumen besonders häufig vorkommt;
es darf sich ausdrücklich um ein bereits erstelltes Gutachten handeln, das an den entsprechenden Stellen geschwärzt ist. Das Gutachten soll mindestens drei Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven enthalten die im Format 10 * 15 cm an das Gutachten gehängt werden.
m) Kostenersatz für die Vergabeunterlagen
[x] Nein. [ ] Ja: Höhe der Kosten:
Zahlungsweise:
Empfänger: Kontonummer:
BLZ, Geldinstitut: Verwendungszweck:
IBAN: BIC-Code:
Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt.
Der eingezahlte Kostenersatz wird nicht erstattet.
[x] Ein Kostenersatz entfällt, wenn die Vergabeunterlagen nach Registrierung im Vergabemarktplatz und nach
Freischaltung im Projektraum eingesehen und heruntergeladen werden.
n) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden
Wertungsmethode: Wirtschaftlichstes Angebot - siehe nachfolgende Kriterien -
Angaben zur ausgewählten Wertungsmethode:
.- Preis zu 40 %
.- Leistungsqualität zu 60 %
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt. Für das wirtschaftlichste Angebot sind der Gesamtpreis für alle angebotenen Leistungen sowie die jeweils vorgegebenen weiteren Wertungskriterien maßgeblich.
Wertung des Bruttogesamtpreises
Bei der Wertung des Preises wird die Brutto-Angebotssumme berücksichtigt. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten, auskömmlichen Gesamtpreis 100 Punkte (Bestpreis). Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt durch lineare Interpolation an Hand folgender Formel:
P = 100-100 x [(Bruttogesamtpreis des zu bewertenden Angebots lt. Preisblatt in Euro - Bruttogesamtpreis niedrigstes auskömmliches Angebot lt. Preisblatt in Euro) / Bruttogesamtpreis niedrigstes auskömmliches Angebot lt. Preisblatt in Euro]
Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot 0 Punkte. Ein Angebot ab dem doppelten des Bestpreises erhält daher 0 Punkte.
Preis:
Der für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Preises maßgebliche Preis wird mit Hilfe der Angaben des Bieters im Preisblatt ermittelt.
Leistungspunkte:
Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Summe der erreichten Bewertungspunkte. Die Addition aller Leistungspunkte ergibt die für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgebliche Gesamtsumme der Leistungspunkte ''L'' (Gesamtleistungspunktzahl). Derjenige Bieter mit der höchsten Leistungspunktzahl erhält 100 Punkte, die übrigen Bieter werden entsprechend ihres prozentualen Abstandes bepunktet.
Bewertungsmethode
Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt.
Preis zu 40 %
Gesamtleistungspunktzahl zu 60 % (mit Unterkriterien)
Z = P * 0,4 + L * 0,6
Legende:
Z = Preis-/Leistungskennzahl P = Preispunkte L = Gesamtleistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots
Kriterien:
Kriterium Gewichtung
1.
o) Sonstige Angaben
Die Frauenförderverordnung des Landes Brandenburg findet Anwendung:
[ ] Ja.
[x] Nein.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYUA8