Folgende Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft anhand eines vorgegebenen Bewerbungsformulars (siehe Ziff. VI.3) in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten (2014, 2015, 2016), gegliedert nach Führungskräfte/ Büroinhaber, Architekten/Ingenieure, Mitarbeiter für technische und wirtschaftliche Aufgaben sowie sonstige Mitarbeiter.
2. Angaben zu in den letzten 8 Jahren (seit 1.2009) erbrachten Leistungen möglichst vergleichbarer Art und möglichst vergleichbaren Leistungsumfangs. Die Darstellung der Referenzen soll möglichst folgende konkrete Angaben enthalten:
— Projektbezeichnung;
— Art der Leistungserbringung (in Eigenleistung, als ARGE, durch NU, etc.);
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Bezeichnung der Baumaßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau);
— Benennung der spezifischen Nutzungsart (Bildungseinrichtung, Verwaltungsbau, etc.);
— Besonderheiten (Bauen im Bestand, Bauen unter laufendem Betrieb, etc.);
— Benennung der Baukosten in Euro netto (KG 300+400);
— Benennung der Flächenangaben (BGF, BRI);
— Benennung vom Honorarvolumen;
— Benennung der erbrachten Leistungsphasen (LPH gem. HOAI);
— Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten.
Zu 2. Bewerber/ die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen für den Zeitraum der letzten 8 Jahre (seit 1.2009) zwingend folgende Referenzanforderungen erfüllen:
a) Mindestens 2 Referenzen über Generalplanungsleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume, TGA-Fachplanung sowie Tragwerksplanung) – jeweils
— für einen Neubau bzw. eine Erweiterungsmaßnahme;
— in allen Leistungsbildern mindestens über die Leistungsphasen 2 – 4, wobei die Leistungen vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ab 1.2009) erbracht wurden;
— mindestens mit einem Bauvolumen (KG 300+400) von 6 000 000 EUR netto.
b) Mindestens 1 Referenz über Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume)
— für einen Neubau bzw. eine Erweiterungsmaßnahme;
— mindestens über die Leistungsphasen 2 – 8, wobei die Leistungen vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ab 1.2009) erbracht wurden;
— mindestens mit einem Bauvolumen (KG 300+400) von 4 000 000 EUR netto.
c) Mindestens 2 von den 3 Referenzen zur Erfüllung der Mindestanforderungen müssen Projekte für einen öffentlichen Auftraggeber betreffen.