Bekanntmachung: Beratungsleistungen zum Förderprogramm
Breitbandausbau
Angaben zum Auftraggeber
Bezeichnung Stadt Lünen
Postanschrift Willy-Brandt-Platz 1
Ort 44532 Lünen
Telefon 02306/104-1616
Fax 02306/104-1816
E-Mail MTFydGFsaHJyaG5tZG0/a3RkbWRtLWNk
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
Lünen ist mit rund 85.000 Einwohnern die größte Stadt im Kreis Unna. Innerhalb des Stadtgebietes existieren eine Reihe von Siedlungsbereichen und Gewerbe- und Industriegebieten, die über eine nur unzureichende Breitbandinfrastruktur verfügen und unterversorgt sind (weniger als 50 MBit). Eine Ausnahme bildet der Standort der LÜNTEC-Technologiezentrum Lünen GmbH, der über eine 1.000 MBit-Leitung verfügt und diese seinen Mietern zur Verfügung stellen kann. Viele der in Lünen ansässigen Unternehmen, nicht nur in den ausgewiesenen Gewerbegebieten, benötigen zur Erbringung ihrer Leistungen mittlerweile eine Versorgung von bis zu 100 MBit und mehr. Da dies nicht vorgehalten werden kann, führt das zur Schwächung des Lüner Wirtschaftsstandortes. Unternehmen, die in Lünen einen Gewerbestandort errichten wollen, fragen mittlerweile häufig nach der Qualität der Breitbandanbindung. Der Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zeigt bereits auf, dass an vielen Standorten eine Versorgung mit über 50 MBit nicht gegeben ist. Traditionelle Betriebe sind in Lünen ebenso zu Hause wie Global Player, Stromerzeuger und moderne Produktions- und Dienstleistungsunternehmen. Letztere nehmen immer mehr zu - sie kennzeichnen einen breiten Branchenmix und bieten interessante Ausbildungs- und Arbeitsplätze an. Lünen ist eine große Mittelstadt am Rande des Münsterlandes, aber aufgrund der Nähe zu Dortmund steht Lünen auch immer im Wettbewerb zu dieser Großstadt. Es sollen Beratungsleistungen nach Nr. 3.3 der Förderrichtlinie des Bundes erbracht werden, die bei der Vorbereitung und/oder Durchführung von Projekten zur Förderung des Breitbandausbaus im Stadtgebiet Lünen notwendig sind. Hierzu sind neben einer Bestands- und Bedarfsanalyse (IST-Analyse) auch konkrete Vorschläge (Projektplan) zur weiteren Vorgehensweise zur Umsetzung des Breitbandausbaus erforderlich. Insbesondere soll geprüft werden, inwieweit Fördermittel des Bundes und des Landes akquiriert werden können.
Leistungsort
Ort Lünen
Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
Kurfristig nach Auftragsvergabe in 2017
Sonstiges
Hinweise für interessierte Unternehmen:
Diese Bekanntmachung dient allein zur Erfüllung der Vorgaben des § 3 TVgG.NRW und der Auslotung des Bewerberkreises.
Aufgrund dieser Veröffentlichung können Firmen ihr Interesse bekunden. Eine Bewerbung kann bis zum 01.02.2017 bei der o. a. Adresse eingereicht werden. Eine Interessenbekundung begründet keinerlei Anspruch des Unternehmens auf Beteiligung an dem beabsichtigten Vergabeverfahren. Eine Mitteilung bei Nichtberücksichtigung erfolgt nicht.
Bewerber müssen nach BNBest Beratung Ziff. 2.2.2:
- aktuell und über die letzten 2 Jahre hinweg unabhängig und neutral gegenüber allen Telekommunikationsunternehmen
(gewesen) sein (erstreckt sich auch auf Hilfspersonen, denen sich der Berater/planer zur Erfüllung seiner Beratungspflichten bedient) und
- entweder einschlägige Qualifikationen oder eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen. Diese Anforderungen erstrecken sich auch auf Hilfspersonen, denen sich der Berater/Planer zur Erfüllung seiner Beratungspflichten bedient.
Eine Eigenerklärung (Zusicherung im Sinne der BNBest Beratung Ziff. 3.2) ist vorzulegen.
http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads/
Durch die Förderbedingungen ist das Projekt zeitlich limitiert. Daher wird der Interessent darum gebeten darzulegen, ob er im Kreis Unna bereits ähnliche Leistungen durchgeführt hat.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVYE74