Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der gültigen Fassung.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern
unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder
gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig
und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
Vertragsgrundlage werden die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure für die Leistungen der Leistungsphasen 1 – 6 gem. Teil 4, Abschnitt
1 HOAI 2013. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem
Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens.
Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine
Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und
Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel
zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.