Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Andreas-Gayk-Str. 31
Kiel
24103
Deutschland
Kontaktstelle(n): Immobilienwirtschaft, 60.54
Telefon: +49 431901-3510
E-Mail:
MTFhZHFtYy1vbmRzamQ/amhkay1jZA==
Fax: +49 431901-743510
NUTS-Code:
DEF02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kiel.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Fleethörn 9
Kiel
24103
Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Zi. 326
Telefon: +49 431901-2779
E-Mail:
MTVhbVxwZmApcmRuXmNjcG5gaTtmZGBnKV9g
Fax: +49 431901-61301
NUTS-Code:
DEF02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kiel.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Immobilienwirtschaft; Prüfung nach DGUV-V3.
Referenznummer der Bekanntmachung: 60.5.904.17
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71630000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Kiel – Immobilienwirtschaft Abt. 60.54 beabsichtigt als Betreiber der Gebäude und Einrichtungen der Landeshauptstadt Kiel die Leistungen zur Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit der DIN VDE 0105-100 für verschiedene Standorte in Kiel zu vergeben. Es sollen ca. 100 000 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/04/2017
Ende: 15/04/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist ggf. eine Erklärung gemäß § 44 Abs. 1 VgV (Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind ggf. Erklärungen/Unterlagen gemäß § 46 Abs. 3 VgV vorzulegen:
2 Referenzen für die letzten 3 Geschäftsjahre über vergleichbare Arbeiten. Menge der bisher nach DGUV-V3 geprüften Geräte.
Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein TTG) findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen (§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Der Prüfzeitraum ist auf die Dauer von 6 Jahren gewählt, um in allen Bereichen mindestens 1 beziehungsweise 2 Wiederholungsprüfungen mit Ergebnissen zu erhalten. Es gibt Prüflinge die erst im Jahr 2019 geprüft werden. Die Prüfergebnisse werden benötigt, um im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von dem Regelprüfintervall nach Vorgabe der DGUV-V3 nach oben oder nach unten abweichen zu können.
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/02/2017
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/02/2017
Ortszeit: 11:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMYM56.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2017