Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
UzK, Freianlagenplanung Neubau Chemie.
Referenznummer der Bekanntmachung: 330-F-17-001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Planung der Außenanlagen, Leistungsphasen 2-9 HOAI, ca. 16 000 m² gesamt, Innenhöfe, Außenflächen, Treppenanlagen, Vegetationsflächen, befestigte Flächen, Baukonstruktion in Außenanlagen, technische Anlagen in Außenanlagen (Schrankenanlagen), Einbauten (Fahrradstellplätze), Stellplatznachweis.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23
Hauptort der Ausführung:
Universität zu Köln, Gebäude 330, Universitätsstraße, 50931 Köln.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zu planen ist das Gelände innerhalb der Baugrenze bis zum Gebäude. (inkl. Traufstreifen, Roste etc., Schnittstelle gesamter Aufbau Oberbelag), Außenflächen auf Decken über Sockelgeschoß (Schnittstelle ab Dichtugnsebene) und Treppenanlagen der Außenanlagen.
Planung der Vegetationsflächen, befestigten Flächen, Baukonstruktionen in Außenanlagen, technische Anlagen in Außenanlagen (Schrankenanlagen etc., Schnittstelle zum Tiefbauplaner/TGA), Einbauten in Außenanlagen (z. B. Fahrradstellplätze etc.).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/05/2017
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Referenzen, Gewichtung 70 %;
Wettbewerbserfolge, Gewichtung 10 %;
Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Gewichtung 5 %;
Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Landschaftsarchitekten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Gewichtung 5 %;
Dauer der Betriebszugehörigkeit, Gewichtung 10 %.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mit Vertragsschluß wird die erste Stufe, bestehend aus den Leistungsphasen 2 und 3 beauftragt. Weitere Stufen sind:
Stufe 2: Leistungsphasen 4-7 und
Stufe 3: Leistungsphasen 8-9.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Unter „Laufzeit des Vertrages“ sind voraussichtliche Zeitangaben für die Leistungsphasen 2-8 angegeben. Die Leistungsphase 9 schließt sich an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Erklärung zu Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB. Hierfür muss das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular verwendet werden.
2. Nachweis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vollständig entrichtet wurden. (§7 Abs. 1 TVgG NRW).
3. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des EU-Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber tätig ist bzw. Nachweis der Berufszulassung als Architekt.
4. Nachweis der Bauvorlageberechtigung.
5. Bei Bewerbergemeinschaften: Von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, nach der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren benennen.
Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber können anstelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen, sofern diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Fremdsprachige Nachweise sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Nachweis einer marktüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Versicherungssummen je Schadensfall von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Summen zweifach maximiert sein müssen.
Ausreichend ist die Vorlage einer Erklärung der Versicherung, dass die ausreichende Höhe der Versicherung bei Auftragserteilung angepasst wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1.: Jahresumsatz netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von durchschnittlich mindestens 400 000 EUR.
Zu 2.: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den hierzu angegebenen Anforderungen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Referenzen für Leistungen der Freianlagenplanung im Sinne des § 38 HOAI (Freianlagen) für vergleichbare Bauvorhaben ab dem Jahr 2013. Die Höchstbewertung kann bereits bei drei Referenzen erreicht werden; der Nachweis einer höheren Zahl an Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung. Zu den Referenzen sind jeweils anzugeben: Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens, Auftraggeber (ggf. Öffentlicher Auftraggeber) mit Anschrift, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse, Auftragnehmer (bei Bewerbergemeinschaften), erbrachte Leistungen, Leistungszeitraum, Projektkosten.
2. Eigenerklärung: Angaben zum jährlichen Mittel der beim Bewerber festangestellten Beschäftigten (einschließlich des/der Büroinhaber/s) im Vollzeitäquivalent (VZÄ) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Angaben zum jährlichen Mittel der beim Bewerber festangestellten Beschäftigten (einschließlich des/der Büroinhaber/s) im Vollzeitäquivalent, die nach dem Recht des Landes NRW berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ zu tragen oder in der BRD entsprechend tätig zu werden.
Angaben zur Beschäftigungsdauer der festangestellten Beschäftigten im Vollzeitäquivalent, die nach dem Recht des Landes NRW berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ zu tragen oder in der BRD entsprechend tätig zu werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1.: Von den Referenzen muss mindestens
a) eine Referenz mit Baukosten (Kostengruppen 500 nach DIN 276) von netto 2 000 000 EUR und
b) eine Referenz ein realisierter Wettbewerbserfolg
nachgewiesen werden.
Dabei darf eine Referenz mehrere der vorgenannten Mindestanforderungen zugleich erfüllen.
Zu 2.: durchschnittlich mindestens 5 Beschäftigte, davon mindestens 2 Beschäftigte, die die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ tragen und mindestens 3 Jahre Bürozugehörigkeit im Büro des Bewerbers vorweisen können.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zugelassen ist, wer nach dem Recht des Landes NRW berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ zu tragen oder in der BRD entsprechend tätig zu werden. Verweis auf § 75 Abs. 1 VgV. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der vorgenannten Berufsqualifikation benennen. § 75 Abs. 3 VgV.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Abgabe der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß § 4 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW. Diese Erklärung ist auch für eventuelle Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, einzureichen.
2. Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach § 19 TVgG NRW.
3. Wenn der Auftragnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, müssen sich der Auftragnehmer und das andere Unternehmen zur gemeinsamen Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verpflichten.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/02/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/03/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Gemäß § 9 Abs. 3 TVgG NRW wird darauf hingewiesen, dass die Bieter verpflichtet werden,
1. die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW den Öffentlichen Auftraggebern vorzulegen,
2. bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,
3. Nachunternehmer davon in Kenntnis setzen, dass es sich um einen Öffentlichen Auftrag handelt,
4. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5HYAWF.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2017