III.1.3.1. Berufliche Qualifikation des Bewerbers:
Der Bewerber hat die berufliche Qualifikation für den eingesetzten Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine Kopie der Urkunde des Studienabschlusses oder die Kopie des Mitgliedausweises in einer Architekten- oder Ingenieurkammer vorzulegen.
Zudem ist die Berufserfahrung in vergleichbaren Vorhaben im Bereich von Planungsleistungen im Sinne des § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Mindestkriterium für Projektleiter 8 Jahre Berufserfahrung,
Mindestkriterium für stellvertretenden Projektleiter 6 Jahre Berufserfahrung;
Der Projektleiter muss die Bauvorlageberechtigung gem. Art. 61 BayBO durch die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder durch den Eintrag „Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung“ in einer Ingenieurkammer nachweisen.
III.1.3.2. Referenzen:
Übersichtliche Darstellung der Referenzen des Bewerbers sowie des Projektleiters bzw. Stellvertreters für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz auf maximal einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben enthalten:
— Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer,
— Kurzbeschreibung des Projekts unter Angabe der anrechenbaren Kosten (gerundet auf volle 100 000 EUR) sowie des Beginns und der Fertigstellung,
— Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (einschließlich Nachunternehmer) unter Angabe der Ausführungszeit und des Auftragsvolumens (Rechnungswert brutto, gerundet auf volle 50 000 EUR).
Als vergleichbare Leistungen gelten die nachfolgend in den Punkten a) bis e) aufgeführten Leistungen, wobei diese jeweils mindestens sechs der neun Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI umfassen müssen. Für jede vergleichbare Leistung nach den Punkten a) bis d) ist jeweils mindestens eine Referenz einzureichen (Mindestanforderung);
Mehrfachbenennungen einer Referenz für mehrere Punkte sind zulässig. Als Referenz werden nur solche Leistungen anerkannt, die während der letzten 7 Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge, schon/noch nicht abgeschlossen waren. Vergleichbare Leistungen sind:
a) vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen (§ 34 HOAI) im Bereich Erweiterung und/oder Sanierung von Sportstätten;
b) vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen (§ 34 HOAI) für Neubauten im Bereich Sportstätten;
c) vom vorgesehenen Projektleiter und/oder stellvertretenden Projektleiter (persönliche Referenz) erbrachte Planungsleistungen (§ 34 HOAI) im Bereich Erweiterung und/oder
Sanierung von Sportstätten;
d) vom vorgesehenen Projektleiter und/oder stellvertretenden Projektleiter (persönliche Referenz) erbrachte Planungsleistungen (§ 34 HOAI) für Neubauten im Bereich von Sportstätten;
e) vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen (§ 34 HOAI) im Bereich Sanierung von denkmalgeschützten Objekten.
Für die vorgenannten vergleichbaren Leistungen nach den Punkten a) bis e) ist jeweils mindestens eine Referenz (Mindestanforderung) vorzulegen.
Mehrfachbenennungen einer Referenz für mehrere Punkte sind zulässig.
Weitere Informationen sind der Ziff. II.2.9) zu entnehmen.