Die fachliche Leistungsfähigkeit für den zu vergebenden Auftrag wird insbesondere anhand folgender Nachweise geprüft:
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Angabe des Auftragsanteils, für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Gesamtbaukosten sowie der vom Bieter verantworteten anteiligen Baukosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformblatt.
Nachweis der Erfahrung mit Ausführung der Maßnahmen im laufenden Betrieb anhand der Präsentation eines Referenzobjekts.
Präsentation von einem realisierten Referenzobjekt mit einer Gesamtbausumme der Gewerke von ca. 2 000 000 EUR, dessen Planungsanforderung mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar ist.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und repräsentativen Auszügen der Planungsunterlagen (Liste der Pläne und Berechnungen, Anlagenschemata, Installationspläne, Berechnungen etc.), Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen, auf max. 5 Seiten, Format max. A 3 erfolgen.
Hinweis:
Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung. Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen.
Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Eine Mehrfachbewerbung bzw. –teilnahme führt zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen bzw. –teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt, sind für die vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen Referenzen dieser Unterauftragnehmer nachzuweisen.