Die Eignung der Bieter in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit soll anhand folgender Bewertungskriterien überprüft werden:
Es werden 4 Eignungskriterien bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit abgefragt und bewertet. Insgesamt können maximal 900 Punkte erreicht werden.
Grundsätzlich gilt, dass eine Nichterfüllung von KO-Kriterien zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren führt. Dies gilt für alle mit „KO-Kriterium“ oder „KO“ gekennzeichneten Kriterien, auch wenn diese in den Unterkriterien genannt werden.
Bei dem Eignungskriterium I handelt es sich um KO-Kriterien für die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Die jeweils unter den KO-Kriterien abgefragten Referenzprojekte müssen nicht mit den Referenzen, die mit Punkten bewertet werden, übereinstimmen.
Für das Eignungskriterium II sind zwei Referenzen des Unternehmens anzugeben und zu beschreiben. Bei diesen muss es sich um vergleichbare Sanierungsmaßnahmen handeln.
Weiterhin sollte es sich um ein komplexes Bauvorhaben unter besonderen Bedingungen handeln (z. B. laufender Betrieb eines Versammlungs-/Veranstaltungsobjektes), das bestenfalls im Rahmen einer Generalplanung geplant und realisiert wurde. Für beide Referenzen ist eine Vergleichbarkeit der technischen und finanziellen Größenordnung mit der ausgeschriebenen Leistung erforderlich. Die Bewertung erfolgt nach dem beschriebenen Punktesystem, wobei die maximale Bewertung bei jeweils 200 Punkten liegt.
Für die Bepunktung des Eignungskriteriums III ist der für die Durchführung der zu vergebenden Leistung verbindlich vorgesehene Projektleiter mit einer persönlichen Referenz vorzustellen. Gefordert ist eine kurze Darstellung des Projektleiters mit Nachweis der beruflichen Qualifikation (fachspezifisch), des beruflichen Werdegangs und der Angabe fachspezifischer Weiterbildungen sowie Benennung realisierter Projekte mit Angabe der Gebäudearten (Büro/Verwaltung, Kultur, Veranstaltung, Krankenhaus etc.) und des Projektvolumens (Gesamtkosten, Realisierungszeitraum und -dauer). Zusätzlich ist eine Referenz des Projektleiters anzugeben und zu beschreiben. Auch hier muss es sich um eine vergleichbare Sanierungsmaßnahme handeln. Die weitere Bewertung erfolgt nach denselben Kriterien wie bei den Referenzen des Unternehmens. Insgesamt können hier 350 Punkte erreicht werden.
Eignungskriterium IV behandelt den stellvertretenden Projektleiter. Gefordert ist eine kurze Darstellung des für die Durchführung der zu vergebenden Leistung verbindlich vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters mit Nachweis der beruflichen Qualifikation (fachspezifisch), des beruflichen Werdegangs, der realisierten Projekte mit Angabe der Gebäudearten (Büro/Verwaltung, Kultur, Veranstaltung, Krankenhaus etc.) sowie des Projektvolumens der realisierten Projekte (Gesamtkosten, Realisierungszeitraum und -dauer). In der Bewertung sind hier maximal 150 erreichbaren.
Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe eingeladen. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Der Bewerber erhält keinen Punkt für ein Eignungskriterium/Unterkriterium, wenn dieses nicht ausreichend beschrieben ist, weil beispielsweise keine Erfahrung / Referenz eingereicht bzw. Angabe nicht vollständig getätigt wurden bzw. für die Vergabestelle zu bepunktenden Kriterien nicht nachvollziehbar dargestellt wurden, Mindestanforderungen an Erfahrungen / Referenzen bzw. Angaben nicht erfüllt sind, Vergleichbarkeit der Erfahrung / Referenz nicht ausreichend dargelegt wurde, Ansprechpartner der aufgeführten Referenz mit Telefon-Nummer und E-Mail nicht vollständig benannt worden sind oder Referenzen / Angaben nicht in deutscher Sprache eingereicht sind.
Die genaue Bewertung der Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.