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  • CH-3003 Bern
  • 14.03.2017
  • Ausschreibung
  • (ID 2-254728)

Beschallungssimulation Sirenen


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Bewerbungsschluss 14.03.2017, 23:59 Bewerbungsschluss
    Verfahren Offenes Verfahren
    Gebäudetyp Feuerwehr, Polizei, Vollzug / Technische Infrastruktur
    Art der Leistung Studien, Gutachten / Schallschutz, Raumakustik / Technische Ausrüstung / Immissionsschutz
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), Bern (CH)
    Aufgabe
    Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz BZG (Art. 43, Art. 71) sowie der Alarmierungsverordnung AV (Art. 15, Art. 20) hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS die Bereitstellung eines Alarmierungssystems für die Bevölkerung sicherzustellen.
    Als Sollzustand wird angestrebt, ein ausgewogenes Alarmierungssystem bereitzustellen, um die Bevölkerung in besiedelten Gebieten landesweit alarmieren zu können. Die Sirenen erfüllen dabei vor allem die Funktion eines „Weck-Rufs“ um die Bevölkerung auf bestimmte Medien und deren Mitteilungen aufmerksam zu machen. Die Beschallungsplanung, d.h. die optimale Verteilung von stationären Sirenen zur Erfüllung des Auftrags die Bevölkerung zu alarmieren, obliegt gemäss AV (Art. 17 Abs. 1) grundsätzlich den Kantonen (Bedarfsträger). Die Grundlagen für die Planung sind in den Weisungen des BABS über die Durchführung der Alarmierungsplanung und der Wegleitung des BABS für die Alarmierungsplanung (Anhang zu den Weisungen über die Durchführung der Alarmierungsplanung) festgehalten.

    Gegenstand der Ausschreibung ist eine Dienstleistung, die sich aus einer Beschallungssimulation und der Beratung zur Beschallungsplanung zusammensetzt.
    Die Planung der Standorte der Sirenenanlagen ist für das gesamte besiedelte Gebiet durchzuführen. Die Planung umfasst auch die Kernkraftwerkzonen 1 und 2 sowie die Nahzonen von Stauanlagen. In der Planung für stationäre Sirenenanlagen sind besiedelte Gebiete von 100 Einwohnern und mehr zu berücksichtigen (Grundlage: Bundesamt für Statistik BFS).
    Mit einem Schalldruckpegel (Schallimmission) von ≥ 65 dB(A) sollte unter Berücksichtigung der Schalldruckpegelabnahme durch die Abstands-, Luft- sowie Bebauungsdämpfung mindestens 80% der Bevölkerung in besiedelten Gebieten alarmiert werden können.
    Folgende Anwendungsfälle sind durch die zukünftige Beschallungssimulation abzudecken: Regelmässige Überprüfung der Abdeckung, Sirenenersatz, Bedarf von neuen Sirenen klären und verschieben von Sirenenanlagen.
    Jeder Anwendungsfall erfordert grundsätzlich die Erfüllung von drei Teilaufgaben, die sequentiell durchlaufen werden, wobei dann aus der Beratung nochmals neue Berechnungsanforderungen resultieren können: Datenaufbereitung, Berechnung und Datenauswertung & Beratung.
    Die in einem Anwendungsfall produzierten Resultate müssen den folgenden Anforderungen genügen:
    Sie bilden eine verlässliche Grundlage zur Übersicht und zur Beantwortung von Fragen zur sinnvollen Optimierung der Sirenenbeschallung; Sie sind vergleichbar über die ganze Schweiz und insbesondere auch an Randzonen zwischen den Kantonen; Sie erlauben somit auch generelle Statistiken und periodische Auswertungen über die Sirenenbeschallung auf gesamtschweizerischer Ebene zu erarbeiten; Das dazu verwendete tabellarische, graphische und geographische Informationsmaterial ist nachvollziehbar dokumentiert; Verwendete Methodiken und visuelle Darstellungen werden auch für Laien verständlich dargestellt.
    Adresse des Bauherren CH-3003 Bern

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • 30.01.2017|Projekt-ID 149833|Meldungsnummer 948245|Ausschreibungen

      Ausschreibung

      Publikationsdatum Simap: 30.01.2017

      1. Auftraggeber

      1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

      Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
      Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Monbijoustrasse 51A,  3003  Bern,  Schweiz,  Fax:  +41 58 462 59 89,  E-Mail:  MTdkaGZmXmtzOVtaW2wnWl1mYmcnXGE=,  URL www.bevoelkerungsschutz.ch
       

      1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

      Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
      Geschäftsbereich Ressourcen
      Fachbereich Kommerz,  zu Hdn. von Dienstleistung (149833) Beschallungssimulation Sirenen – „NICHT ÖFFNEN“, Monbijoustrasse 51A,  3003  Bern,  Schweiz,  Fax:  +41 58 462 59 89,  E-Mail:  MjE5WFxaWlJfZy1PTk9gG05RWlZbG1BV

      1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

      13.02.2017
      Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
      Nach dem 13.02.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet, es sei denn die Frage ist für das Projekt oder die zu erwartenden Angebote sehr relevant. Die Fragen und Antworten werden anonymisiert.
      Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

      1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

      Datum: 14.03.2017 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Bemerkung zur Einreichung des Angebots.
      Das vollständige Angebot (vgl. Vorgaben im Kapitel 7.2 des Lastenheft) ist bis spätestens 14.03.2017 in 2-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick, CD oder DVD) dem Auftraggeber an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

      a) Bei Abgabe an der Loge des BABS (durch Anbieter oder Kurier):
      Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge BABS (08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BABS zu erfolgen.

      b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
      Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel; Datum des Poststempels gemäss MEZ). Die Beschaffungsstelle ist zeitgleich darüber per E-Mail zu informieren, inkl. Angaben zur Nachverfolgung des Fortschritts auf dem Postweg.

      c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
      Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Beschaffungsstelle zu senden.
      Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
      Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

      1.5 Datum der Offertöffnung:

      17.03.2017, Uhrzeit:  09:00, Ort:  Monbijoustrasse 51A, 3003 Bern

      1.6 Art des Auftraggebers

      Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

      1.7 Verfahrensart

      Offenes Verfahren 

      1.8 Auftragsart

      Dienstleistungsauftrag 

      1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag

      Ja 

      2. Beschaffungsobjekt

      2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

      [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

      2.2 Projekttitel der Beschaffung

      Beschallungssimulation Sirenen

      2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

      WTO-Projekt 149833

      2.4 Aufteilung in Lose?

      Nein

      2.5 Gemeinschaftsvokabular

      CPV:   71350000 - Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen

      2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb

      Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz BZG (Art. 43, Art. 71) sowie der Alarmierungsverordnung AV (Art. 15, Art. 20) hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS die Bereitstellung eines Alarmierungssystems für die Bevölkerung sicherzustellen. 
      Als Sollzustand wird angestrebt, ein ausgewogenes Alarmierungssystem bereitzustellen, um die Bevölkerung in besiedelten Gebieten landesweit alarmieren zu können. Die Sirenen erfüllen dabei vor allem die Funktion eines „Weck-Rufs“ um die Bevölkerung auf bestimmte Medien und deren Mitteilungen aufmerksam zu machen. Die Beschallungsplanung, d.h. die optimale Verteilung von stationären Sirenen zur Erfüllung des Auftrags die Bevölkerung zu alarmieren, obliegt gemäss AV (Art. 17 Abs. 1) grundsätzlich den Kantonen (Bedarfsträger). Die Grundlagen für die Planung sind in den Weisungen des BABS über die Durchführung der Alarmierungsplanung und der Wegleitung des BABS für die Alarmierungsplanung (Anhang zu den Weisungen über die Durchführung der Alarmierungsplanung) festgehalten.

      Gegenstand der Ausschreibung ist eine Dienstleistung, die sich aus einer Beschallungssimulation und der Beratung zur Beschallungsplanung zusammensetzt. 
      Die Planung der Standorte der Sirenenanlagen ist für das gesamte besiedelte Gebiet durchzuführen. Die Planung umfasst auch die Kernkraftwerkzonen 1 und 2 sowie die Nahzonen von Stauanlagen. In der Planung für stationäre Sirenenanlagen sind besiedelte Gebiete von 100 Einwohnern und mehr zu berücksichtigen (Grundlage: Bundesamt für Statistik BFS). 
      Mit einem Schalldruckpegel (Schallimmission) von ≥ 65 dB(A) sollte unter Berücksichtigung der Schalldruckpegelabnahme durch die Abstands-, Luft- sowie Bebauungsdämpfung mindestens 80% der Bevölkerung in besiedelten Gebieten alarmiert werden können. 
      Folgende Anwendungsfälle sind durch die zukünftige Beschallungssimulation abzudecken: Regelmässige Überprüfung der Abdeckung, Sirenenersatz, Bedarf von neuen Sirenen klären und verschieben von Sirenenanlagen.
      Jeder Anwendungsfall erfordert grundsätzlich die Erfüllung von drei Teilaufgaben, die sequentiell durchlaufen werden, wobei dann aus der Beratung nochmals neue Berechnungsanforderungen resultieren können: Datenaufbereitung, Berechnung und Datenauswertung & Beratung.
      Die in einem Anwendungsfall produzierten Resultate müssen den folgenden Anforderungen genügen:
      Sie bilden eine verlässliche Grundlage zur Übersicht und zur Beantwortung von Fragen zur sinnvollen Optimierung der Sirenenbeschallung; Sie sind vergleichbar über die ganze Schweiz und insbesondere auch an Randzonen zwischen den Kantonen; Sie erlauben somit auch generelle Statistiken und periodische Auswertungen über die Sirenenbeschallung auf gesamtschweizerischer Ebene zu erarbeiten; Das dazu verwendete tabellarische, graphische und geographische Informationsmaterial ist nachvollziehbar dokumentiert; Verwendete Methodiken und visuelle Darstellungen werden auch für Laien verständlich dargestellt.

      2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

      Bundesamt für Bevölkerungsschutz
      Monbijoustr. 51A
      3003 Bern

      Zusätzlich:
      Schweizer Kantonshauptstädte für Personen der Anbieter, die vor Ort zum Einsatz gelangen sind als Arbeitsort zu akzeptieren.

      2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

      Beginn: 01.10.2017, Ende: 31.12.2024
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
       

      2.9 Optionen

      Ja
      Beschreibung der Optionen: Als Option kann der Auftraggeber nach Ablauf der Periode für die Grundleistung, oder wenn deren Stundenanzahl aufgebraucht ist, einzelne oder alle Leistungselemente gemäss Kapitel 3.3.8 im Lastenheft aus der Grundleistung für maximal 3 weitere Jahre verlängern voraussichtlich 2022 – 2024.

      2.10 Zuschlagskriterien

      Maximal können 1000 Punkte erreicht werden. Die Anzahl Punkte pro Zuschlagskriterium bzw. deren Subkriterien ergibt sich aus der Multiplikation einer Punktzahl von 0 (schlechteste Punktzahl – keine Anforderungen erfüllt) bis 10 (höchste Punktzahl – alle Anforderungen erfüllt) mit der Gewichtung.  

      ZK 1 Qualifikation des GIS- und Akustikexperten Gewichtung 40% (max. 400 Punkte).  

      ZK 1.1 Qualifikation des GIS-Experten (max. 200 Punkte).  

      ZK 1.1.1 Aus- und Weiterbildung (max. 80 Punkte)  

      Bewertet wird wie folgt:  

      1. Erfüllung EK07 auf Stufe Bachelor oder MAS (2 Punkte wenn erfüllt)  

      2. Zu der in EK07 geforderten Ausbildung ergänzende Kurse oder Weiterbildungen in den Bereichen Geografische Informationssysteme, Datenmodellierung, Scripting, Datenverarbeitung oder vergleichbar (2 Punkte je Nachdiplomausbildungen HF, CAS, DAS; max. total 4 Punkte bei mehreren Weiterbildungen)  

      3. Zusatzausbildungen in den Bereichen Projektmanagement, Führung oder vergleichbar (1 Punkt je Zusatzausbildung; max. total 2 Punkte bei mehreren Zusatzausbildungen)  

      4. Sehr gute Deutsch- und Französischkenntnisse (Korrespondenz- und Fachniveau, Wort und Schrift: GER-Niveau B1) (1 Punkte wenn mindestens GER-Niveau B1 in beiden Sprachen erfüllt; 1 zusätzlicher Punkt bei mindestens GER-Niveau B2 in beiden Sprachen)  

      Punktevergabe bei erfolgreichem Nachweis:  

      Max. Punktzahl = 10, Min. Punktzahl = 0. Dazwischen Verteilung gemäss Punktzahl. Es werden nur ganze Punkte vergeben.  

      Spezifischer Nachweis:  

      Nachweis Aus- und Weiterbildung basierend auf C.V. und Abschlussdiplomen. Nachweis der Sprachkenntnisse analog EK05. Der in den Eignungskriterien geforderte Stellvertreter wird hier nicht evaluiert.  

      ZK 1.1.2 Erfahrung (max. 120 Punkte)  

      Bewertet wird wie folgt:  

      1. Zusätzliche Praxiserfahrungen in der Anwendung von GIS-Produkten (2 Punkte für Erfahrung in mind. 4 zusätzlichen zu den in EK02 geforderten Aufträgen, 1 Punkt für Erfahrung in 1 - 3 zusätzlichen zu den in EK02 geforderten Aufträge)  

      2. Kenntnisse in der Arbeit mit sonX (sonARMS, sonBASE) zusammen mit GIS (1 Punkt wenn erfüllt)  

      3. Verwendung von swisstopo-Datensätzen als Grundlage (1 Punkt wenn erfüllt)  

      4. Verwendung von BFS-Datensätzen als Grundlage (1 Punkt wenn erfüllt)  

      5. Erfahrung mit Scripting im Bereich GIS für die Aufbereitung der Grundlagen und für effiziente, automatisierte Berechnungen (2 Punkte wenn erfüllt)  

      6. Erfahrung mit SQL Abfragen und Zugriffen auf Datenbanken (1 Punkt wenn erfüllt)  

      7. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand (Bund, Kanton, Gemeinde) (1 Punkt wenn Erfahrung mit Kanton und Gemeinde; 1 Punkt wenn Erfahrung mit Bund)  

      Punktevergabe bei erfolgreichem Nachweis:  

      Max. Punktzahl = 10, Min. Punktzahl = 0. Dazwischen Verteilung gemäss Punktzahl. Es werden nur ganze Punkte vergeben.  

      Spezifischer Nachweis:  

      Schriftlicher, eindeutig nachvollziehbarer Nachweis anhand von GIS-Referenzen in den letzten 8 Jahren. Die Angaben für die Nachweise sind im Reiter Referenzaufträge GIS im Katalog Zuschlagskriterien einzufügen. Bei Bedarf ist eine Beilage zu den Reitern Referenzaufträge erlaubt (unter "Beilagen zum Angebot" einordnen mit dem Titel "Beilage zum Katalog Zuschlagskriterien ZK1.1.2"). Wurden beide Fachgebiete (GIS und Akustik) jeweils im gleichen Referenzprojekt erbracht, darf dieses Referenzprojekt 2 x verwendet werden (einmal für die GIS-Referenz und einmal für die Akustik-Referenz). Die Referenz muss jedoch für jedes Fachgebiet (GIS, Akustik) separat beschrieben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Zustimmungsschreiben zur Auskunfterteilung sind dem Angebot beizulegen.  

      Die spezifischen Bewertungspunkte 2 - 7 können auch mit den Referenzaufträgen aus dem Nachweis EK02 nachgewiesen werden. Der in den Eignungskriterien geforderte Stellvertreter wird hier nicht evaluiert.  

      ZK 1.2 Qualifikation des Akustikexperten (max. 200 Punkte).  

      ZK 1.2.1 Weiterbildung (max. 80 Punkte)  

      Bewertet wird wie folgt:  

      1. Zu der in EK06 geforderten Ausbildung ergänzende Kurse oder Weiterbildungen in den Fachbereichen Lärmberechnung, Akustik, Scripting, Datenverarbeitung oder vergleichbar (2 Punkt je Nachdiplomausbildungen HF, CAS, DAS; max. total 6 Punkte bei mehreren Weiterbildungen)  

      2. Zusatzausbildungen in den Bereichen Projektmanagement, Vertragsmanagement oder vergleichbar (2 Punkt je Zusatzausbildung; max. total 4 Punkte bei mehreren Zusatzausbildungen)  

      Punktevergabe bei erfolgreichem Nachweis:  

      Max. Punktzahl = 10, Min. Punktzahl = 0. Dazwischen Verteilung gemäss Punktzahl. Es werden nur ganze Punkte vergeben.  

      Spezifischer Nachweis:  

      Nachweis Weiterbildung basierend auf C.V. und Abschlussdiplomen. Der in den Eignungskriterien geforderte Stellvertreter wird hier nicht evaluiert.  

      ZK 1.2.2 Erfahrung (max. 120 Punkte)  

      Bewertet wird wie folgt:  

      1. Ausgewiesene Praxiserfahrungen mit Lärmberechnungssoftware und Akustiksimulation von Punkt- und Linienquellen (z.B. mobile Quellen auf Fahrzeugen) im Aussenbereich unter Berücksichtigung von Landschaft und Gebäuden, sowie den zugehörigen Werkzeugen (2 Punkte für Erfahrung in mind. 4 zusätzlichen zu den in EK02 geforderten Aufträgen, 1 Punkt für Erfahrung in 1 - 3 zusätzlichen zu den in EK02 geforderten Aufträgen)  

      2. Erfahrung in der Anwendung von sonARMS, sonBASE oder ein anderes sonX Produkt (2 Punkte wenn erfüllt)  

      3. Berufliche Projektmanagementerfahrung (1 Punkt wenn erfüllt)  

      4. Erfahrung mit Scripting für die Aufbereitung der Grundlagen und für effiziente, automatisierte Berechnungen (2 Punkte wenn erfüllt)  

      5. Erfahrung mit SQL Abfragen und Zugriffen auf Datenbanken (1 Punkt wenn erfüllt)  

      6. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand (Bund, Kanton, Gemeinde) (1 Punkt wenn Erfahrung mit Kanton und Gemeinde; 1 Punkt wenn Erfahrung mit Bund)  

      Punktevergabe bei erfolgreichem Nachweis:  

      Max. Punktzahl = 10, Min. Punktzahl = 0. Dazwischen Verteilung gemäss Punktzahl. Es werden nur ganze Punkte vergeben.  

      Spezifischer Nachweis:  

      Schriftlicher, eindeutig nachvollziehbarer Nachweis anhand von Akustik-Referenzen in den letzten 8 Jahren. Die Angaben für die Nachweise sind im Reiter Referenzaufträge Akustik im Katalog Zuschlagskriterien einzufügen. Bei Bedarf ist eine Beilage zu den Reitern Referenzaufträge erlaubt (unter "Beilagen zum Angebot" einordnen mit dem Titel "Beilage zum Katalog Zuschlagskriterien ZK1.2.2"). Wurden beide Fachgebiete (GIS und Akustik) jeweils im gleichen Referenzprojekt erbracht, darf dieses Referenzprojekt 2 x verwendet werden (einmal für die GIS-Referenz und einmal für die Akustik-Referenz). Die Referenz muss jedoch für jedes Fachgebiet (GIS, Akustik) separat beschrieben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Zustimmungsschreiben zur Auskunfterteilung sind dem Angebot beizulegen.  

      Die spezifischen Bewertungspunkte 2 - 6 können auch mit den Referenzaufträgen aus dem Nachweis EK02 nachgewiesen werden. Der in den Eignungskriterien geforderte Stellvertreter wird hier nicht evaluiert.  

      ZK2 Auftragsanalyse Gewichtung 20% (max. 200 Punkte)  

      ZK 2.1 Ausgangslage mit Auftragszielen (max. 80 Punkte)  

      Bewertet wird wie folgt:  

      1. Beschreibung der Ausgangslage / Problematik in Worten des Anbieters (1 Punkt wenn wesentliche Punkte enthalten, plus 1 Punkt wenn verständlich formuliert)  

      2. Beschreibung der Ziele des Auftrags in Worten des Anbieters (1 Punkt wenn wesentliche Punkte enthalten, plus 1 Punkt wenn verständlich formuliert)  

      3. Beschreibung des Vorschlags zur Umsetzung des Auftrags (1 Punkt wenn wesentliche Punkte enthalten, plus 1 Punkt wenn verständlich formuliert)  

      4. Beschreibung der Rolle des Anbieters im Auftrag (1 Punkt wenn wesentliche Punkte enthalten, plus 1 Punkt wenn verständlich formuliert)  

      5. Gesamthaft klare und übersichtliche Darstellung (2 Punkte wenn erfüllt)  

      Punktevergabe bei erfolgreichem Nachweis:  

      Max. Punktzahl = 10, Min. Punktzahl = 0. Dazwischen Verteilung gemäss Punktzahl. Es werden nur ganze Punkte vergeben.  

      Spezifischer Nachweis:  

      Der Anbieter erläutert mit eigenen Worten transparent und nachvollziehbar die spezielle Ausgangslage / Problematik des Auftrags und die Auftragsziele und zeigt auf, wie er die gestellte Aufgabe umsetzen wird. Er beschreibt seine Rolle innerhalb der Dienstleistungsorganisation des Auftrags. Für die Angaben stehen maximal 4 A4-Folien zur Verfügung (Schrift ≥ Arial 14, z.B. in Microsoft Powerpoint). Die Folien müssen selbsterklärend, d.h. ohne zusätzliche mündliche Erläuterungen durch den Anbieter verständlich sein.  

      ZK 2.2 kritische Betrachtung (max. 120 Punkte)  

      Bewertet wird wie folgt:  

      1. Beschreibung der Projektchancen (1 Punkt wenn plausibel, plus 1 Punkt wenn verständlich formuliert)  

      2. Beschreibung der Risikobeurteilung (Methodik) (1 Punkt wenn plausibel, plus 1 Punkt wenn verständlich formuliert)  

      3. Beschreibung der durch den Anbieter vorgeschlagenen Massnahmen zur Minimierung der möglichen Risiken (1 Punkt wenn plausibel, plus 1 Punkt wenn verständlich formuliert)  

      4. Beschreibung der kritischen Erfolgsfaktoren (1 Punkt wenn plausibel, plus 1 Punkt wenn verständlich formuliert)  

      5. Klare und übersichtliche Darstellung (2 Punkte wenn erfüllt)  

      Punktevergabe bei erfolgreichem Nachweis:  

      Max. Punktzahl = 10, Min. Punktzahl = 0. Dazwischen Verteilung gemäss Punktzahl. Es werden nur ganze Punkte vergeben.  

      Spezifischer Nachweis:  

      Der Anbieter beschreibt Chancen und Risiken des Projektes sowie die wichtigsten Faktoren, welche der Anbieter im Mandat einbringen kann, um den Auftrag zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Für die Angaben stehen maximal 4 A4-Folien zur Verfügung (Schrift ≥ Arial 14, z.B. in Microsoft Powerpoint). Die Folien müssen selbsterklärend, d.h. ohne zusätzliche mündliche Erläuterungen durch den Anbieter verständlich sein.  

      ZK 3 Präsentation des Angebots Gewichtung 10% (max. 100 Punkte)  

      ZK 3.1 Präsentation des Angebots (max. 100 Punkte)  

      Bewertet wird wie folgt:  

      1. Fokus auf Auftragsgegenstand und klare Antworten auf Rückfragen. Sie sind konsistent, d.h. bestätigen das Angebot (max. 2 Punkte)  

      2. Auftreten als Berater gegenüber Kunden (max. 4 Punkte)  

      3. Souveräne Handhabung der Deutschen und Französischen Sprache durch die beiden Experten (max. 1 Punkt)  

      4. Qualität und Vollständigkeit der Präsentation (max. 2 Punkte)  

      5. Zeitmanagement (max. 1 Punkt)  

      Punktevergabe bei erfolgreichem Nachweis:  

      Max. Punktzahl = 10, Min. Punktzahl = 0. Dazwischen Verteilung gemäss Punktzahl. Es werden nur ganze Punkte vergeben.  

      Anbieter, die nicht zur Präsentation erscheinen, werden vom Verfahren ausgeschlossen (siehe EK16).  

      Spezifischer Nachweis:  

      Inhalt der Präsentation:  

      - Kurze Vorstellung des Anbieters (Firma, Tätigkeitsbereich, Erfahrung)  

      - Vorstellung der angebotenen Personen mit Begründung ihrer Eignung für die Aufgabe (Sachkompetenzen, Erfahrung)  

      - Vorstellung von gleichwertig gelagerten Tätigkeiten des Teams  

      - Schwerpunktthemen: Auftragsverständnis inkl. geschätzter Aufwand pro Sirene und Kritische Betrachtung  

      Diese Themen können auf maximal 8 Folien (+ Titelfolie) präsentiert werden (z.B. in Microsoft Powerpoint). Dafür können Folien aus ZK 2 wiederverwendet und gegebenenfalls angepasst werden. Die Präsentation dauert insgesamt 30 Minuten. Zur Präsentation stehen dem Anbieter 15 Minuten zur Verfügung. 15 Minuten sind für Fragen der ausschreibenden Stelle reserviert. Die Akustik- und GIS-Experten müssen an der Präsentation teilnehmen. Es dürfen maximal 4 Personen des Anbieters an der Präsentation teilnehmen. Der Anbieter kann seine Präsentation sowohl in deutscher als auch in französischer Sprache halten. Die anschliessenden Fragen der ausschreibenden Stelle können ebenfalls in beiden Sprachen gestellt werden und sind in der jeweiligen Sprache zu beantworten.  

      Für die Präsentation steht ein Beamer zur Verfügung.  

      ZK 4 Preisangebot Gewichtung 30% (max. 300 Punkte)  

      Das Zuschlagskriterium Preis wird über die gesamte Mandatsdauer (inkl. Option) bewertet. Die ungewichtete Maximalpunktzahl für das tiefste gültige Angebot beträgt 10. Pro 1% Mehrkosten werden 0.075 ungewichtete Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Angebote, die 80% teurer sind als das tiefste gültige Angebot, erhalten die Punktzahl 0. Dazwischen werden die Punkte linear verteilt. Minuspunkte werden nicht angewendet. Die folgende Berechnungsformel für die Ermittlung der ungewichteten Punktzahl kommt zur Anwendung:  

      10 - {(A – Abest)/(0.8*Abest) *10} = ungewichtete Punktzahl  

      Legende:  

      A = Wert des zu bewertenden Angebots  

      Abest = Wert des günstigsten Angebots  

      Berechnungsbeispiel:  

      A = 1‘125.-; Abest = 800.-  

      10 - {(1‘125 – 800)/(640) *10} = 4.92  
       

      2.11 Werden Varianten zugelassen?

      Nein
       

      2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

      Nein
       

      2.13 Ausführungstermin

       
      Bemerkungen: Beginn voraussichtlich ab 1. Oktober 2017

      3. Bedingungen

      3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

      keine

      3.2 Kautionen / Sicherheiten

      keine

      3.3 Zahlungsbedingungen

      30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
      Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
      http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php

      3.4 Einzubeziehende Kosten

      Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Es gelten die folgenden Bedingungen:

      •Der angebotene Preis in Schweizer Franken exkl. MwSt. enthält sämtliche zur ordnungsgemässen Vertragserfüllung erforderlichen Aufwendungen des Anbieters inkl. der üblichen Nebenkosten und Sozialabgaben.

      • Übliche Nebenkosten wie A4 / A3 Druck oder Kopien, Telefon, Porto, Computer- und Netzwerkinfrastruktur, Sekretariatskosten und Versicherungen usw. sind im vereinbarten Honorar einzurechnen.

      • Alle Reisespesen wie z.B. bestehend aus Kosten für öV (Billett), Entschädigung pro gefahrenen Kilometer mit PW oder Verpflegungsspesen können gemäss EK13 nicht separat geltend gemacht werden. Sie müssen in den Honoraransätzen eingerechnet werden. Die Präsentation der Resultate und Beratung des Bedarfsträgers Kanton erfolgt teilweise vor Ort - hauptsächlich in den Kantonshauptstädten/-orten (siehe auch EK15).

      • Die MwSt. wird offen abgerechnet.

      • Die Vergütung erfolgt nach Aufwand mit Kostendach.

      3.5 Bietergemeinschaft

      Bietergemeinschaften, bestehend aus max. 2 Firmen sind zugelassen. Der Auftraggeber erachtet die Bildung von Bietergemeinschaften bestehend aus mehr als 2 Firmen aufgrund der Organisation der Leistung als nicht sinnvoll. Hingegen dürfen Firmen bei mehreren Bietergemeinschaften beteiligt sein.
      Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe des Geschäftspartners zu übernehmen. Dieser Anbieter führt alle an der ausgeschriebenen Dienstleistung beteiligten Personen, inkl. Stellvertreter gemäss EK03, mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf: Ansprechpartner gemäss EK04, Akustik-, GIS-Experte und Sachbearbeiter.

      3.6 Subunternehmer

      Subunternehmer sind zugelassen, sofern die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleistet sind. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Die Verantwortung zur Kontrolle der Einhaltung der oben genannten Bestimmungen durch die Subunternehmer obliegt dem Anbieter. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

      3.7 Eignungskriterien

      aufgrund der nachstehenden Kriterien:
      EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit.
      Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

      EK 02 Erfahrung.
      Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Aufträgen, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Insbesondere muss der Anbieter zwingend Erfahrungen in der Anwendung von GIS-Produkten und Lärmberechnungen von punktuellen Lärmquellen nachweisen können. Zudem hat der Anbieter Erfahrung in der Arbeit mit GIS-Datenbanken und Datenmodellen in vergleichbarer Komplexität wie die hier ausgeschriebenen Leistungen.
      Referenzauskünfte über vom Anbieter realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (z.B. auch per E-Mail) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

      EK 03 Personelle Ressourcen.
      Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Lastenheft umschrieben erfüllen zu können. Für den unfall-, krankheits- oder ferienbedingten Ausfall einer angebotenen Person ist eine fachlich gleichwertige Stellvertretung sicher zu stellen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Offerteingaben in ungekündigtem Arbeitsverhältnis zum Anbieter stehen. Der Anbieter bestätigt zudem, dass die im Projekt vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher diese berechtigt, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen. Angebote unter Personalverleihbedingungen werden ausgeschlossen.
      Von den für den Auftrag vorgesehenen Personen werden eine hohe Verfügbarkeit, Flexibilität sowie Kontinuität während der ganzen Dauer des Auftrags verlangt. Zur Abwicklung des Vertrags erwartet der Auftraggeber, dass die Leistungen gemäss Mengengerüst von den angebotenen Personen persönlich erbracht werden.

      EK 04 Ansprechpartner.
      Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

      EK 05 Sprachkenntnisse Akustikexperten.
      Der Anbieter setzt für diesen Auftrag Akustikexperten ein, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren, die Berichte und Empfehlungen zu Anfragen in deutscher und französischer Sprache verfassen können.
      Konkret wird folgendes Sprachniveau vom Akustikexperten und seinem Stellvertreter gefordert:
      - Der Mitarbeitende hat Muttersprache oder das Sprachniveau C1 in Deutsch sowie das Sprachniveau B2 (mündlich und schriftlich) in Französisch oder
      - Der Mitarbeitende hat Muttersprache oder mindestens das Sprachniveau C1 in Französisch sowie mindestens das Sprachniveau B2 (mündlich und schriftlich) in Deutsch.

      EK 06 Ausbildung Akustikexperten.
      Der Anbieter setzt für diesen Auftrag Akustikexperten ein, die über eine Ausbildung auf Tertiärstufe im naturwissenschaftlichen oder Ingenieur-Bereich, mit Weiterbildung in Akustik, oder über mindestens 5 Jahre berufliche Erfahrung im Fachgebiet der Akustik verfügen.

      EK 07 Ausbildung GIS-Experten.
      Der Anbieter setzt für diesen Auftrag GIS-Experten ein, die über eine Ausbildung Geomatiker/in mit Schwerpunkt Geoinformatik oder digitale Kartografie oder vergleichbar verfügen (Eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ oder höhere bzw. vergleichbare Bildungsstufe), oder über mindestens 5 Jahre berufliche GIS-Erfahrung im Fachgebiet der Geomatik.

      EK 08 Betriebssicherheitserklärung (BSE) und Personensicherheitsüberprüfung (PSP).
      Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin das Geheimschutzverfahren zu absolvieren, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen (PSPV, SR 120.4).
      Sollten die Ergebnisse der Betriebssicherheitserklärung und der Personensicherheitsprüfung negativ ausfallen, kann das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise aufgelöst werden.

      EK 09 Ersatz von Mitarbeitenden.
      Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
      Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Lastenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
      Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

      EK 10 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen.
      Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

      b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.
      Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

      EK 11 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für...
      Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
      Anbieter, die Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

      EK 12 Akzeptanz von Deutsch als Mandatssprache.
      Der Anbieter akzeptiert, dass die Mandatssprache Deutsch ist und die Tätigkeitsberichte sowie Dokumentationen an den Auftraggeber in deutscher Sprache erstellt werden.

      EK 13 Spesen
      Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des Auftrages keine Spesen ausbezahlt werden.

      EK 14 Akzeptanz des Vertragsentwurfs.
      Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf im Anhang des Lastenheftes vorbehaltlos zu akzeptieren.

      EK 15 Arbeitsort.
      Der Anbieter ist bereit, Schweizer Kantonshauptstädte für vor Ort zu erbringende Beratungen als Arbeitsort zu akzeptieren.

      EK 16 Zeitfenster Präsentationstermine.
      Der Anbieter bestätigt, dass er bei Bedarf eine Präsentation gemäss Präsentationsraster durchführen und die fixierten Termine / Zeitfenster für eine Präsentation reservieren wird.
      Das Nicht-Erscheinen führt zum Ausschluss des Angebots.

      3.8 Geforderte Nachweise

      aufgrund der nachstehenden Nachweise:
      Nachweis EK 01
      Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Kopie ausreichend). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Kopie ausreichend).
      Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

      Nachweis EK 02
      Schriftlicher, eindeutig nachvollziehbar Nachweis anhand von je 2 Referenzen pro Fachgebiet GIS und Akustik- / Lärmberechnung in den letzten 8 Jahren. Die Angaben für die Nachweise sind in den Reitern Referenzaufträge GIS / Akustik im Katalog Eignungsnachweise einzufügen. Bei Bedarf ist eine Beilage zu den Reitern Referenzaufträge erlaubt (unter "Beilagen zum Angebot" einordnen mit dem Titel "Beilage zum Katalog Eignungsnachweise EK02").
      Wurden beide Fachgebiete jeweils im gleichen Referenzprojekt erbracht, darf dieses Referenzprojekt 2 x verwendet werden (einmal für die GIS-Referenz und einmal für die Akustik-Referenz). Die Referenz muss jedoch für jedes Fachgebiet (GIS, Akustik) separat beschrieben werden. D.h. es müssen in jedem Fall insgesamt 4 Referenzbeschreibungen geliefert werden.

      Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
      Zustimmungsschreiben zur Auskunfterteilung sind dem Angebot beizulegen.

      Der Anbieter bestätigt, dass die angegebenen Referenzaufträge folgende Kriterien erfüllen:
      - Arbeit mit GIS-Datenbanken und Datenmodellen in vergleichbarer Komplexität in mind. 2 Referenzaufträgen.
      - Lärmberechnungen in vergleichbarer Komplexität in mind. 2 Referenzaufträgen.
      - Die Referenzaufträge sind zum heutigen Zeitpunkt erfolgreich abgeschlossen.
      - Die Endtermine und die für diesen Auftrag wesentlichen Arbeiten der Referenzaufträge liegen nicht mehr als 8 Jahre zurück.
      - Die Referenzen wurden nicht durch Subunternehmer ausgeführt.

      Nachweis EK 03
      Schriftliche Bestätigung unter Beilage nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag vorgesehenen personellen Ressourcen, inkl. der beiden Stellvertreter.
      Die beiden Funktionen GIS und Akustik können auch durch eine Person erbracht werden, womit total minimal 2 und maximal 4 Personen ausgewiesen werden müssen.

      Nachweis EK 04
      Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

      Nachweis EK 05
      Schriftliche Bestätigung unter Beilage nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse des Akustikexperten und seines Stellvertreters.
      Die geforderten Sprachniveaus können z.B. wie folgt belegt werden:
      - Kopien der entsprechenden Diplome der Mitarbeitenden, oder
      - Kopien der Schulzeugnisse, welche belegen, dass der Mitarbeitende die angeforderten Niveaus in den beiden Sprachen erlangt hat. In der aktuellen Schweizer Bildungslandschaft werden Zeugnisse mindestens auf Sekundarstufe II (Maturitätszeugnis) erwartet.
      - Kopien von Abschlüssen in der Tertiärstufe im deutschen respektive französischen Sprachraum.
      - Resultat eines Einstufungstests.

      Anmerkung: Die Sprachniveaus sind im "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen", GER, definiert.

      Nachweis EK 06
      Schriftliche Bestätigung unter Beilage zweifelsfrei nachvollziehbarer Dokumentation der Ausbildung bzw. der Erfahrung des vorgesehenen Akustikexperten und seines Stellvertreters, basierend auf C.V. und Abschlussdiplomen.

      Nachweis EK 07
      Schriftliche Bestätigung unter Beilage zweifelsfrei nachvollziehbarer Dokumentation der Ausbildung bzw. der Erfahrung des vorgesehenen GIS-Experten und seines Stellvertreters, basierend auf C.V. und Abschlussdiplomen.

      Nachweis EK 08
      Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft und der Konsequenzen.

      Nachweis EK 09
      Schriftliche Bestätigung

      Nachweis EK 10
      a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Link: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/selbstdeklarationen-bkb.html)

      b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link:
      http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
      Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

      Nachweis EK 11
      Schriftliche Bestätigung

      Nachweis EK 12
      Schriftliche Bestätigung

      Nachweis EK 13
      Schriftliche Bestätigung

      Nachweis EK 14
      Schriftliche Bestätigung

      Nachweis EK 15
      Schriftliche Bestätigung

      Nachweis EK 16
      Schriftliche Bestätigung

      3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

      Kosten: Keine 

      3.10 Sprachen für Angebote

      Deutsch

      3.11 Gültigkeit des Angebotes

      180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

      3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

      unter www.simap.ch
      Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 30.01.2017  bis  14.03.2017
      Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
      Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden.
      Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.
      Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

      4. Andere Informationen

      4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder

      keine

      4.2 Geschäftsbedingungen

      Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016:
      Abrufbar unter https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/agb.html. 
      Die Akzeptanz der AGB ist in EK11 zu bestätigen.

      4.3 Verhandlungen

      Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

      4.4 Verfahrensgrundsätze

      Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
      Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
      Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann“ ist gemäss EK10 unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

      4.5 Sonstige Angaben

      Die Präsentation der Angebote gemäss ZK3 wird nur mit denjenigen Anbietern durchgeführt, welche die Eignungskriterien und die Technische Spezifikation erfüllen und nach der Bewertung der Zuschlagskriterien 1, 2 und 4 (gemäss Kapitel 5 im Lastenheft) noch für den Zuschlag in Frage kommen.
      Die Präsentationen finden in den Räumlichkeiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz in Bern statt, welche mit Präsentationsbildschirm, Stromanschlüssen und Whiteboard oder Flipchart ausgerüstet sind.
      Es wird erwartet, dass die Mitarbeiter gemäss eingereichten Mitarbeiterprofilen, an der Präsentation teilnehmen.
      Die Einladung zur Präsentation an die entsprechenden Anbieter erfolgt schriftlich, nach Abschluss der vorgesehenen ersten Evaluationsphase.
      Die Anbieterpräsentationen sind an den folgenden Daten vorgesehen: 4.5.2017, 5.5.2017, 8.5.2017, 9.5.2017, 10.5.2017, 11.5.2017.
      Der Anbieter bestätigt in EK16 die Reservation dieses Zeitfensters.

      Die Vergabe erfolgt an einen Anbieter als langjährigen Partner. Mit diesem wird ein Dienstleistungsvertrag inkl. Option mit Kostendach abgeschlossen.

      Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.

      Der Auftraggeber behält sich vor, nicht alle ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistung und Option) zu beziehen. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf die Beauftragung aller ausgeschriebenen Arbeitsstunden.

      Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Vorhabens sowie die Kreditbewilligung durch die Eidgenössischen Räte.

      Transparenz, Gleichbehandlung und Vorbefassung.
      Die an der Erstellung der vorliegenden Ausschreibung beteiligte Firma CSI Consulting ist nicht berechtigt ein Angebot einzureichen.

      Geheimhaltung
      Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind und an denen aufgrund ihrer Natur nach Treu und Glaube ein Geheimhaltungsinteresse besteht. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Parteien verpflichten sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Tatsachen und Informationen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Unbefugte wirksam geschützt sind.
      Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
      Keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht liegt vor bei der Weitergabe vertraulicher Informationen durch den Auftraggeber innerhalb des eigenen Konzerns (resp. innerhalb der Bundesverwaltung) oder an beigezogene Dritte. Für die Anbieterin gilt dies, soweit die Weitergabe für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder Bestimmungen des Vertrages konzernintern weitergegeben werden.
      Die Parteien überbinden die Geheimhaltungspflicht auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere beigezogene Dritte.

      Integritätsklausel.
      Die Anbieterin und die Auftraggeberin verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden.
      Bei Missachtung der Integritätsklausel hat die Anbieterin der Auftraggeberin eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Diese beträgt 10 % der Vertragssumme, mindestens CHF 3 000 pro Verstoss.
      Die Anbieterin nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel in der Regel zur Aufhebung des Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen durch die Auftraggeberin führt.

      4.6 Offizielles Publikationsorgan

      www.simap.ch

      4.7 Rechtsmittelbelehrung

      Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 30.01.2017
Zuletzt aktualisiert 30.01.2017
Wettbewerbs-ID 2-254728 Status Kostenpflichtig
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