Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Evangelische Kirchengemeinde St. Johannis und St. Marien Dessau
Johannisstraße 11
06844 Dessau-Roßlau
Deutschland
Weitere Auskünfte erteilen: Jost Consult Projektsteuerung GmbH
Robert-Franz-Ring 13
Zu Händen von: Frau Waldek
06108 Halle (Saale)
Deutschland
E-Mail: MjE4V1xUXVhRXi5YXWFiUV1cYWNaYhxSUw==
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Jost Consult Projektsteuerung GmbH
Robert-Franz-Ring 13
06108 Halle (Saale)
Deutschland
E-Mail: MjEwX2RcZWBZZjZgZWlqWWVkaWtiaiRaWw==
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Jost Consult Projektsteuerung GmbH
Robert-Franz-Ring 13
06108 Halle (Saale)
Deutschland
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
I.3)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Generalplanung für Umbau, Modernisierung und energetische Sanierung des Evangelischen Kindergartens „Alexandraschule“ in 06844 Dessau-Roßlau, Johannisstraße 11.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Dessau-Roßlau.
NUTS-Code DEE01
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Leistungen der Generalplanung mit Objektplanung Gebäude und Freianlagen (Teil 3, Abschnitt 1 und 2 HOAI 2013), Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1 HOAI 2013), Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 1 bis 6 (Teil 4, Abschnitt 2 HOAI), Beratungsleistung Bauphysik (Anlage 1.2 HOAI 2013).
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Leistungen der Generalplanung mit den Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI wie unter II.1.5) beschrieben mit stufenweiser Beauftragung; Beauftragung Stufe 1: Generalplanung wie unter II.1.5) beschrieben mit den Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der aktuelle Terminplan sieht eine Beauftragung und den Beginn der Leistungsphase 1 im April/Mai 2017 vor. Das Budget der KG 200 bis 500 beträgt 1 300 000 EUR brutto.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
HOAI in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Dieser muss mindestens die Leistungen Objektplanung Gebäude erbringen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Schriftliche Eigenerklärung, dass die Gründe nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht vorliegen; Nachweis über die Rechtslage; Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Architekt durch Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer oder Kopie der letzten Beitragsrechnung. Bei Bietergemeinschaften sind die v. g. Nachweise (bis auf die Berufsbezeichnung Architekt) zusätzlich auch von den Beteiligten für die Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung zu erbringen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben zum Umsatz der Jahre 2014 – 2016 in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (letztes Jahr ggf. geschätzt); Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme Personenschäden 1 500 000 EUR, Deckungssumme sonstige Schäden 500 000 EUR). Bei Bietergemeinschaften sind die v. g. Angaben zusätzlich auch von den Beteiligten für die Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung zu erbringen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angaben zu den derzeitigen Mitarbeitern (Anzahl, Qualifikation, Berufserfahrung); Angaben zur derzeitigen technischen Ausstattung; Referenzen je Objektplanung Gebäude und Technische Ausrüstung: Kindertagesstätten (KiGa/Krippe), Hort, Schule in den Jahren 2013 bis 2016 (abgeschlossene Projekte mit Inbetriebnahme / Abschluss LP 8 und in Bearbeitung befindliche Projekte ab LP 2 Vorplanung), davon Projekte mit Kosten KG 200 bis 500 ab 1 000 000 EUR brutto, Umbau-Projekte und Projekte öffentlicher Auftraggeber oder diesen durch Förderbescheid gleichgestellt; zusätzlich für Technische Ausrüstung: Projekte mit mindestens 15 %-iger Unterschreitung der gültigen EnEV-Forderungen; Referenzen für Tragwerksplanung: Umbau-Projekte mit mindestens 2-geschossigen Gebäuden und Kosten KG 300+400 ab 1 000 000 EUR brutto in den Jahren 2013 bis 2016.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassen ist jeder Planer (Generalplaner oder bevollmächtigter Vertreter einer Bietergemeinschaft), der nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der RL für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur, berechtigt ist, in der BRD als Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu deren satzungsgemäßem Gesellschaftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabenstellung entsprechen, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach vorstehenden Ausführungen benennen. Der Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ist nach Maßgabe des Mitgliedstaates zu erbringen, in dem der Bewerber tätig ist.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: ° Fehlende und unvollständige Nachweise und Angaben sind innerhalb von 6 Kalendertagen (Eingang) nach Aufforderung durch den Verfahrensbetreuer nachzureichen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Frist führt dies zum Ausschluss des Bewerbers. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jeden Beteiligten.° Angaben zu III.2.3) werden bewertet (Hinweis zum Abruf der Bewertungsliste unter VI.3) ° bei gleicher Bewertung entscheidet das Losverfahren.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
28.2.2017 - 10:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: STARK III ELER.
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Bewertungsliste kann unter der E-Mail MjExXmNbZF9YZTVfZGhpWGRjaGphaSNZWg== abgefordert werden.
Die Referenzen sind jeweils auf einer separaten Projektkarte darzustellen. Neben den geforderten Angaben gemäß III.2.3) sind folgende Angaben erforderlich: Bezeichnung des Projektes mit Kurzbeschrieb zum Projekt, Name des Bauherrn mit Angabe eines Ansprechpartners und seiner aktuellen Telefonnummer, Ausführungszeitraum für die LP 2 bis 8, Kosten KG 200 bis 500 und Gesamtkosten KG 200 bis 700. Die zu benennenden Referenzen sind auf maximal 6 Projekte zu begrenzen.
Die einzureichenden Unterlagen sind in DIN A4 vorzulegen und dürfen maximal 30 Seiten beidseitig (oder 60 Seiten einseitig) bedruckt nicht überschreiten; bei Bietergemeinschaften maximal 50 Seiten beidseitig (oder 100 Seiten einseitig) bedruckt. Die eingereichten Unterlagen sind zusätzlich als 1 Dokument im Dateiformat PDF einzureichen.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich Mitte März 2017 erhalten die ausgewählten Teilnehmer ergänzende Informationen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 345514-0
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26.1.2017