Entscheidung |
29.08.2017
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Technische Infrastruktur |
Art der Leistung | Objektplanung Ingenieurbauwerke / Tragwerksplanung / Bauleitung, Objektüberwachung / Technische Ausrüstung |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Abwasserverband Weißach- und Oberes Saalbachtal, Bretten (DE) |
Betreuer | wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe (DE) |
Aufgabe |
Der Abwasserverband Weißach- und Oberes Saalbachtal plant die Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage Bruchsal-Heidelsheim. Hierzu gehört u.a. der Neubau eines Belebungsbeckens, eines Maschinenhauses, der Umbau bestehender Kläranlagenteile und die Errichtung einer Filtration für die P-Elimination (Näheres siehe II.2.4, Ergänzungsdokument zur Bekanntmachung und Informationen zum Projekt). Ferner sind verschiedene Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen im Bestand optional zu berücksichtigen.
Das Vergabeverfahren umfasst die erforderlichen Planungsleistungen für die v.g. Maßnahmen, bestehend aus der Objektplanung Ingenieurbauwerke (LP 1-9), der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung und der Örtlichen Bauüberwachung. |
Leistungsumfang | Die zu vergebenden Planungsleistungen sollen in folgenden Stufen beauftragt werden (stufenweise Beauftragung): Erweiterung Kläranlage (Pos. 1 bis 3): Stufe 1 (Grundauftrag): bis Vorplanung Stufe 2 (Option): Entwurfs- und Genehmigungsplanung Stufe 3 (Option): weitere Leistungen gemäß Auflistung unten Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen im Bestand (Pos. 4 bis 6): Stufe 1 (Option): Bedarfsplanung Stufe 2 (Option): bis Genehmigungsplanung Stufe 3 (Option): weitere Leistungen gemäß Auflistung unten Der Leistungsumfang gliedert sich in folgende Teilleistungen: Ertüchtigung und Erweiterung der bestehenden Kläranlage Pos. 1) Objektplanung Ingenieurbauwerke Kostenannahme: anrechenbare Kosten ca. 5 000 000 EUR Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 43 HOAI Pos. 1.1.1) Stufe 1: LP 1 bis 2 Pos. 1.1.2) Stufe 2: optional LP 3 bis 4 Pos. 1.1.3) Stufe 3: optional LP 5 bis 9 Pos. 1.2) Stufe 3: optional Besondere Leistungen aus dem Leistungsbild für Ingenieurbauwerke für die Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 12.1, HOAI Pos. 2) Technische Ausrüstung Kostenannahme: anrechenbare Kosten ca. 3 000 000 EUR Pos. 2.1) Grundleistungen nach § 55 HOAI Pos. 2.1.1) Stufe 1: LP 1 bis 2 Pos. 2.1.2) Stufe 2: optional LP 3 bis 4 Pos. 2.1.3) Stufe 3: optional LP 5 bis 9 Pos. 3) Tragwerksplanung Pos. 3.1) Grundleistungen nach § 51 HOAI Pos. 3.1.1) Stufe 1: LP 1 bis 2 Pos. 3.1.2) Stufe 2: optional LP 3 bis 4 Pos. 3.1.3) Stufe 3: optional LP 5 bis 6 Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen im Bestand Pos. 4) Bedarfsplanung Pos. 4.1) Stufe 1: optional Bedarfsplanung Pos. 5) Objektplanung Gebäude und Innenräume Kostenannahme: anrechenbare Kosten ca. 500.000 EUR Pos. 5.1) Grundleistungen nach § 34 HOAI Pos. 5.1.1) Stufe 2: optional LP 1 bis 4 Pos. 5.1.2) Stufe 3: optional LP 5 bis 9 Pos. 6) Tragwerksplanung Pos. 6.1) Grundleistungen nach § 51 HOAI Pos. 6.1.1) Stufe 2: optional LP 1 bis 3 Pos. 6.1.2) Stufe 3: optional LP 4 bis 6. |
Adresse des Bauherren | DE-75015 Bretten |
Projektadresse | DE-76646 Bruchsal |
TED Dokumenten-Nr. | 41910-2017 |
Ergebnis anzeigen |
Deutschland-Bretten: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2017/S 024-041910
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.av-weissach.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wat.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Heidelsheim, Ertüchtigung und Erweiterung der bestehenden Kläranlage und ggf. verschiedene Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand (optional); Planungsleistungen HOAI LP 1 – 9.
Der Abwasserverband Weißach- und Oberes Saalbachtal plant die Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage Bruchsal-Heidelsheim. Hierzu gehört u.a. der Neubau eines Belebungsbeckens, eines Maschinenhauses, der Umbau bestehender Kläranlagenteile und die Errichtung einer Filtration für die P-Elimination (Näheres siehe II.2.4, Ergänzungsdokument zur Bekanntmachung und Informationen zum Projekt). Ferner sind verschiedene Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen im Bestand optional zu berücksichtigen.
Das Vergabeverfahren umfasst die erforderlichen Planungsleistungen für die v.g. Maßnahmen, bestehend aus der Objektplanung Ingenieurbauwerke (LP 1-9), der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung und der Örtlichen Bauüberwachung.
Kläranlage Bruchsal-Heidelsheim.
Die zu vergebenden Planungsleistungen sollen in folgenden Stufen beauftragt werden (stufenweise Beauftragung):
Erweiterung Kläranlage (Pos. 1 bis 3):
Stufe 1 (Grundauftrag): bis Vorplanung
Stufe 2 (Option): Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Stufe 3 (Option): weitere Leistungen gemäß Auflistung unten
Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen im Bestand (Pos. 4 bis 6):
Stufe 1 (Option): Bedarfsplanung
Stufe 2 (Option): bis Genehmigungsplanung
Stufe 3 (Option): weitere Leistungen gemäß Auflistung unten
Der Leistungsumfang gliedert sich in folgende Teilleistungen:
Ertüchtigung und Erweiterung der bestehenden Kläranlage
Pos. 1) Objektplanung Ingenieurbauwerke
Kostenannahme: anrechenbare Kosten ca. 5 000 000 EUR
Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 43 HOAI
Pos. 1.1.1) Stufe 1: LP 1 bis 2
Pos. 1.1.2) Stufe 2: optional LP 3 bis 4
Pos. 1.1.3) Stufe 3: optional LP 5 bis 9
Pos. 1.2) Stufe 3: optional Besondere Leistungen aus dem Leistungsbild für Ingenieurbauwerke für die Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 12.1, HOAI
Pos. 2) Technische Ausrüstung
Kostenannahme: anrechenbare Kosten ca. 3 000 000 EUR
Pos. 2.1) Grundleistungen nach § 55 HOAI
Pos. 2.1.1) Stufe 1: LP 1 bis 2
Pos. 2.1.2) Stufe 2: optional LP 3 bis 4
Pos. 2.1.3) Stufe 3: optional LP 5 bis 9
Pos. 3) Tragwerksplanung
Pos. 3.1) Grundleistungen nach § 51 HOAI
Pos. 3.1.1) Stufe 1: LP 1 bis 2
Pos. 3.1.2) Stufe 2: optional LP 3 bis 4
Pos. 3.1.3) Stufe 3: optional LP 5 bis 6
Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen im Bestand
Pos. 4) Bedarfsplanung
Pos. 4.1) Stufe 1: optional Bedarfsplanung
Pos. 5) Objektplanung Gebäude und Innenräume
Kostenannahme: anrechenbare Kosten ca. 500.000 EUR
Pos. 5.1) Grundleistungen nach § 34 HOAI
Pos. 5.1.1) Stufe 2: optional LP 1 bis 4
Pos. 5.1.2) Stufe 3: optional LP 5 bis 9
Pos. 6) Tragwerksplanung
Pos. 6.1) Grundleistungen nach § 51 HOAI
Pos. 6.1.1) Stufe 2: optional LP 1 bis 3
Pos. 6.1.2) Stufe 3: optional LP 4 bis 6.
Siehe Erläuterung in Ziffer II.2.11.
II.2.9.1)
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV nur die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auswertungsbogen „Teilnahmebedingungen“ kann als PDF-Vordruck auf der in Ziff. VI.3 genannten Internetseite heruntergeladen werden.
II.2.9.2)
Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) VgV die Anzahl Bewerber, die gemäß Ziff. II.2.9.1 nicht ausgeschlossen worden sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den folgenden Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung:
— III.1.2.2 Spezifischer Jahresumsatz in den letzten drei Jahren (Wichtung 10 Prozent);
— III.1.2.3 Anzahl Mitarbeiter (Wichtung 5 Prozent);
— III.1.3.2 Referenzen Bewerber (Wichtung 35 Prozent, davon Referenz Nr. 1 15 Prozent, Referenz Nr. 2 10 Prozent, Referenz Nr. 3 4 Prozent, Referenzen 4-6 insgesamt 6 Prozent);
— Ergebnisse der Überprüfung der Referenzen bei Auftraggebern (Wichtung 5 Prozent)
— III.1.3.3 Referenzen Projektleiter (Wichtung 20 Prozent)
— III.1.3.4 Referenzen stellvertretender Projektleiter (Wichtung 15 Prozent);
— III.1.3.5 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Wichtung 5 Prozent);
— Gesamteindruck der Bewerbung (Wichtung 5 Prozent).
Für diese Auswahlkriterien werden jeweils 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von 100 bis 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche.
Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los (§ 75 (6) VgV).
Der Bewertungsbogen „Auswahlkriterien“ kann als pdf-Vordruck auf der in Ziff. VI.3 genannten Internetseite heruntergeladen werden.
Optionale Planungsleistungen gemäß Nennung in II.2.4. Die optionalen Leistungen der Stufen 2 und 3 für die Kläranlage sowie der Stufen 1 bis 3 der Bestandssanierung werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes und der Mittelbereitstellung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Über die in II.2.4 genannten Leistungen hinaus besteht ferner die Option einer möglichen späteren Auftragserweiterung für die Planung einer vierten Reinigungsstufe der Kläranlage (Auftragsänderung nach § 132 (2) Nr. 1 GWB ohne neues Vergabeverfahren).
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzliche Leistungen erzielt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1)
Teilnahmeanträge und Angebote sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen und in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§§ 53 (4) bis (6) VgV). Die Person(en), die zur Unterzeichnung des Antrags und zur Vertretung des Bewerbers in diesem Vergabeverfahren ermächtigt ist (sind), ist (sind) in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß Ziff. III.1.1.2 und durch ergänzende Informationen zur Berechtigung der Vertretung gem. Ziff. III.1.1.7 zu benennen.
III.1.1.2)
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen im Sinn des § 48 (3) VgV ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV vorzulegen. Die EEE wird als Vorlage vom Auftraggeber über die in Ziff. VI.3 genannte Internetseite zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in Papierform auszufertigen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Ergänzend zur EEE und den darin geforderten Angaben werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in den nachfolgenden Ziffern dieser Bekanntmachung genannt sind.
III.1.1.3)
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Ziff. III.1.1.2 für jedes Mitglied vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
III.1.1.4)
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine dementsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung einzureichen.
III.1.1.5)
Für Unternehmer, an die der Bewerber beabsichtigt einen Unterauftrag zu vergeben, ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) separat in Papierform vorzulegen (§ 47 (2) VgV). In diesem Fall wird im Hinblick auf die Eignungsprüfung mit dem Teilnahmeantrag eine zusätzliche Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV).
III.1.1.6)
Verpflichtungserklärungen nach § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein Unterauftrag vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und sind spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
III.1.1.7)
Vorlage eines aktuellen Nachweises nach § 44 (1) VgV für die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise für die erlaubte Berufsausübung (ausgestellt nach dem 1.4.2016, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
III.1.2.1)
Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und von 3 000 000 EUR für sonstige Schäden. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
III.1.2.2)
Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (Angabe in EEE gemäß Ziff. III.1.1.2).
III.1.2.3)
Erklärung nach § 46 (4) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Angabe in EEE gemäß Ziff. III.1.1.2).
III.1.3.1)
Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, fachliche Zuständigkeiten etc.) und der Funktion beim Bewerber. Es wird unverbindlich angeregt, dass mit der Erklärung zum Personal ein Organigramm, eine tabellarische Auflistung o.ä. des Projektteams beigefügt wird. Dabei ist zu beachten, dass der Projektleiter zwingend die fachliche Leitung der Objektplanung (mit Gesamtkoordination der Fachplanungen) und der stellvertretende Projektleiter zwingend die fachliche Leitung der Technischen Ausrüstung für die Kläranlage zu übernehmen hat. Entsprechend dem Leistungsumfang sind ergänzend zum Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter weitere Personen im Projektteam vorzusehen, die zur Unterstützung und Absicherung der Kapazitäten dienen.
Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation mit zugehörigem Nachweis verlangt (z. B. Diplomzeugnis, siehe auch Ziff. III.2.1.1).
III.1.3.2)
Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens 10 Jahren, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards). Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert: Projektbezeichnung, anrechenbare Baukosten, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktadresse mit Telefonnummer, Ausführungsort, Objekttyp und –größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen, Honorarzone, Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen). Insgesamt können maximal sechs Referenzen angegeben und gewertet werden; sie untergliedern sich wie folgt:
a) Drei Referenzen (Referenzen Nr. 1-3), die in besonderem Maße geeignet sind, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Die 3 Referenzen werden einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben im Bewerbungsformular „Eignungskriterien“ beschreibende Darstellungen von maximal zwei Referenzen auf jeweils maximal zwei DIN- A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt).
b) Weitere maximal drei Referenzen (Nr. 4-6, ohne Nr. 1-3) mit den o. a. Referenzangaben im Bewerbungsformular „Eignungskriterien“.
Weitere Hinweise zu den Angaben in den Formblättern: siehe zusätzliche Angaben im Ergänzungsdokument zur Bekanntmachung
III.1.3.3)
Nachweis geeigneter Referenzen des Projektleiters nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Referenzliste, nachfolgend aufgeführte Mindeststandards zu beachten). Insgesamt können maximal fünf Referenzen angegeben und gewertet werden. Die Angaben zu den Referenzen sind im Bewerbungsformular „Eignungskriterien“ einzutragen (weiteres siehe zusätzliche Angaben unter Ziff. VI.3).
III.1.3.4)
Nachweis geeigneter Referenzen des Stellvertretenden Projektleiters nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Referenzliste, nachfolgend aufgeführte Mindeststandards zu beachten). Insgesamt können maximal fünf Referenzen angegeben und gewertet werden. Die Angaben zu den Referenzen sind im Bewerbungsformular „Eignungskriterien“ einzutragen (weiteres siehe zusätzliche Angaben unter Ziff. VI.3).
III.1.3.5)
Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (in der Regel durch Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).
Zu Ziff. III.1.3.2 (Referenzen Bewerber):
Erfahrungen mit Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Umbau, die Erweiterung und/oder den Neubau von kommunalen Kläranlagen mit einer Größenordnung von min. 50.000 EWCSB sowie Erfahrungen mit Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Um- und Neubau von Betriebsgebäuden, die verschiedenen Nutzungszwecken (z.B. Labore, Personalräume, Sanitäranlagen) dienen. Für die Wertung als geeignete Referenzen gelten folgende Mindeststandards, die aus den Angaben des Bewerbers zu den Referenzen eindeutig hervorgehen müssen:
a) alle Referenzen: bei abgeschlossenen Projekten Abschluss LP 8 nach dem 1.1.2007 oder bei laufenden Projekten zumindest Abschluss LP 7 (erfolgte Vergabe) zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist.
b) Referenz 1 = Mindestreferenz Objektplanung Kläranlage:
— vergleichbare Leistungen in der Objektplanung HOAI § 43 Ing.-BW (Anlagen der Abwasserbehandlung) in den LP 2 -8
— Umbau/Erweiterung einer Bestandsanlage
— Honorarzone III oder höher
— anr. Baukosten mind. 1,5 Mio. EUR
— ggf. in Kombination mit Besonderen Leistungen der ÖBÜ
— ggf. in Kombination mit Leistungen gemäß § 51 TWP in den LP 2-6
c) Referenz 2 = Mindestreferenz TA:
— vergleichbare Leistungen in der TA HOAI § 55 für Anlagen der Abwasserbehandlung oder Wasserversorgung in den LP 2-8
— Honorarzone III
— anr. Baukosten mindestens 1,0 Mio. EUR
— zumindest Maschinentechnik, ggf. in Kombination mit Leistungen HOAI §55 für Starkstromanlagen und Gebäudeautomationen in den LP 2-8
— sofern die Ref. 2 den Bereich Starkstromanlagen (LP 2-8) nicht abdeckt, ist hierfür eine gesonderte Referenz vorzulegen (über Referenzen Nr. 4-6).
d) ein Kläranlagenprojekt mit kombinierten Leistungen für Ing.-BW und TA, welches die Mindestanforderungen nach Buchstabe b.) und c.) jeweils erfüllt, kann als zwei separate Referenzen für die jeweiligen Leistungen angegeben und doppelt gewertet werden.
e) Referenz 3 = Mindestreferenz Objektplanung für Umbau/Erweiterung oder Ersatzneubau Betriebsgebäude oder vergleichbar:
— vergleichbare Leistungen in der Objektplanung HOAI § 34 Gebäude und Innenräume in den LP 2-8
— ggf. in Kombination mit TWP (§ 51 HOAI) in den LP 2-6
f) Die Ref. 1 bis 6 müssen in Summe das gesamte Spektrum vergleichbarer Leistungen für die Objektplanung Ing.-BW und Gebäude (LP 2-8) abdecken.
g) Ref. 4-6: weitere vergleichbare Referenzen für Kläranlagen analog zu den Ref. 1 und 2, erforderlichenfalls zur Vervollständigung hinsichtlich geforderter Mindeststandards.
zu Ziff. III.1.3.3 (Referenzen PL)
Erfahrungen mit Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Umbau, die Erweiterung und/oder den Neubau von kommunalen Kläranlagen mit einer Größenordnung von min. 50.000 EWCSB und mind. mittlerem Schwierigkeitsgrad. Für die Wertung als geeignete Referenzen gelten folgende Mindeststandards, die aus den Angaben des Bewerbers zu den Referenzen eindeutig hervorgehen müssen:
a) vergleichbare Leistungen in der Objektplanung HOAI § 43 Ing.-BW in den LP 2-8.
b) mind. ein Referenzprojekt in der Funktion als verantwortlicher Projektleiter
c) Die Referenzprojekte des PL müssen in Summe das Leistungsspektrum der Objektplanung für Ing.-BW HOAI §43 LP 2-8 abdecken. Dies kann gesplittet über verschiedene Referenzen erfolgen.
zu Ziff. III.1.3.4 (Referenzen Stellv. PL)
Erfahrungen mit Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Umbau, die Erweiterung und/oder den Neubau von kommunalen Kläranlagen mit einer Größenordnung von min. 50.000 EWCSB und mind. mittlerem Schwierigkeitsgrad. Für die Wertung als geeignete Referenzen gelten folgende Mindeststandards, die aus den Angaben des Bewerbers zu den Referenzen eindeutig hervorgehen müssen:
a) vergleichbare Leistungen in der TA HOAI §55, zumindest Maschinentechnik, in den LP 2-8.
b) Die Ref. 3 bis 6 müssen in Summe das gesamte Spektrum der angefragten Leistungen für die die TA Ing.-BW (LP 2-8) für abdecken. Dies kann gesplittet über verschiedene Referenzen erfolgen.
III.2.1.1
Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Architekt oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z.B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben für welche der/die Nachweis/e beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal gemäß Ziff.III.1.3.1). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.
III.2.1.2
Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagerteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer.
III.2.2.1)
Zus. Vertragsbed. zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz BW (LTMG-BW) gemäß Komm. Vergabehandbuch. BW (KEV 117.3 )
III.2.2.2)
Für den Auftrag gelten folgende Rahmenvorgaben:
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens (gepl. Vertragsbeginn 01.08.2017)
b) Erbringung der LP 1-2 so, dass die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise Anfang 2018 getroffen werden kann.
c) Erbringung der LP 3-4 so, dass die Einreichung der Genehmigungsunterlagen Mitte 2018 erfolgen kann.
d) Erbringung der weiteren Leistungenn so, dass die Bauausführung in den Jahren 2019/2020 erfolgen kann. Als Fertigstellungstermin für die Baumaßnahme wird der 31.12.2020 avisiert.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern der AG im Verfahren keine geänderten Terminvorgaben mitteilt. Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom AN ein Terminplan für die Erbringung der Ing.-Leistungen und der Bauausführung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der Internetadresse
http://www.wat.de//vgv-f.ka-heidelsheim.teilnahmewettbewerb.html
frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Internetseite wird hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren fortlaufend fortgeschrieben und nach Ablauf der Teilnahmefrist deaktiviert. Zu den elektronisch dort bereitgestellten Unterlagen gehören u.a.:
a) Weitere Informationen zum Planungsprojekt
b) Dokument „Fragen und Antworten“ zum Vergabeverfahren.
c) Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Dateivorlage im XML-Format mit Hinweisen zur Bearbeitung
d) Bewerbungsformular „Eignungskriterien“ als Dateivorlage
Weitere zusätzliche Angaben finden sich im Ergänzungsdokument zur Bekanntmachung, welches ebenfalls als pdf-Vordruck auf der oben genannten Internetseite heruntergeladen werden kann.
Internet-Adresse:https://rp.baden-württemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Ausschreibung veröffentlicht | 03.02.2017 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 05.10.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 05.10.2017 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-255265 | Status | Kostenpflichtig |
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