Es werden alle Bieteranfragen die bis einschließlich zum 3.3.2017 eingehen, beantwortet.
Die anonymisierten Bieterfragen und Antworten werden im Ordner „Bieterfragen und Antworten“ unter I.3) genanntem Link zur Verfügung stehen. Die Bieter sind dazu verpflichtet sich bis zum Ende des Teilnahmewettbewerbs stetig über die aktuellen Bieterfragen- und Antworten zu informieren.
1) Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht geplant ist, fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben
bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für veraltete/ abgelaufene Erklärungen.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der
Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit
zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor. Bei „möglichst“
vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist die Vorlage mit der Bewerbung zu empfehlen, die Vergabestelle kann
die Auswahl nach IV.1.2 ohne Nachforderung vornehmen.
2) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu
verwenden, das auf http://download.eckernfoerde.de/Eckernfoerde/Stadthalle.zip (Verdingungsunterlagen) heruntergeladen werden
kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht
zurück gesandt werden.
3) Bietergemeinschaften/ Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder
Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die
entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der
Erklärung/Nachweis stammt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist nachvollziehbar darzustellen. Ferner ist
eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter
der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist;
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/
oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
4) Allgemeine Hinweise Die nach III.2.1-III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag
(Bewerbungsformular) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar
der Vergabestelle (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als
erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Soweit unter III.2.1-III.2.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen
gefordert werden, behält sich die Vergabestelle das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach
dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von
Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original
geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen Nachweisen, die nach ihrem Inhalt nicht
zeitbezogen aktualisiert werden). Ausländische Bewerber können anstelle der genannten Eignungsnachweise
auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, sofern sie nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bestätigungen in anderer als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Auflistung der Ausschlusskriterien zum Download unter Verdingungsunterlagen.