Aufgabe |
Teilnahmeberechtigt sind Architekt/Innen, Innenarchitekt/Innen, Stadtplaner/Innen, Landschaftsarchitekt/Innen sowie freie Künstler/Innen, mit ihren Bauherr/Innen. In dieser Konstellation übernehmen die Teilnahmeberechtigten Verantwortung für die kulturelle Relevanz
der Stadt und die Lebensqualität ihrer Bewohner. Die Zusammenarbeit zwischen Gestaltern und Auftraggebern ist daher ebenfalls Gegenstand dieses Architekturpreises.
Zum Auszeichnungsverfahren sind Projekte zugelassen, die nach dem 01. 01. 2013 fertiggestellt wurden und sich in der Stadt Köln, dem Rhein-Erft-Kreis (Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling), einigen Gemeinden im Oberbergischen Kreis (Bergneustadt, Engelskirchen, Lindlar, Gummersbach, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröhl, Wiehl, Wipperfürth) oder in einigen Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis (Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal, Overath, Rösrath) befinden.
Die Auszeichnung wird für herausragende baukünstlerische Leistungen vergeben, die das Gesicht unserer gestalteten Umwelt prägen. Die Auszeichnungen können für ein Bauwerk (Neubau, Umbau, Ausbau), eine Gebäudegruppe, eine städtebauliche Anlage, eine Freianlage oder eine temporäre Intervention im öffentlichen Raum zuerkannt werden.
Gesucht werden Projekte mit urbaner Ausstrahlung. Das sind realisierte Planungen, die imstande sind, ihr Umfeld aufzuwerten. Schließlich lebt Architektur ganz wesentlich von ihrer Anschlussfähigkeit an den umgebenden Kontext bzw. durch die von ihr ausgehende Ortsprägung. Das schließt eigenständige und kontrastreiche Lösungen ebenso wie neue Bautypologien und Planungsstrategien ein.
Die Teilnehmer/innen verpflichten sich zur Einhaltung der unter „Einzureichende Beiträge“ bestimmten Präsentationsvorgaben. Abweichende Präsentationen werden vom Verfahren ausgeschlossen.
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