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  • DE-35066 Frankenberg (Eder)
  • 05/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-255806)

Planungsleistungen / Um- und Ausbau der Uferstraße Frankenberg (Eder)


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 08.05.2017 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 3
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke / Objektplanung Verkehrsanlagen / Objektplanung Freianlagen / Bauleitung, Objektüberwachung
    Sprache Deutsch
    Baukosten 5.500.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Magistrat der Stadt Frankenberg (Eder), Frankenberg (Eder) (DE)
    Aufgabe
    Um- und Ausbau der Uferstraße in der Kernstadt Frankenberg (Eder);
    hier: Planungsleistungen Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Planung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9.
    Leistungsumfang
    Der Magistrat der Stadt Frankenberg (Eder) plant die verkehrsgerechte Anpassung der innerstädtischen Uferstraße inkl. der Kreuzungsbereiche Jahnstraße, Kanton-Brou-Straße und Wilhelmstraße sowie die Freiflächengestaltung des Ederufers.
    Beabsichtigt ist die stufenweise Vergabe der Ingenieurleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung) aus den Leistungsbildern Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitte 2 bis 4, HOAI 2013.
    Insgesamt sind ca. 20 000 m2 Verkehrsfläche, ca. 10 000 m2 Freifläche sowie zwei Ingenieurbauwerke zu planen. Die geschätzten Bruttobaukosten des Projektes belaufen sich auf ca. 5 500 000 EUR.
    Die Uferstraße ist eine ehemalige Bundestraße, die zu einer Stadtstraße herabgestuft wurde, welches die verkehrsgerechte Anpassung sowie die Gestaltung aus städtebaulichen Gesichtspunkten heraus begründet. Geh- und Radweganlagen sollen neu entwickelt und Bushaltestellen neu geordnet werden. Die Zufahrt zum „Landratsamtsparkplatz“ ist zu optimieren.
    Auf einen barrierefreien Ausbau wird besonderes Augenmerk gelegt, Parkplätze sind zu erhalten bzw. auszubauen, in der Ederaue sollen Aufenthaltsqualitäten geschaffen und die Öffnung der Stadt zur Eder flächig vollzogen werden.
    Ziel ist die gemeinsame Vergabe aller dargestellten Planungsleistungen an ein Ingenieurbüro bzw. eine Bürogemeinschaft.
    Die Maßnahme liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet III „Bahnhofstraße“.
    Adresse des Bauherren DE-35066 Frankenberg (Eder)
    TED Dokumenten-Nr. 49830-2017
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Frankenberg (Eder): Dienstleistungen von Ingenieurbüros

      2017/S 028-049830

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Magistrat der Stadt Frankenberg (Eder)
      Obermarkt 7-13
      Frankenberg (Eder)
      35066
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Stadtbauamt
      Telefon: +49 6451505131
      E-Mail: MjIwXF5NYV9RGl9RTk1fYFVNWixSXk1aV1FaTlFeUxpQUQ==
      Fax: +49 6451505100
      NUTS-Code: DE736

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.frankenberg.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3906-100
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Planungsleistungen / Um- und Ausbau der Uferstraße Frankenberg (Eder).

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: Ö06/17
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71300000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Um- und Ausbau der Uferstraße in der Kernstadt Frankenberg (Eder);

      hier: Planungsleistungen Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Planung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      Wert ohne MwSt.: 4 600 000.00 EUR
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71322300
      71322500
      71420000
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE736
      Hauptort der Ausführung:

       

      Uferstraße, 35066 Frankenberg (Eder).

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Der Magistrat der Stadt Frankenberg (Eder) plant die verkehrsgerechte Anpassung der innerstädtischen Uferstraße inkl. der Kreuzungsbereiche Jahnstraße, Kanton-Brou-Straße und Wilhelmstraße sowie die Freiflächengestaltung des Ederufers.

      Beabsichtigt ist die stufenweise Vergabe der Ingenieurleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung) aus den Leistungsbildern Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitte 2 bis 4, HOAI 2013.

      Insgesamt sind ca. 20 000 m2 Verkehrsfläche, ca. 10 000 m2 Freifläche sowie zwei Ingenieurbauwerke zu planen. Die geschätzten Bruttobaukosten des Projektes belaufen sich auf ca. 5 500 000 EUR.

      Die Uferstraße ist eine ehemalige Bundestraße, die zu einer Stadtstraße herabgestuft wurde, welches die verkehrsgerechte Anpassung sowie die Gestaltung aus städtebaulichen Gesichtspunkten heraus begründet. Geh- und Radweganlagen sollen neu entwickelt und Bushaltestellen neu geordnet werden. Die Zufahrt zum „Landratsamtsparkplatz“ ist zu optimieren.

      Auf einen barrierefreien Ausbau wird besonderes Augenmerk gelegt, Parkplätze sind zu erhalten bzw. auszubauen, in der Ederaue sollen Aufenthaltsqualitäten geschaffen und die Öffnung der Stadt zur Eder flächig vollzogen werden.

      Ziel ist die gemeinsame Vergabe aller dargestellten Planungsleistungen an ein Ingenieurbüro bzw. eine Bürogemeinschaft.

      Die Maßnahme liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet III „Bahnhofstraße“.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: Methoden zur Terminplanung und -verfolgung / Gewichtung: 15 %
      Qualitätskriterium - Name: Methoden zur Kostenplanung und -verfolgung / Gewichtung: 15 %
      Qualitätskriterium - Name: Persönlichkeit Projektleiter/in / Gewichtung: 20 %
      Qualitätskriterium - Name: Präsentation eines vergleichbaren Projektes / Gewichtung: 30 %
      Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 20 %
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 24
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 3
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      Anhand einer Eignungsprüfung gem. Ziffer III.2.2 bis III.2.3. Sofern mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften geeignet sind, entscheidet das Los.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen:

       

      Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.

      Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3. Weitere vorgesehene Beauftragungsstufen sind dieLeistungsphasen 4 bis 7, 8 sowie 9.

      Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.

       

      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

      Nachweise gemäß § 45 (1), Nr. 3 VgV: Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für Sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das 2-fache der v. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der aktuelle schriftliche Nachweis der geforderten Versicherungssummen bzw. die Absichtserklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend dem Bekanntmachungstext angepasst wird, ist als Anlage beizufügen (Ausschlusskriterium).

      Bewerbungen von Bietergemeinschaften sind zugelassen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts -GBR- nach §§ 705 ff. BGB. Die Bewerbergemeinschaft hat mit den Bewerbungsunterlagen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete verbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:

      — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall nach §§ 705 ff. BGB;

      — die Benennung eines für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder derArbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;

      — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;

      — die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.

      Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.

      Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblättern in die Wertung miteinbezogen:

      — Firmenbezeichnung und Anschrift des Bewerbers;

      — Darstellung der wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 43 (1) VgV;

      — Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage;

      — Rechtsform des Bewerbers;

      — Jahr der Bürogründung;

      — Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens;

      — verbindliche Erklärung zu Ausschlussgründen gem. GWB §§ 123, 124.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

      Zur Prüfung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:

      — Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das 2-fach der v.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. (Ausschlusskriterium (siehe III.1.1));

      — Angaben zum Gesamtumsatz gem. § 45 (4), Nr. 4 VgV und dem Umsatz für entsprechende Leistungen gem. § 45 (1), Nr. 1 der letzten 3 Geschäftsjahre.

      Die mögliche Gesamtpunktzahl für die genannten Angaben und Nachweise zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen bildet 5 % der im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt erzielbaren Punkte.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

      Die mögliche Gesamtpunktzahl für die im nachstehenden Absatz genannten Angaben und Nachweise bildet 95 % der im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt erzielbaren Punkte.

      Zur Prüfung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:

      — Personelle Besetzung gem. § 46 (3), Nr. 8 VgV: Angaben zum Mittel der festangestellten Mitarbeiter und Führungskräfte in Vollzeit der letzten 3 Jahre (10 %);

      — Projektleitung für das Projekt gem. § 46 (3), Nr. 2 VgV: Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters anhand von Nachweisen und Referenzen für Um- und Ausbau der Uferstraße, öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber, der mit öffentlichen Geldern bezuschusst wird;

      — Projektleitung für das Projekt gem. § 46 (3), Nr. 2 VgV: Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des stellv. Projektleiters anhand von Nachweisen und Referenzen für Um- und Ausbau der Uferstraße (oder vergleichbare Einrichtung) (30 %);

      — Büroreferenzen gem. § 46 (3), Nr. 1 VgV: 3 Verkehrsplanung, Freiflächenplanung, PlanungIngenieurbauwerke, Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI, in vergleichbarer Größenordnung, öffentlicher Auftraggeber, fertig gestellt in den letzten 5 Jahren (2012-2016) (45 %);

      — Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gem. § 46 (3), Nr. 2 VgV: Die Beschreibung soll dem Auftraggeber einen Einblick in die Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung ermöglichen (10 %);

      — Benennung von Leistungen, für die ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.

      Bei Bietergemeinschaften sind die v.g. Angaben auf die Bietergemeinschaft bezogen anzugeben, die Anteile des jeweiligen Mitglieds sind dabei darzustellen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen, es dürfen in Summe max. 3 Referenzprojekte benannt werden. Im Falle der Leistungserbringung durch einen Nachunternehmer ist zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit, ebenfalls ein eigener Bewerbungsbogen durch den Nachunternehmer zuerstellen. Der Nachunternehmer muss eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung zu den benannten Leistungen abgeben.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

       

      Bauvorlageberechtigte Architekten und/oder Ingenieure.

       

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Beschleunigtes Verfahren
      Begründung:

       

      Das v. g. Projekt wurde mit Schreiben vom 28.6.2016 zur Förderung des kommunalen Straßenbaus bei Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement angemeldet, mit dem Ziel der abschließenden Realisierung der Maßnahme zum Stadtjubiläumsjahr 2019.

      Mit Schreiben vom 16.12.2016, eingegangen am 20.12.2016, wurde das Projekt in die Förderung gem. GVFG-Komp. aufgenommen. Die Frist zur Vorlage der prüffähigen Förderantragsunterlagen wurde durch den Zuwendungsgeber auf 08/2017 verlängert.

      Hierzu ist die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) Voraussetzung.

      Eine Einhaltung der Regelfristen gem. § 17 VgV ist aus den v. g. Gründen und einer voraussichtlichen Bauzeit von 15 – 18 Monaten nicht gewährleistet, sodass diese auf das Mindestmaß reduziert werden.

       

      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 22/02/2017
      Ortszeit: 15:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 08/03/2017
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      — Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist der Auftragsbekanntmachung beigefügt.

      — Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag einzureichen.

      — Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Telefon: +49 6151126603
      Fax: +49 6151125816

      Internet-Adresse:http://www.rp-darmstadt.de

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Telefon: +49 6151126603
      Fax: +49 6151125816

      Internet-Adresse:http://www.rp-darmstadt.de

      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      In diesem Zusammenhang wird auf § 160 (3) GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlaut aufgeführt ist:

      § 160 (3) GWB:

      Der Antrag ist unzulässig, soweit:

      1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      § 135 GWB Unwirksamkeit:

      (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:

      1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder,

      2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

      (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Telefon: +49 6151126603
      Fax: +49 6151125816

      Internet-Adresse:http://www.rp-darmstadt.de

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      06/02/2017
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 09.02.2017
Ergebnis veröffentlicht 11.05.2017
Zuletzt aktualisiert 05.11.2019
Wettbewerbs-ID 2-255806 Status Kostenpflichtig
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