Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die mögliche Gesamtpunktzahl für die im nachstehenden Absatz genannten Angaben und Nachweise bildet 95 % der im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt erzielbaren Punkte.
Zur Prüfung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
— Personelle Besetzung gem. § 46 (3), Nr. 8 VgV: Angaben zum Mittel der festangestellten Mitarbeiter und Führungskräfte in Vollzeit der letzten 3 Jahre (10 %);
— Projektleitung für das Projekt gem. § 46 (3), Nr. 2 VgV: Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters anhand von Nachweisen und Referenzen für Um- und Ausbau der Uferstraße, öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber, der mit öffentlichen Geldern bezuschusst wird;
— Projektleitung für das Projekt gem. § 46 (3), Nr. 2 VgV: Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des stellv. Projektleiters anhand von Nachweisen und Referenzen für Um- und Ausbau der Uferstraße (oder vergleichbare Einrichtung) (30 %);
— Büroreferenzen gem. § 46 (3), Nr. 1 VgV: 3 Verkehrsplanung, Freiflächenplanung, PlanungIngenieurbauwerke, Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI, in vergleichbarer Größenordnung, öffentlicher Auftraggeber, fertig gestellt in den letzten 5 Jahren (2012-2016) (45 %);
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gem. § 46 (3), Nr. 2 VgV: Die Beschreibung soll dem Auftraggeber einen Einblick in die Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung ermöglichen (10 %);
— Benennung von Leistungen, für die ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die v.g. Angaben auf die Bietergemeinschaft bezogen anzugeben, die Anteile des jeweiligen Mitglieds sind dabei darzustellen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen, es dürfen in Summe max. 3 Referenzprojekte benannt werden. Im Falle der Leistungserbringung durch einen Nachunternehmer ist zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit, ebenfalls ein eigener Bewerbungsbogen durch den Nachunternehmer zuerstellen. Der Nachunternehmer muss eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung zu den benannten Leistungen abgeben.