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  • DE-65719 Hofheim am Taunus
  • 24.02.2017
  • Ausschreibung
  • (ID 2-255985)

Nachweis des Schwarzbachs (Taunus) und seiner Nebengewässer gemäß dem hessischen Leitfaden "Immissionsbetrachtung" (2012)


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 24.02.2017, 10:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Interessenbekundungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Landschaftsplanung / Immissionsschutz
    Auslober/Bauherr Abwasserverband Main-Taunus, Hofheim am Taunus (DE)
    Aufgabe
    1. Veranlassung und Aufgabenstellung

    Der Abwasserverband Main-Taunus beabsichtigt für den Schwarzbach und seine Nebengewässer den "Leitfaden zum Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen", Stand: 2012 (kurz: Leitfaden „Immissionsbetrachtung“) anzuwenden.
    Der Leitfaden „Immissionsbetrachtung“ dient der Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich der Frage, ob aufgrund von Abwassereinleitungen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des WHG erforderlich sind.
    Die Planungs- bzw. Ingenieurleistungen für die hierzu notwendigen Untersuchungen und Berechnungen sollen an ein geeignetes Ingenieurbüro vergeben werden.
    Grundlage für die jetzt anstehenden zu vergebenden Planungs- bzw. Ingenieurleistungen ist der im Jahr 2014 im Auftrag des Abwasserverbandes Main-Taunus erstellte Bericht "Nachweis des Schwarzbachs und seiner Nebengewässer gemäß Leitfaden für das Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen in Hessen - Vorprüfung der Einleitstellen". Die Untersuchungen und Ergebnisse dieser Vorprüfung beruhen noch auf dem "alten" Leitfaden von 2004.
    Die Anwendung des Leitfadens „Immissionsbetrachtung“ soll auf den Ergebnissen des Berichtes von 2014 aufbauen.
    In dem Bericht von 2014 wurden für das Einzugsgebiet des Schwarzbaches insgesamt 7 „geschlossene Siedlungsgebiete“ identifiziert. Insgesamt befinden sich rund 135 zu betrachtende Einleitstellen innerhalb der geschlossenen Siedlungsgebiete.
    Für die immissionsorientierte Beurteilung sieht der Leitfaden „Immissionsbetrachtung“ eine mehrstufige Vorgehensweise vor:
    Nach einer Prüfung der Anwendungsgrenzen des Leitfadens erfolgt nach einer Gewässerbegehung die bereits beschriebene Abgrenzung des Nachweisraums sowie die Beurteilung des Gewässerzustandes, des Schutzbedürfnisses der Gewässerstrecken (bereits im Bericht "Vorprüfung der Einleitstellen" (08/2014) bearbeitet) und des Wiederbesiedlungspotentials. Nachfolgend sind die rechnerischen Nachweise (hydraulisch und stofflich) auf Immissionsbasis zu führen.
    Sämtliche Berechnungen und Nachweisführungen müssen in engem Kontakt mit den Aufsichtsbehörden durchgeführt werden, damit die folgende Erteilung bzw. Verlängerung von Einleiteerlaubnissen weitgehend reibungslos erfolgen kann.

    2. Modelle und Software

    Für die im Rahmen einer Betrachtung gemäß hessischem Leitfaden „Immissionsbetrachtung“ zu führenden Berechnungen ist grundsätzlich das vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellte Programm (Kurzbezeichnung: „Werkzeugpaket“) anzuwenden. Vom Grundsatz her ist die Durchführung von Immissionsnachweisen auch mit anderen Programmen zulässig, soweit diese nachgewiesener- und anerkannterweise die Anforderungen nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 WHG und an eine Sachverhaltsauflösung erfüllen. Sofern der Bewerber ein eigenens Programm für die Immissionsnachweise einsetzt, ist mit der Interessenbekundung ein entsprechender Nachweis bzw. eine Bestätigung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorzulegen, dass das Programm die gestellten Anforderungen erfüllt.

    3. Allgemeine Angaben zum Einzugsgebiet des Schwarzbachs

    Das betrachtete Gewässereinzugsgebiet des Schwarzbachs liegt im südlichen Teil des Bundeslandes Hessen, östlich der Stadt Wiesbaden. Naturräumlich erstreckt sich das Einzugsgebiet am südlichen Rand des Taunus. Betrachtet wird das Einzugsgebiet des Schwarzbaches und seiner Nebengewässer, welches sich über ein Gebiet, beginnend südöstlich von Idstein bis nach Hattersheim-Okriftel am Main erstreckt.

    4. Fließgewässer

    Der Schwarzbach (Gewässerkennnummer DEHE_2496.2) ist ein Gewässer II. Ordnung und mündet bei Hattersheim-Okriftel in den Main. Das Gesamteinzugsgebiet des Schwarzbaches hat eine Größe von rd. 135 km². Der Schwarzbach entsteht bei Eppstein-Vockenhausen aus dem Zusammenfluss von Dattenbach (Einzugsgebiet rd. 49 km²) und Daisbach (Einzugsgebiet rd. 44 km²). Deren Quellgebiete liegen im Taunus unterhalb des Kleinen Feldberges mit 630 m ü. NN und der Hohen Kanzel mit 592 m ü. NN. Der Schwarzbach fließt durch Eppstein, Hofheim-Lorsbach, Hofheim, Kriftel und Hattersheim bis er bei Hattersheim-Okriftel in den Main mündet. Es handelt sich um einen silikatischen Mittelgebirgsbach, der in etwa bei Hofheim in einen feinmaterialreichen, karbonatischen Mittelgebirgsbach übergeht. Über die Länge von 15,6 km besitzt der Schwarzbach ein durchschnittliches Gefälle von ca. 0,6 %. Der Schwarzbach erhält in Eppstein einen weiteren Zufluss vom Fischbach.
    Im Einzugsgebiet befinden sich 13 Nebengewässer, die mit Wassermengen aus Abwasserreinigungsanlagen, Misch- und Niederschlagswasseranlagen beaufschlagt werden. Die Hauptnebengewässer sind der Fischbach, Daisbach und der Dattenbach. Nachfolgend sind die einzelnen Quell- und Nebengewässer des Schwarzbachs nochmals aufgeführt:
    - Daisbach
    - Dattenbach
    - Dellenbach
    - Fischbach
    - Hammerbach
    - Josbach
    - Krebsbach
    - Kröftelbach
    - Rettershofer Bach
    - Seelbach
    - Silberbach
    - Theißbach
    - Weiherbach

    5. Entwässerungsgebiet

    Das Entwässerungsgebiet erstreckt sich in der Nord-Süd-Ausdehnung von Idstein-Oberrod bis nach Hattersheim-Okriftel und in der West-Ost-Ausdehnung von Niedernhausen-Engenhahn bis nach Kelkheim-Fischbach. Im betrachteten Gesamtentwässerungsgebiet werden vom AV Main-Taunus dabei 6 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) betrieben. Die Ortschaften Hattersheim und Okriftel entwässern zur ARA Sindlingen der Stadt Frankfurt am Main. Die Kanalnetze werden hauptsächlich im Mischsystem betrieben.

    6. Einleitungsstellen

    Insgesamt befinden sich rund 135 zu betrachtende Einleitstellen innerhalb der geschlossenen Siedlungsgebiete. In den Schwarzbach und seine zugehörigen Nebengewässer werden 6 Abwasserreinigungsanlagenabläufe eingeleitet sowie die Entlastungsabflüsse aus 68 Mischwasserbehandlungsanlagen und die Niederschlagsabflüsse aus ca. 61 Trenngebieten. Eine Kleinkläranlage befindet sich an einem Zulaufgraben zum Daisbach nordwestlich von Niedernhausen-Niederseelbach.

    7. Abgrenzung des geschlossenen Siedlungsgebiets

    Durch die maximalen Einflussbereiche der jeweiligen Einleitungsstellen wurden in der Vorprüfung von 2014 insgesamt 7 geschlossene Siedlungsgebiete identifiziert.

    8. Schmutzfrachtberechnungen

    Insgesamt liegen für das Einzugsgebiet des Schwarzbachs 7 Schmutzfrachtberechnungen vor.
    Dies sind die Schmutzfrachtberechnungen für den Entwässerungsbereich der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) Kriftel, Lorsbach, Niedernhausen, Ehlhalten, Ruppertshain, Kröftel sowie für die Abwassergruppe Hattersheim im Einzugsgebiet der ARA Sindlingen der Stadt Frankfurt am Main.
    Die letzte Aktualisierung der o. g. Schmutzfrachtberechnungen wurde in 2012 bis 2014 durchgeführt. Demnach halten sämtliche Bauwerke des AV Main-Taunus sowie der im Einzugsgebiet liegenden Städte und Gemeinden die geforderten maximalen Entlastungskenngrößen gemäß SMUSI-Erlass ein.
    Adresse des Bauherren DE-65719 Hofheim am Taunus

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • HAD-Referenz-Nr.: 4723/18
      Aktenzeichen: 2017-Leitfaden Schwarzbach
      1.   Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:Abwasserverband Main-Taunus KdöR
      Straße:Vincenzstraße 4
      Stadt/Ort:65719 Hofheim am Taunus
      Land:Deutschland (DE)
      Telefon:06192/9914-0
      Fax:06192/21297
      E-Mail:MTVkaWFqO1xxKGhvKV9g
      digitale Adresse(URL): http://www.av-mt.de
      2.   Art der Leistung : Dienstleistung
      3.   Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Nachweis des Schwarzbachs (Taunus) und seiner Nebengewässer gemäß dem hessischen Leitfaden "Immissionsbetrachtung" (2012)
      4.   Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe
      5.   Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss:
          Bewerbungsfrist: 24.02.2017 10:00 Uhr
      6.   Leistungsbeschreibung
          Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :
      1. Veranlassung und Aufgabenstellung

      Der Abwasserverband Main-Taunus beabsichtigt für den Schwarzbach und seine Nebengewässer den "Leitfaden zum Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen", Stand: 2012 (kurz: Leitfaden „Immissionsbetrachtung“) anzuwenden.
      Der Leitfaden „Immissionsbetrachtung“ dient der Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich der Frage, ob aufgrund von Abwassereinleitungen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des WHG erforderlich sind. 
      Die Planungs- bzw. Ingenieurleistungen für die hierzu notwendigen Untersuchungen und Berechnungen sollen an ein geeignetes Ingenieurbüro vergeben werden. 
      Grundlage für die jetzt anstehenden zu vergebenden Planungs- bzw. Ingenieurleistungen ist der im Jahr 2014 im Auftrag des Abwasserverbandes Main-Taunus erstellte Bericht "Nachweis des Schwarzbachs und seiner Nebengewässer gemäß Leitfaden für das Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen in Hessen - Vorprüfung der Einleitstellen". Die Untersuchungen und Ergebnisse dieser Vorprüfung beruhen noch auf dem "alten" Leitfaden von 2004.
      Die Anwendung des Leitfadens „Immissionsbetrachtung“ soll auf den Ergebnissen des Berichtes von 2014 aufbauen.
      In dem Bericht von 2014 wurden für das Einzugsgebiet des Schwarzbaches insgesamt 7 „geschlossene Siedlungsgebiete“ identifiziert. Insgesamt befinden sich rund 135 zu betrachtende Einleitstellen innerhalb der geschlossenen Siedlungsgebiete.
      Für die immissionsorientierte Beurteilung sieht der Leitfaden „Immissionsbetrachtung“ eine mehrstufige Vorgehensweise vor: 
      Nach einer Prüfung der Anwendungsgrenzen des Leitfadens erfolgt nach einer Gewässerbegehung die bereits beschriebene Abgrenzung des Nachweisraums sowie die Beurteilung des Gewässerzustandes, des Schutzbedürfnisses der Gewässerstrecken (bereits im Bericht "Vorprüfung der Einleitstellen" (08/2014) bearbeitet) und des Wiederbesiedlungspotentials. Nachfolgend sind die rechnerischen Nachweise (hydraulisch und stofflich) auf Immissionsbasis zu führen. 
      Sämtliche Berechnungen und Nachweisführungen müssen in engem Kontakt mit den Aufsichtsbehörden durchgeführt werden, damit die folgende Erteilung bzw. Verlängerung von Einleiteerlaubnissen weitgehend reibungslos erfolgen kann.

      2. Modelle und Software

      Für die im Rahmen einer Betrachtung gemäß hessischem Leitfaden „Immissionsbetrachtung“ zu führenden Berechnungen ist grundsätzlich das vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellte Programm (Kurzbezeichnung: „Werkzeugpaket“) anzuwenden. Vom Grundsatz her ist die Durchführung von Immissionsnachweisen auch mit anderen Programmen zulässig, soweit diese nachgewiesener- und anerkannterweise die Anforderungen nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 WHG und an eine Sachverhaltsauflösung erfüllen. Sofern der Bewerber ein eigenens Programm für die Immissionsnachweise einsetzt, ist mit der Interessenbekundung ein entsprechender Nachweis bzw. eine Bestätigung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorzulegen, dass das Programm die gestellten Anforderungen erfüllt.

      3. Allgemeine Angaben zum Einzugsgebiet des Schwarzbachs

      Das betrachtete Gewässereinzugsgebiet des Schwarzbachs liegt im südlichen Teil des Bundeslandes Hessen, östlich der Stadt Wiesbaden. Naturräumlich erstreckt sich das Einzugsgebiet am südlichen Rand des Taunus. Betrachtet wird das Einzugsgebiet des Schwarzbaches und seiner Nebengewässer, welches sich über ein Gebiet, beginnend südöstlich von Idstein bis nach Hattersheim-Okriftel am Main erstreckt.

      4. Fließgewässer

      Der Schwarzbach (Gewässerkennnummer DEHE_2496.2) ist ein Gewässer II. Ordnung und mündet bei Hattersheim-Okriftel in den Main. Das Gesamteinzugsgebiet des Schwarzbaches hat eine Größe von rd. 135 km². Der Schwarzbach entsteht bei Eppstein-Vockenhausen aus dem Zusammenfluss von Dattenbach (Einzugsgebiet rd. 49 km²) und Daisbach (Einzugsgebiet rd. 44 km²). Deren Quellgebiete liegen im Taunus unterhalb des Kleinen Feldberges mit 630 m ü. NN und der Hohen Kanzel mit 592 m ü. NN. Der Schwarzbach fließt durch Eppstein, Hofheim-Lorsbach, Hofheim, Kriftel und Hattersheim bis er bei Hattersheim-Okriftel in den Main mündet. Es handelt sich um einen silikatischen Mittelgebirgsbach, der in etwa bei Hofheim in einen feinmaterialreichen, karbonatischen Mittelgebirgsbach übergeht. Über die Länge von 15,6 km besitzt der Schwarzbach ein durchschnittliches Gefälle von ca. 0,6 %. Der Schwarzbach erhält in Eppstein einen weiteren Zufluss vom Fischbach.
      Im Einzugsgebiet befinden sich 13 Nebengewässer, die mit Wassermengen aus Abwasserreinigungsanlagen, Misch- und Niederschlagswasseranlagen beaufschlagt werden. Die Hauptnebengewässer sind der Fischbach, Daisbach und der Dattenbach. Nachfolgend sind die einzelnen Quell- und Nebengewässer des Schwarzbachs nochmals aufgeführt:
      - Daisbach
      - Dattenbach
      - Dellenbach
      - Fischbach
      - Hammerbach
      - Josbach
      - Krebsbach
      - Kröftelbach
      - Rettershofer Bach
      - Seelbach
      - Silberbach
      - Theißbach
      - Weiherbach

      5. Entwässerungsgebiet

      Das Entwässerungsgebiet erstreckt sich in der Nord-Süd-Ausdehnung von Idstein-Oberrod bis nach Hattersheim-Okriftel und in der West-Ost-Ausdehnung von Niedernhausen-Engenhahn bis nach Kelkheim-Fischbach. Im betrachteten Gesamtentwässerungsgebiet werden vom AV Main-Taunus dabei 6 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) betrieben. Die Ortschaften Hattersheim und Okriftel entwässern zur ARA Sindlingen der Stadt Frankfurt am Main. Die Kanalnetze werden hauptsächlich im Mischsystem betrieben.

      6. Einleitungsstellen

      Insgesamt befinden sich rund 135 zu betrachtende Einleitstellen innerhalb der geschlossenen Siedlungsgebiete. In den Schwarzbach und seine zugehörigen Nebengewässer werden 6 Abwasserreinigungsanlagenabläufe eingeleitet sowie die Entlastungsabflüsse aus 68 Mischwasserbehandlungsanlagen und die Niederschlagsabflüsse aus ca. 61 Trenngebieten. Eine Kleinkläranlage befindet sich an einem Zulaufgraben zum Daisbach nordwestlich von Niedernhausen-Niederseelbach.

      7. Abgrenzung des geschlossenen Siedlungsgebiets

      Durch die maximalen Einflussbereiche der jeweiligen Einleitungsstellen wurden in der Vorprüfung von 2014 insgesamt 7 geschlossene Siedlungsgebiete identifiziert.

      8. Schmutzfrachtberechnungen

      Insgesamt liegen für das Einzugsgebiet des Schwarzbachs 7 Schmutzfrachtberechnungen vor.
      Dies sind die Schmutzfrachtberechnungen für den Entwässerungsbereich der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) Kriftel, Lorsbach, Niedernhausen, Ehlhalten, Ruppertshain, Kröftel sowie für die Abwassergruppe Hattersheim im Einzugsgebiet der ARA Sindlingen der Stadt Frankfurt am Main.
      Die letzte Aktualisierung der o. g. Schmutzfrachtberechnungen wurde in 2012 bis 2014 durchgeführt. Demnach halten sämtliche Bauwerke des AV Main-Taunus sowie der im Einzugsgebiet liegenden Städte und Gemeinden die geforderten maximalen Entlastungskenngrößen gemäß SMUSI-Erlass ein.
           
          Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
          Hauptgegenstand:
      71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen (KA10-Für die Wasserwirtschaft)
      Ergänzende Gegenstände:
           
          Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Vincenzstraße 4, 65719 Hofheim am Taunus
      NUTS-Code : DE718 Hochtaunuskreis; DE71A Main-Taunus-Kreis; DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
           
          Zeitraum der Ausführung :
          voraussichtlich vom 02.05.2017 bis 22.12.2017
           
      7.   Bewerbungsbedingungen: Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

      Mit der Bewerbung ist eine Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gemäß §§ 4 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vorzulegen. Hierfür ist das in der HAD bereitgestellte Muster zu verwenden.

      Mit der Bewerbung sind entsprechende aussagekräftige Referenzen über vergleichbare, erfolgreich abgeschlossene Projekte vorzulegen.

      Mit der Bewerbung sind die Mitarbeiter zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen sowie deren Bildungsabschlüsse, Berufserfahrung (Leitfaden-Nachweise) etc. 

      Sofern der Bewerber ein eigenens Programm für die Immissionsnachweise einsetzt, ist mit der Interessenbekundung ein entsprechender Nachweis bzw. eine Bestätigung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorzulegen, dass das Programm die gestellten Anforderungen erfüllt.
      8.   Zuschlagskriterien
      Preis
      9.   Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
      mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 5
      Anzahl gesetzte Bieter 0
      10.   Auskünfte erteilt: siehe unter 1.
      11.   Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: siehe unter 1.
      12.    
      Tag der Veröffentlichung in der HAD: 10.02.2017
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 10.02.2017
Zuletzt aktualisiert 10.02.2017
Wettbewerbs-ID 2-255985 Status Kostenpflichtig
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