Am 22.12.2015 wurde der zweite Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm zur EU-Wasserrahmenrichtlinie im Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Für das anschließende Controlling der Maßnahmen werden differenzierte räumliche Auswertungen und Visualisierungen benötigt.
Der Bewirtschaftungsplan, der alle maßgeblichen Vorgehensweisen beschreibt, ist unter nachfolgendem „link“ zugänglich:
http://flussgebiete.hessen.de/information/bewirtschaftungsplan-2015-2021.html
Das Maßnahmenprogramm ist unter
http://flussgebiete.hessen.de/information/massnahmenprogramm-2015-2021.html aufrufbar.
Im Rahmen der Bearbeitung wichtiger grundwasserrelevanten Themen sowie der EG-Wasserrahmenrichtlinie ergeben sich folgende Aufgaben und Anforderungen an das Dezernat W4 (Hydrogeologie, Grundwasser), die durch einen Dienstleister abgearbeitet werden sollen.
Hinsichtlich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind in Hessen die nachfolgenden Themenkomplexe „Belastungspotential“, „Erfassung und Regionalisierung von Nmin-Daten“ sowie die „Regionalisierung von Beschaffenheitsdaten“ von entscheidender Bedeutung.
Der Auftrag besteht aus folgenden Teilen:
- Aktualisierung bzw. Neuberechnung des sog. „Belastungspotentials“.
- Aktualisierung und Modifikation der Berechnungsroutinen zur Ermittlung von sogenannten „Gefährdeten Gebieten“. Die Möglichkeit der Ausweisung von gefährdeten Gebieten ist in der derzeitigen Novellierung der Düngeverordnung vorgesehen. Gefährdete Gebiete sind diejenigen Bereiche, in denen bestimmte gewässerschutzorientierten Maßnahmen zukünftig einen Ordnungsrahmen erhalten sollen.
- Optimierung der Auswertroutinen sowie der räumlichen Darstellung von Nmin-Bodenuntersuchungsergebnissen nach bestimmten Vorgaben (z. B. Bodenarten, nutzbare Feldkapazitäten, Zwischenfruchtanbau u. a.).
- Vervollständigung bzw. Überarbeitung des sog. „SIMIK“-Verfahrens, das im HLNUG zur räumlichen Berechnung von Grundwasserbeschaffenheitsdaten eingesetzt bzw. weiterentwickelt wurde.
Ort der Leistungserbringung ist das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in Wiesbaden-Biebrich, Rheingaustraße 186, da ein schreibender Zugriff auf HLNUG-Datenbanken vorhanden sein muss. PC mit Datenbankanschluss und Arbeitsplatz werden vom HLNUG zur Verfügung gestellt.
Die gesamte Leistung ist durch eine Person (für deren ggf. eintretende Arbeitsunfähigkeit durch eine Ersatzkraft) an mindestens drei Tagen pro Woche im HLNUG in Wiesbaden zu erbringen. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann kein Zuschlag erfolgen.
Die Personen sind entsprechend, wie in den eingereichten Unterlagen der Interessenbekundung aufgeführt, namentlich zu benennen.
Geplant ist die Vergabe für ein Jahr, mit der Option der jährlichen Verlängerung bis max. 4 Jahre (längstens 31.03.2021).