Los 1:
siehe Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“
J)- § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den Jahren 2014, 2015 und 2016 gegliedert in: Führungskräfte (dazu zählen auch Projektleiter) und Ingenieure. Wertung mit max. 10 Punkten: < 3 Ingenieure = Ausschluss, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 3-5 Ingenieure = 4 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 6-10 Ingenieure = 6 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 11-15 Ingenieure = 8 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und >15 Ingenieure = 10 Punkte.
Los 2:
siehe Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“
K)- § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den Jahren 2014, 2015 und 2016 gegliedert in: Führungskräfte (dazu zählen auch Projektleiter) und Ingenieure. Wertung mit max. 10 Punkten: < 2 Ingenieure = Ausschluss, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 2-5 Ingenieure = 4 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 6-10 Ingenieure = 6 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 11-15 Ingenieure = 8 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und >15 Ingenieure = 10 Punkte.
Los 1:
siehe Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“:
L)- § 46 (3) Nr. 1 VgV: maximal 5 Referenzprojekte der letzten 3 Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016), die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden. Die Leistungen können jedoch früher begonnen worden sein. Dabei muss es sich zwingend um die Planung an Straßen des innerstädtischen Hauptverkehrsstraßennetzes, jedoch keine Bundesautobahnen, handeln. Nennung der Referenzprojekte mit:
— Projektbezeichnung;
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Bausumme;
— Bearbeitete Leistungsbilder;
— Bearbeitete Leistungsphasen;
— Darlegung des zeitlichen Ablaufes des Planungsprozesses mit Angabe von Planungsbeginn und Planungsende.
Wertung: es können max. 6 Punkte je Referenzprojekt und maximal 30 Punkte insgesamt erreicht werden. Es werden die besten fünf Referenzprojekte gewertet.
Je Referenzprojekt: Bausumme > 2 000 000 EUR = 1 Punkt, Bearbeitung der Leistungsphasen 2, 3 vollständig erbracht gem. § 47 HOAI = 1,5 Punkte, Bearbeitung der Leistungsphasen 5, 6 vollständig erbracht gem. § 47 HOAI = 1,5 Punkte, Leitungstrassenplanung = 1 Punkt, Bauablaufplanung einschließlich der Abstimmung und Erarbeitung der Bauphasenpläne und Verkehrsführungspläne = 1 Punkt.
Los 2:
siehe Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“:
M)- § 46 (3) Nr. 1 VgV: maximal fünf Referenzprojekte der letzten 3 Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016), die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden. Die Leistungen können jedoch früher begonnen worden sein. Dabei muss es sich zwingend um Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und oder der HOAI-Leistungen der Lph. 8 und 9 gem. §47 an Straßen des innerstädtischen Hauptverkehrsstraßennetzes, jedoch keine Bundesautobahnen, handeln. Nennung der Referenzprojekte mit:
— Projektbezeichnung;
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Bausumme;
— Bearbeitete Leistungsbilder;
— Bearbeitete Leistungsphasen;
— Darlegung des zeitlichen Ablaufes des Planungsprozesses mit Angabe von Planungsbeginn und Planungsende.
Wertung: es können max. 6 Punkte je Referenzprojekt und maximal 30 Punkte insgesamt erreicht werden. Es werden die besten 5 Referenzprojekte gewertet.
Je Referenzprojekt: Bausumme > 2 000 000 EUR = 2 Punkte, Bearbeitung der Leistungsphasen 8 und 9 vollständig erbracht gem. § 47 HOAI = 2 Punkte, örtliche Bauüberwachung = 2 Punkte.