Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angaben gemäß §46 Abs. 3 Ziff. 1 VgV: geeignete Büroreferenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (ingesamt 3 Stück). Voraussetzung zur Bewertung einer Referenz sind folgende Mindestanforderungen:
— Angabe Auftraggeber samt Anschrift und Nennung eines Ansprechpartners mit aktueller Telefonnummer
— Angabe selbsterbrachter Leistungen
— Angabe des Honorars der erbrachten Leistungen
— Projektbeschreibung in Wort und/oder Bild (max. je 2 DIN A4 Seiten)
— Abschluss der Leistung im Referenzzeitraum 2014 bis 2016
Hinweis: Wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Nachforderung vor. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Folgende Referenztypen sind beizulegen:
1. und 2. Referenz – Hydrodynamische Hydraulikberechnung (Typ 1)
Die Auswertung der Referenzen vom Typ 1 erfolgt mit folgendem Schema (vgl. Bewerbungsbogen):
ab 70 km Länge des Kanalnetzes: 50 Punkte
ab 56 km Länge des Kanalnetzes: 40 Punkte
ab 42 km Länge des Kanalnetzes: 30 Punkte
ab 28 km Länge des Kanalnetzes: 20 Punkte
ab 14 km Länge des Kanalnetzes: 10 Punkte
unter 14 km Länge des Kanalnetzes: 0 Punkte
3. Referenz – Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (Typ 2)
Die Auswertung der Referenz vom Typ 2 erfolgt mit folgendem Schema (vgl. Bewerbungsbogen):
ab 60 km^2 Einzugsfläche: 50 Punkte
ab 48 km^2 Einzugsfläche: 40 Punkte
ab 36 km^2 Einzugsfläche: 30 Punkte
ab 24 km^2 Einzugsfläche: 20 Punkte
ab 12 km^2 Einzugsfläche: 10 Punkte
unter 12 km^2 Einzugsfläche: 0 Punkte
Dem Bieter steht es frei, für jeden Referenztyp mehrere Referenzen einzureichen (Typ 1 mindestens 2 Referenzen; Typ 2 mindestens 1 Referenz). Bei Einreichung von mehr Referenzen als der geforderten Mindestzahl je Typ werden nur die Referenzen gewertet, die dem Bieter die meisten Punkte einbringen.
(2) Angaben gemäß §46 Abs. 3 Ziff. 2 VgV: Angabe der technische Fachkräfte:
Voraussetzung zur Bewertung sind folgende Mindestanforderungen zum vorgesehenen Projektleiter und dessen Stellvertreter:
— Benennung der Personen samt Lebensläufe
— Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung
— Angabe der branchenspezifischen Berufserfahrung in Jahren
Die Bewertung der Berufserfahrung in Jahren richtet sich nach folgendem Schema (vgl. Bewerbungsbogen):
Projektleiter:
ab 10 Jahren: 24 Punkte
ab 8 Jahren: 18 Punkte
ab 6 Jahren: 12 Punkte
ab 4 Jahren: 6 Punkte
unter 4 Jahren: 0 Punkte
Stellvertretender Projektleiter:
ab 8 Jahren: 24 Punkte
ab 6 Jahren: 18 Punkte
ab 4 Jahren: 12 Punkte
ab 2 Jahren: 6 Punkte
unter 2 Jahren: 0 Punkte
— Angabe zu Zusatzqualifikationen (z. B. Mitarbeit in Fachausschüssen, Schulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen, Hochschul- oder Lehrtätigkeiten; jeweils 2 Punkte). Die entsprechenden Nachweise sind beizufügen. Maximal können pro Mitarbeiter (Projektleiter und dessen Stellvertreter) 6 Punkte erzielt werden. Die Zusatzqualifikationen müssen in Bezug zu den ausgeschriebenen Leistungen stehen. Schulungs- / Fortbildungsmaßnahmen sowie Mitarbeit in Ausschüssen/Arbeitsgruppen muss in den letzten 5 Jahren stattgefunden haben. Lehrtätigkeiten müssen aktuell noch laufen.
(3) Angaben gemäß §46 Abs. 3 Ziff. 8 VgV zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl des gesamten Unternehmens in den letzten 3 Jahren.
Die Mitarbeiterzahl (MA) wird nach folgendem Schema bewertet (s. a. Bewerbungsbogen):
ab 15 MA: 10 Punkte
ab 12 MA: 8 Punkte
ab 9 MA: 6 Punkte
ab 6 MA: 4 Punkte
ab 3 MA: 2 Punkte
unter 3 MA: 0 Punkte
(4) Angaben gemäß §46 Abs. 3 Ziff. 9 VgV zur Ausstattung des Büros in Form einer Eigenerklärung (max. 1 Seite DIN A4). Folgende Punkte müssen dabei enthalten sein:
— Angabe zur Hardware-Ausstattung des (Projekt-) Büros
— Angaben zur CAD-Ausstattung
— Angabe der Kommunikationssoftware
— Herstellerangabe der Office-Software.