III.1.3.1) Berufliche Qualifikation des Bewerbers:
Eigenerklärung des Bewerbers über die Anzahl der beschäftigten Architekten und Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angaben je Geschäftsjahr). Voraussetzung ist, dass der Bewerber bereits 3 Jahre existiert.
Der Bewerber hat die berufliche Qualifikation für den eingesetzten Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter nachzuweisen. Hierzu ist die Kopie des Mitgliedsausweises in einer Architekten- oder Ingenieurkammer vorzulegen.
Zudem ist die Berufserfahrung in vergleichbaren Vorhaben im Bereich von Freianlagen-Planungsleistungen im Sinne des § 38 – § 40 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Mindestkriterium für Projektleiter: 8 Jahre Berufserfahrung, Mindestkriterium für den stellvertretenden Projektleiter 6 Jahre Berufserfahrung;
Der Projektleiter muss die Bauvorlageberechtigung gem. Art. 61 BayBO durch die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder durch den Eintrag „Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung“ in einer Ingenieurkammer nachweisen.
III.1.3.2. Referenzen:
Übersichtliche Darstellung der Referenzen des Bewerbers sowie des Projektleiters bzw. Stellvertreters für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz auf maximal einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben enthalten:
— Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer,
— Kurzbeschreibung des Projekts unter Angabe der anrechenbaren Kosten (gerundet auf volle 100 000 EUR) sowie des Beginns und der Fertigstellung,
— Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (einschließlich Nachunternehmer) unter Angabe der Ausführungszeit und des Auftragsvolumens (Rechnungswert brutto, gerundet auf volle 50 000 EUR).
— Als vergleichbare Leistungen gelten die nachfolgend in den Punkten a) bis e) aufgeführten Leistungen, wobei diese jeweils mindestens sechs der neun Leistungsphasen gemäß § 38 HOAI umfassen müssen. Für jede vergleichbare Leistung nach den Punkten a) bis e) ist jeweils mindestens eine Referenz einzureichen (Mindestanforderung);
Mehrfachbenennungen einer Referenz für mehrere Punkte sind zulässig. Als Referenz werden nur solche Leistungen anerkannt, die während der letzten 5 Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge, schon/noch nicht abgeschlossen waren. Vergleichbare Leistungen sind:
a) vom Bewerber erbrachte Freianlagen-Planungsleistungen (§ 38 HOAI) im Bereich Freianlagen eines Freibades mit mind. 5 000 m2 Grundstücksfläche;
b) vom Bewerber erbrachte Freianlagen-Planungsleistungen (§ 38 HOAI) für Schwimmteiche mit mind. 200 m2 Wasserfläche;
c) vom vorgesehenen Projektleiter und/oder stellvertretenden Projektleiter (persönliche Referenz) erbrachte Freianlagen-Planungsleistungen (§ 38 HOAI) im Bereich Freianlagen eines Freibades mit mind. 5 000 m2 Grundstücksfläche;
d) vom vorgesehenen Projektleiter und/oder stellvertretenden Projektleiter (persönliche Referenz) erbrachte Freianlagen-Planungsleistungen (§ 38 HOAI) für Schwimmteiche mit mind. 200 m2 Wasserfläche;
e) vom Bewerber erbrachte Freianlagen-Planungsleistungen (§ 38 HOAI) im Bereich Spielwiesen, Spielplätze, Ballspielplätze.
Für die vorgenannten vergleichbaren Leistungen nach den Punkten a) bis e) ist jeweils mindestens eine Referenz (Mindestanforderung) vorzulegen.
Mehrfachbenennungen einer Referenz für mehrere Punkte sind zulässig. Weitere Informationen sind der Ziff. II.2.9) zu entnehmen.