Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Fördermittelempfänger
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Projektentwickler
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Projekt Köln Porz Brandschutz P4.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Ingenieur- und Sachverständigenleistungen zum vorbeugenden Brandschutz für einen 5-geschossigen Neubau mit gemischter Nutzung im Rahmen des ersten Bauabschnitts für das Projekt „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus.
Zu den Objektdaten können folgende Angaben gemacht werden:
— ca. 26 500 m3 umbauter Raum oberirdisch – ca. 27 500 m3 umbauter Raum unterirdisch – ca. 7 100 m2 Bruttogrundfläche (BGF) oberirdisch – ca. 7 800 m2 Bruttogrundfläche (BGF) unterirdisch – 2 Untergeschosse – 5 Geschosse.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet alle für das Vorhaben erforderlichen Ingenieur- und Sachverständigenleistungen zum vorbeugenden Brandschutz in Anlehnung an die Leistungsbilder des AHO-Arbeitskreises Brandschutz sowie der zur Erbringung der Leistung notwendigen Nebenleistungen (der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung in max. 3 Stufen vor).
Schnittstellen zur Rückbauplanung der Bestandsgebäude und zur Planung der umgebenden Außenbereiche sind im Leistungsaufwand zu berücksichtigen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/06/2017
Ende: 30/06/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien: – Geschossigkeit der TG – Platzierung der Anlieferung – Umfang BGF oberirdisch – Umfang BGF unterirdisch – Umfang realisierte Einzelhandelsfläche Je mehr ein Referenzobjekt dem hiesigen Vorhaben ähnelt, desto mehr Punkte werden vergeben. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt. Ein Bieter muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien stellen insofern Eigenschaften von möglichen Referenzen dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Werden Referenzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt hinausgehen, werden hierfür Punkte vergeben. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Zunächst werden die mindestens geforderten zwei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als 2 Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der zwei Mindestreferenzen maximal fünf vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die ersten fünf Referenzobjekte im Teilnahmeantrag nach Anordnung von vorne gewertet. Werden die geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:
Geschossigkeit der TG 1-geschossig = 1 Pkt. 2- und mehrgeschossig = 3 Pkt. Platzierung der Anlieferung oberirdisch = 1 Pkt. unterirdisch= 3 Pkt. Umfang BGF oberirdisch größer/gleich 5 000 m2 = 1 Pkt. größer/gleich 7 500 m2 = 2 Pkt. größer/gleich 10 000 m2 = 3 Pkt. Umfang BGF unterirdisch größer/gleich 2 000 m2 = 1 Pkt. größer/gleich 5 000 m2 = 2 Pkt. größer/gleich 7 500 m2 = 3 Pkt. Umfang realisierte Einzelhandelsfläche kleiner 500 m2 = 0 Pkt. größer/gleich 500 m2 = 1 Pkt. größer/gleich 1 000 m2 = 2 Pkt. größer/gleich 1 500 m2 = 3 Pkt. Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als 3 Bewerber zu berücksichtigen wären (z. B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Qualifikationsnachweis Planungs- und Projektleiter sowie Sachverständigem.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Teilnahmeanträge müssen schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail oder elektronisch ) eingereicht werden. Der Teilnahmeantrag ist in Papierform zweifach einzureichen, und zwar einmal im Original mit eigenhändiger Unterschrift samt Anlagen (Unterschrift nicht eingescannt oder kopiert) und einmal als Kopie. Zusätzlich (nur digital ist nicht ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick) eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z. B. pdf-Format). Bei digitalen Dokumenten kann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/03/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/07/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle führt ein förmliches Vergabeverfahren allein aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen. Die Eintragung unter VI.4.1 und VI.4.3 erfolgen lediglich, weil es sich um Pflichtfelder handelt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Köln
Deutschland
Telefon: +49 221-1472889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2017