Ausschreibung
- Publikationsdatum Simap: 24.02.2017
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur, Projekte, Engineering, Ingenieurbau, zu Hdn. von Thomas Thamm, Bahnhofstrasse 12, 4600 Olten, Schweiz, E-Mail: MTNxZWxqXnArcWVeamo9cF9fK2Bl
-
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
- Infrastruktur, Einkauf Bauprojekte, Region Mitte, zu Hdn. von Zeno van Uden, Bahnhofstrasse 12, 4600 Olten, Schweiz, E-Mail: MTF5ZG1uLXVgbXRjZG0/cmFhLWJn
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- 10.03.2017
- Bemerkungen: Schriftliche Anfragen zum Inhalt der Ausschreibung müssen bis spätestens zu diesem Zeitpunkt auf der Website www.simap.ch unter dem Register "Anbieter" schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort "Benutzerhinweise" finden Sie eine Online-Anleitung, wie Sie im Forum Fragen stellen können.
Die zusammengestellten Antworten werden innert 7 Tagen anonymisiert über SIMAP hochgeladen.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
- Datum: 18.04.2017, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Angebote ohne Poststempel, müssen am 18.04.2017 bis spätestens um 16.00 Uhr an der Eingabeadresse eintreffen.
Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5 für die Einreichung des Angebotes.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (MTN3YmtsK3Nea3JhYms9cF9fK2Bl) der SBB AG zu melden.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
"OFFERTE: BITTE NICHT ÖFFNEN / Perronerhöhung P55 / Paket B"
1.5 Datum der Offertöffnung:
- 24.04.2017, Bemerkungen: Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers
- Bund (Dezentrale Bundesverwaltung - öffentlich rechtliche Organisationen)
1.7 Verfahrensart
- Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart
- Dienstleistungsauftrag
1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
- Nein
2. Beschaffungsobjekt
2.1 Dienstleistungskategorie CPC:
- [18] Eisenbahnen
2.2 Projekttitel der Beschaffung
- Perronerhöhung P55, Paket B
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer
- diverse
2.4 Aufteilung in Lose?
- Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
-
CPV: |
71322000 - Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau |
2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb
- Zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes müssen sämtliche Bahnhöfe der Schweiz bis spätestens 2023 behindertengerecht sein. Im Rahmen des Programms Umsetzung Bahnzugang 2023, im Folgenden «BZU23» genannt, werden alle Bahnhöfe auf Handlungsbedarf bezüglich Sicherheit, Barrierefreiheit und Kapazität überprüft. Für die anzupassenden Bahnhöfe wurden Konzeptstudien erarbeitet sowie die Grobkosten geschätzt. Die Bahnhöfe der gesamten Schweiz wurden dabei in 4 Regionen unterteilt; diese BZU23- Ausschreibung ist hauptsächlich für die Region Mitte (RME) relevant.
Basierend auf diesen Vorgaben hat die Projektleitung BZU23 Mitte die Bahnhöfe zu Paketen zusammengefasst, welche von den zu beauftragenden Planern bearbeitet werden sollen. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet das Paket B (11 Bahnhöfe).
Um einen hindernisfreien Zugang zu gewährleisten müssen gemäss BehiG die Perrons in den Bahnhöfen auf eine Standardhöhe von 55 cm über der SOK erhöht werden.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung
- Paket B:
Modul B1: Aarberg,
Modul B2: Brügg BE,
Modul B3: Busswil,
Modul B4: Flamatt,
Modul B5: Lyss,
Modul B6: Rubigen,
Modul B7: Schmitten,
Modul B8: Solothurn,
Modul B9: Thörishaus Dorf,
Modul B10: Thun,
Modul B11: Uttigen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
- Beginn: 01.07.2017, Ende: 31.12.2023
- Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
-
2.9 Optionen
- Nein
-
2.10 Zuschlagskriterien
- Aufgrund der in Ziff. 2.3 des Aufgabenbeschriebs genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?
- Nein
-
2.12 Werden Teilangebote zugelassen?
- Nein
-
2.13 Ausführungstermin
- Beginn 10.07.2017 und Ende 31.12.2023
-
3. Bedingungen
3.2 Kautionen / Sicherheiten
- keine
3.5 Bietergemeinschaft
- zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft (ARGE) bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer ARGE mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer ARGE ist nicht zulässig. Eine Firma kann jedoch nur als ARGE-Mitglied oder als Subunternehmer bei andern ARGE’s teilnehmen.
3.7 Eignungskriterien
- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichendes Qualitätsmanagement
3.8 Geforderte Nachweise
- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Zu EK1:
1 vergleichbares Referenzprojekt im Infrastrukturbau Bahnbau (Bahnhof) in den letzten 5 Jahren (Phase 31 -52 realisiert, Phase 52 abgeschlossen oder in Arbeit) welches Folgendes beinhaltet:
- Leitungsfunktion in der Projektierung und Begleitung der Ausführung.
- Anteil Baumeisterarbeiten > 2 Mio. CHF.
1 vergleichbares Referenzprojekt im Ingenieurbau (Bauen unter Bahnbetrieb) in den letzten 5 Jahren (Phase 31 -52 realisiert, Phase 52 abgeschlossen oder in Arbeit) welches Folgendes beinhaltet:
- Leitungsfunktion in der Projektierung, Begleitung der Ausführung und Bauleitung im Ingenieurbau (Bauen unter Bahnbetrieb).
- Anteil Baumeisterarbeiten > 2 Mio. CHF.
Zu EK2:
Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Kosten: Keine
3.10 Sprachen für Angebote
- Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes
- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
- unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Der Anbieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und fehlende Unterlagen umgehend bei der ausschreibende Stelle anzufordern. Sollten diesbezüglich keine Vorbehalte gemacht werden, gelten die Unterlagen als vollständig übergeben.
4. Andere Informationen
4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder
- keine
4.3 Verhandlungen
- bleiben vorbehalten
4.4 Verfahrensgrundsätze
- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Sonstige Angaben
- 1. Begehung
Es findet keine Begehung statt.
2. Vorbefassung
Die Firma Firma B+S AG in 3000 Bern hat Grundlagenerhebungen für die folgenden Module erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen:
• Modul B5, Lyss
• Modul B8, Solothurn
• Modul B10, Thun
Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt.
Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma endet am 05.04.2017. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Kap. 2.7.
Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma Firma B+S AG in 3000 Bern im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB)
Die IUB Engineering AG hat bei der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen mitgewirkt, gilt somit als vorbefasst und ist nicht zur Einreichung eines Angebots berechtigt.
4.7 Rechtsmittelbelehrung
- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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