Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand der Bewertungsmatrix, wobei folgende Kriterien bewertet werden: pro Kriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 6 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung: 1. Abgabefrist eingehalten; 2. Einreichen Bewerbungsformular per Post (d. h. Ausschluss von Teilnahmeanträgen, die per E-Mail oder Fax eingereicht werden); 3. Einreichung Teilnahmeunterlagen in verschlossenem Umschlag; 4. bei Bewerbergemeinschaften: im Original gezeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft; 5. Mehrfachbewerbungen sind nur zulässig für die Planungsleistungen der Anlagengruppen 6 (Fördertechnik) und 7 (Küchentechnische Anlagen). Dabei hat der Bewerber eigenverantwortlich u. nachvollziehbar sicherzustellen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt bleibt. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge; 6. Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB; 7. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2); 8. Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1); 9. Studiennachweise Gesamtprojektleiter/ Stellvertr. Gesamtprojektleiter; 10. Ausbildungs-/ Qualifikationsnachweise Fachplaner ALG 1-8 gem. Pkt. III.1.3); 11. Berufserfahrung Gesamtprojektleiter/Stellvertr. Gesamtprojektleiter/Fachplaner ALG 1-8 gem. Pkt. III.1.3); 12. Persönliche Referenzen Gesamtprojektleiter/Fachplaner ALG 1-8 gem. Pkt. III.1.3); 13. im Original unterschriebenes Bewerbungsformular mit Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im Bewerbungsformular; 14. Vollständigkeit gem. Punkt III. 1.1).
Auswahlkriterien und deren Wichtung: Zu III.1.2) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 2 %, hier Durchschnitt des Honorarumsatzes im Bereich Techn. Ausrüstung ALG 1-8.
Zu III.1.3) 2. Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 98 %; davon:
2.1 Durchschnitt Beschäftigtenanzahl im Bereich Technische Ausrüstung; 2 %,
2.2 Mindestreferenz ALG 1- Fachplanung TA ALG 1 für die Neuerrichtung technischer Anlagen eines Gebäudes 6 %,
2.3 Mindestreferenz ALG 2- Fachplanung TA ALG 2 für die Neuerrichtung technischer Anlagen eines Gebäudes 6 %,
2.4 Mindestreferenz ALG 3- Fachplanung TA ALG 3 für die Neuerrichtung technischer Anlagen eines Gebäudes 6 %,
2.5 Mindestreferenz ALG 4- Fachplanung TA ALG 4 für die Neuerrichtung technischer Anlagen eines Gebäudes 6 %,
2.6 Mindestreferenz ALG 5- Fachplanung TA ALG 5 für die Neuerrichtung technischer Anlagen eines Gebäudes 6 %,
2.7 Mindestreferenz ALG 6- Fachplanung TA ALG 6 für die Neuerrichtung einer fördertechnischen Anlage 6 %,
2.8 Mindestreferenz ALG 7- Fachplanung TA ALG 7 für die Neuerrichtung einer Küchentechnischen Anlage 6 %,
2.9 Mindestreferenz ALG 8- Fachplanung TA Anlagengruppe 8 für die Neuerrichtung technischer Anlagen eines Gebäudes 6 %,
2.10 Persönliche Referenz Gesamtprojektleiter für ALG 1-8; 8 %,
2.11 Persönliche Referenz Fachplaner ALG 1-3; 12 %,
2.12 Persönliche Referenz Fachplaner ALG 4+5; 8 %,
2.13 Persönliche Referenz Fachplaner ALG 6; 4 %,
2.14 Persönliche Referenz Fachplaner ALG 7; 4 %,
2.15 Persönliche Referenz Fachplaner ALG 8; 4 %,
2.16 Zusammenarbeit der beteiligten Fachrichtungen/Planungsbüros ALG 1-3, ALG 4+5, ALG 8 an einem gemeinsamen Referenzprojekt; 8 %.