1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen wird ausschließlich auf dem elektronischen Vergabeportal unter http://www.owl-vergabeportal.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
2. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit dem zur Verfügung gestellten Etikett gekennzeichnet bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Zentrale Vergabestelle des Kreises Herford) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o.g. Vergabeportal übersendet werden.
4. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind erste Planungsskizzen für die Gestaltung des Obergeschosses und der Fassade vorzulegen, welche wesentlichen Einfluss auf die Vergabeentscheidung hat. Für diese Leistung erhalten die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren, welche nicht mit der Planung beauftragt werden, ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 5 000 EUR netto. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen, welche nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet werden.
6. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW),
b) zur Mindestentlohung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
8. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.