Ausschreibung
- Publikationsdatum Simap: 27.02.2017
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur, zu Hdn. von Bauherrenunterstützung Projekt NEB, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Schweiz, Telefon: 031 322 94 11, E-Mail: MjE0W2BYYTJTZWZkUyBTVl9bYCBVWg==
-
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
- Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- 24.03.2017
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Aus-schreibung einzureichen. Sie werden bis am 31.3.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 24.3.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
- Datum: 28.04.2017, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Pro-jektbezeichnung „BHU Projekt NEB-I“ deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszei-ten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangs-bestätigung zu erfolgen.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabeter-min per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:
- 01.05.2017, Bemerkungen: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietenden wird das anonymisierte Offer-töffnungsprotokoll mitgeteilt.
1.6 Art des Auftraggebers
- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7 Verfahrensart
- Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart
- Dienstleistungsauftrag
1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
- Ja
2. Beschaffungsobjekt
2.1 Dienstleistungskategorie CPC:
- [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung
- Bauherrenunterstützung Projekt NEB
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer
- 826002011
2.4 Aufteilung in Lose?
- Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
-
CPV: |
71541000 - Projektmanagement im Bauwesen |
2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb
- Allgemeine Unterstützung des Bauherren im genannten Projekt (Allgemeine Unterstützung sowie Unterstützung bei der Erarbeitung der Projektgrundlagen, beim Controlling und beim projektgestützten Qualitätsmanagement und bei der fachlichen Begleitung des Projekts). Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Unterlagen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung
- Die Sitzungen finden hauptsächlich in Ittigen statt. Im Detail siehe Pflichtenheft Ziff. 6.1.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
- Beginn: 03.07.2017, Ende: 31.12.2021
- Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
-
2.9 Optionen
- Ja
- Beschreibung der Optionen: Vgl. Ziff. 6.2 und Ziff. 7.2 im Pflichtenheft.
2.10 Zuschlagskriterien
- ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 30%, unterteilt in: -Preis, Gewichtung 20%; -Plausibilität der Stundenanzahl und Verteilung auf die eingesetzten Personen im Hinblick auf die zu erbringenden Arbeiten / vorliegenden Teilprojekte, Gewichtung 10%.
ZK2: AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN; GEWICHTUNG 30%, unterteilt in: -Berufserfahrung als Bauherrenunterstützer für das Projekt NEB, Gewichtung 20%; -Projektspezifische Erfahrung im Bereich Projektmanagement von Autobahnprojekten, Gewichtung 5%; -Ausbildung und Weiterbildung, Gewichtung 5%.
ZK3: AUFGABENANALYSE UND GEPLANTES VORGEHEN; GEWICHTUNG 20%
ZK4: AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DER FIRMEN; GEWICHTUNG 20%
2.11 Werden Varianten zugelassen?
- Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12 Werden Teilangebote zugelassen?
- Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen der vorgegebenen Texte in den Angebotsunterlagen sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewertung aus.
2.13 Ausführungstermin
- Beginn 03.07.2017 und Ende 31.12.2021
- Bemerkungen: Beginn voraussichtlich ab Juli 2017 bis spätestens Ende 2021.
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
- - Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben insbesondere Bestätigung der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Lohngleichheit von Mann und Frau;
- Einhaltung der geforderten Angebotsstruktur gemäss Dokument "Angebotsunterlagen für "Bauherrenunterstützungsleistungen";
- uneingeschränkte Akzeptanz der Bestimmungen in der vorgesehenen Vertragsurkunde sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes gemäss Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten
- keine
3.3 Zahlungsbedingungen
- 30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten
- Honorarkosten inkl. sämtlicher Nebenkosten gemäss Ziffer 4.2 (1. Absatz) der vorgesehenen Vertragsurkunde.
3.5 Bietergemeinschaft
- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer
- Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
3.7 Eignungskriterien
- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Firmenerfahrung/-referenz
EK2: Schlüsselperson, Referenz
EK3: Nachweis der Verfügbarkeit
EK4: Qualitätssicherung
EK5: Subunternehmer
EK6: Wirtschftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
3.8 Geforderte Nachweise
- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen vollständig, unverändert und ohne Einschränkungen und Vorbehalte zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingetreten werden kann:
Zu EK1: Firmenreferenz: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Zu EK2: Für die Schlüsselpersonen: Je1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion (mind. Projektleiter und Stv). mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Zu EK3: Für Projektleiter und Stellvertreter: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderli-chen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist.
Zu EK4: Kopie Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig, bei Bietergemeinschaften mindestens Zertifizierung der federführenden Unternehmung erforderlich.
Zu EK5: Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden.
Zu EK6: Nachweis Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug, Versicherungsnachweise; allesamt nicht älter als 3 Monate.
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 28.04.2017
Kosten : CHF 0.00
3.10 Sprachen für Angebote
- Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes
- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
- unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 27.02.2017 bis 28.04.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen
4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder
- keine
4.2 Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) des Bundes für Diensteistungen, Ausgabe: September 2016
4.3 Verhandlungen
- Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leis-tungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Verfahrensgrundsätze
- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Sonstige Angaben
- 1. Vorbehalten bleiben die Umsetzungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Die Ingenieurgemeinschaft BHU NEBI, bestehend aus den Firmen IUB Engineering AG, Bern, und Emch+Berger AG, Bern, haben die Vorarbeiten geleistet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Der Schlussbericht der Vorarbeiten kann von allen Anbietern bei der Vergabestelle unter schriftlicher Voranmeldung per E-Mail unter der in Ziff. 1.1 genannten Adresse bis am 20.3.2017 eingesehen werden. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch diese Firmen oder Bietergemeinschaften, an der diese Firmen beteiligt sind, endet am 10.4.2017. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die Firmen IUB Engineering AG und Emch+Berger im Verfahren als Anbieterinnen zugelassen (Art. 21a VöB);
4. Der Zuschlagsempfänger ist von weiteren Ausschreibungen im Rahmen des Projekts, für welches er Bauherrenunterstützung leistet, ausgeschlossen.
Preisbewertung:
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien:
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
4.6 Offizielles Publikationsorgan
- www.simap.ch
4.7 Rechtsmittelbelehrung
- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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