Es werden Architektenleistungen Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 ff. HOAI 2013 LP 1 – 9, und zwar mit den Grundleistungen (LP 1- 9) gem. Anlage 10 zur HOAI 2013 und optional die Besonderen Leistungen „Erstellung Brandschutznachweis“, „Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist“ und „Wirtschaftlichkeitsermittlung für den Standort II – LP 2 einschließlich qualifizierter Kostenschätzung“ ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
Stufe 1: LP 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung,
Stufe 2: LP 3 Entwurfsplanung und LP 4 Genehmigungsplanung,
Stufe 3: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe,
Stufe 4: LP 8 Bauüberwachung und Dokumentation und LP 9 Objektbetreuung.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besonderen Leistungen sind als Option ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren.
weitere Punkte und Erläuterungen zur Kurzbeschreibung:
Im Ortszentrum der Gemeinde Raubling stehen zwischen Bundesstraße und Sportplatz eine alte denkmalgeschützte Einfach-Sporthalle sowie eine weitere Einfach-Sporthalle mit angebautem Schützenheim. Südöstlich des Sportplatzes ist das Tennisheim mit 5 Tennisplätzen situiert, nordöstlich findet man die Mittelschule mit Allwetterplatz, während im Südwesten der öffentliche Parkplatz und ein Kinderspielplatz liegen.
Die Gemeinde hat nicht nur schulisch den Bedarf für eine weitere Sporthalle, auch die ortsansässigen Sportvereine benötigen dringend weitere Sporthalleneinheiten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der geeignete Standort rund um die Sportanlagen untersucht, die Fördermöglichkeiten mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und mit den Vereinen und den Gemeindevertretern die richtige Art Sporthalle ausgewählt:
Eine 2,5-fach-Ballsporthalle mit den Maßen 22 x 44 x 7 m ermöglicht die wettkampfmäßige Nutzung für die Sportarten Fußball, Hockey, Badminton, Handball und Volleyball. Die Halle soll für 199 Zuschauer mit einer Tribüne ausgestattet sein, benötigt die erforderlichen Umkleide- und Duschbereiche wie auch Geräteräume. Die Halle kann mit Fernwärme der Gemeinde Raubling versorgt werden. Die Halle soll in Massivbauweise konzipiert werden, das Satteldach hat Obergurte aus Brettschichtholz, die Unterspannung erfolgt als Stahlkonstruktion.
Aus der Machbarkeitsstudie wurden zwei mögliche Standorte definiert, die zu untersuchen sind; im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind die Vor- und Nachteile zu erarbeiten und darzustellen. Die Kostenobergrenze wurde mit 5 000 000 EUR (KGR 200-700) festgelegt.
Die Planungs-und Bauzeit beläuft sich nach den derzeitigen Vorgaben von Mai 2017 bis September 2019. Daran schließt sich der Gewährleistungszeitraum von 4 Jahren an. Die Gesamtleistung endet somit September 2023.