Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 4 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der AG die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvor. am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Bewerber anhand der Vergleichbarkeit der gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Referenzprojekte mit dem zu beauftragenden Leistungen auswählen.
I. Bei den Referenzen für Objektplanung werden folgende Kriterien für die Bewertung der Vergleichbarkeit herangezogen:
1. Für sämtliche Referenzen: Auftraggeber des Referenzprojekts ist ein öffentlicher Auftraggeber.
2. Für sämtliche Referenzen: Möglichst viele bauliche Komponenten der Planung (Bettenhaus, Hörsaalbereich, Verwaltungsbereich) sind in der Referenz berücksichtigt (z. B.: eine Referenz für Beherbergungsstätten / Bettenhäuser / Hotels beinhaltet auch einen Verwaltungstrakt; eine Referenz für einen Bildungsbau beinhaltet einen Gästetrakt).
3. Für sämtliche Referenzen: Die Referenz beinhaltet die Integration eines neuen Baukörpers in eine vergleichbare bestehende funktionale bauliche Einheit.
4. Für sämtliche Referenzen: Die Referenz berücksichtigt eine weitgehende Barrierefreiheit.
5. Referenz für Beherbergungsstätten / Bettenhäuser / Hotels: Die Ausstattung entspricht dem Standard eines Drei-Sterne-Hauses.
6. Referenz für Beherbergungsstätten / Bettenhäuser / Hotels: Die Planung erfolgte für ca. 60 Wohneinheiten.
7. Referenz für Bildungsgebäude: Es wurden mehrere Hörsäle für jeweils ca. 180 Personen geplant.
8. Referenz für Bildungsgebäude: Die Hörsäle sind flexibel im Hinblick auf Größe, Bestuhlung und Medientechnik.
9. Referenz für Beherbergungsstätten / Bettenhäuser / Hotels und für Bildungsgebäude: Die Planung berücksichtigte die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes oder eine vergleichbaren Norm des jeweiligen Mitgliedsstaates.
10. Referenz für Büro- bzw. Verwaltungsgebäude: Die Bürofläche entspricht 200 – 350 m2.
11. Referenz für Büro- bzw. Verwaltungsgebäude: Es handelt sich um ein Gebäude mit mittlerer Ausstattung.
Dabei wird folgender Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt:
Referenz für Bildungsgebäude
— zu. 1 0/1 Pkt,
— zu. 2 0-2 Pkt,
— zu. 3 0/2 Pkt,
— zu. 4 0/2 Pkt,
— zu. 7 0-2 Pkt,
— zu. 8 0-2 Pkt,
— zu. 9 0/1 Pkt.
Referenz für Beherbergungsstätten / Bettenhäuser / Hotels:
— zu. 1 0/1 Pkt,
— zu. 2 0-2 Pkt,
— zu. 3 0/2 Pkt,
— zu. 4 0/2 Pkt,
— zu. 5 0-2 Pkt,
— zu. 6 0-2 Pkt,
— zu. 9 0/1 Pkt.
Referenz für Büro- bzw. Verwaltungsgebäude:
— zu. 1 0/2 Pkt,
— zu. 2 0-2 Pkt,
— zu. 3 0/2 Pkt,
— zu. 4 0/2 Pkt,
— zu. 10 0-2 Pkt,
— zu. 11 0-2 Pkt.
II. Bei den Referenzen für Technische Gebäudeausrüstung werden folgende Kriterien für die Bewertung der Vergleichbarkeit herangezogen:
1. Auftraggeber des Referenzprojekts ist ein öffentlicher Auftraggeber.
2. Technische Gebäudeausrüstung von mehreren Hörsälen in einem Referenzprojekt.
3. Der Hörsaal oder die Hörsäle weisen eine Größe von jeweils 150 – 200 m2 auf.
4. Referenz beinhaltet ein Gesamtkonzept für die Medienausstattung für mehrere Hörsäle und Seminarräume.
Referenz für Technische Gebäudeausrüstung
— zu. 1 0/2 Pkt,
— zu. 2 0-4 Pkt,
— zu. 3 0-4 Pkt,
— zu. 4 0-2 Pkt.
Mögliche Höchstpunktzahl pro Referenz: 12 Punkte. Die Gesamtpunktzahl aller eingereichten Referenzen zur Objektplanung wird durch die Anzahl der entsprechenden Referenzen geteilt und mit dem Gewichtungsfaktor von 70 % multipliziert. Mit den Referenzen zur Technischen Gebäudeausrüstung wird in gleicher Weise verfahren. Hier wird jedoch ein Gewichtungsfaktor von 30 % verwendet. Schließlich werden die gewichteten Punktzahlen der Referenzen für Objektplanung und der Technischen Gebäudeausrüstung addiert.
Erfüllen mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen, behält sich der Auftraggeber gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Recht vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen.