Erklärung über den Umsätze, soweit dieser Leistungen betrifft, die im Bereich Objektplanung
„Verkehrsanlagen“, im Bereich Flächenplanung „Landschaftsplanung“ und im Bereich Objekt- und
Tragwerksplanung „Ingenieurbauwerke“ erzielt wurden, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Hierzu sind entsprechende Angaben in dem beiliegenden Bewerbungsbogen (Formblatt III.6) einzutragen
(unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/134675).
Ergänzende Nachweise sind auf Anforderung innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen.
Nähere Angaben können dem Informationsmemorandum entnommen werden.
Ergänzend zu 4.2.5 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.