Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Geförderter Wohnungsbau“, Gemeinde Tegernheim.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es ist für den südlichen Bereich in Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI 2013 § 35 Gebäudeplanung vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen Lph 6 bis 9 zu beauftragen. Für den nördlichen Teil ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2013 § 35 Gebäudeplanung beabsichtigt.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften gelten nachstehende Verpflichtungen für jedes Mitglied einer Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft.
Der Teilnahmeantrag sowie weitere zur Verfügung gestellte Unterlagen können nur bei der unter http://www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-kategorie/betreuung/ heruntergeladen werden.
Einzureichen sind:
Bewerbungsformblatt, ab Seite 2 von jedem Mitglied einer Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft; inkl. geforderter Anlagen.
Auswahlkriterien:
— Nachweis der beruflichenQualifikation, gem. 8 (Wichtung 1-fach),
— Referenz, gem. 10 – Fachkunde, Erfahrungen mit Projekten mit gleicher Honorarzone (Wichtung 3-fach),
— Referenz, gem. 11 – Gestaltqualität der eingereichten Referenzobjekte, insbesondere Wettbewerbserfolge, Architekturpreise und Auszeichnungen (Wichtung 4-fach).
Zur Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0-10 Punktevergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung.
Eignungskriterien:
— Berufshaftpflichtversicherung, gem. 7,
— Beschäftigte, gem. 9.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung oder geringfügiger Veränderungen durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
— Städtebauliches Konzept,
— Architektonische und räumliche Gestaltung, Funktionalität,
— Konstruktion, Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/04/2017
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme beträgt 37 500 EUR netto folgendermaßen aufgeteilt:
1. Preis 9 000 EUR
2. Preis 5 650 EUR
3. Preis 3 350 EUR
Anerkennung 4.500,-EUR
Aufwandsentschädigungen 15 x 1 000 EUR
Sofern Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Oliver Seidel, Regierung der Oberpfalz Wohnbauförderung
Prof. Michael Stößlein, Architekt, Stadtplaner, Nürnberg
Thomas Eckert, Architekt, Regensburg
Klaus Nickelkoppe, Regensburg
Max Kollmannsberger, Erster Bürgermeister (FWG)
Jürgen Beier, Zweiter Bürgermeister (CSU)
Herbert Wesselsky, Dritter Bürgermeister (SPD)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Weitere Termine:
Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer: Ende April
Kolloquium: Anfang Juni
Preisgerichtssitzung: Ende Juli.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2017