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  • CH-3600 Thun
  • 05/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-259159)

N01.22-008, Bern Wankdorf - Schönbühl, ÜMa Anschlussänderung Z05 Unterführung Rampe Schönbühl - Biel, Planerleistungen Realisierung / SIA Teilphasen 41 - 53


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 22.05.2017 Entscheidung
    Verfahren Offenes Verfahren
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 3
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen / Objektplanung Ingenieurbauwerke / Bauleitung, Objektüberwachung / Projektsteuerung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Bundesamt für Strassen ASTRA, Bern (CH), Winterthur (CH)
    Aufgabe
    Die Unterführung Rampe Schönbühl - Biel ist Teil der Nationalstrasse N01, welche eine Hauptverkehrsachse des schweizerischen Nationalstrassennetzes ist. Im Rahmen der Projektbearbeitung des fraglichen Abschnittes hat das Bundesamt für Strassen ASTRA einen Totalersatz der Unterführung Rampe Schönbühl - Biel beschlossen.
    Im Rahmen des Projektes Schönbühl Überbrückungsmassnahme (ÜMa) Anschlussänderung wurden im Massnahmenprojekt (MP) Stand März 2017 die Massnahmen zum Ersatzneubau erarbeitet und dargestellt.
    Mit der ÜMa soll der bestehende Engpass im Verzweigungsbereich der Nationalstrasse N01 beseitigt werden.
    Der Verkehrsfluss des oben- und unterliegenden Verkehrs auf der Nationalstrasse ist während der gesamten Massnahmenausführung aufrecht zu erhalten. Einzelne Nachtsperrungen der Rampe Schönbühl - Biel sind vorgesehen.
    Die Bauphasen und Verkehrsführungen sind auf diese Vorgaben abzustimmen.
    Im Herbst 2017 werden die notwendigen Vorbelastungen des Baugrundes (Dammschüttungen) aufgebracht. Die Ausführung der Massnahme ist in den Jahren 2018 - 2019 im Zweischichtbetrieb vorgesehen. Der Einbau des Deckbelages erfolgt ev. im Frühling / Sommer 2020.
    Der Auftraggeber sucht einen Planer Bau, welcher das vorhandene Massnahmenprojekt fertig stellt und übernimmt und die Arbeiten bis und mit Inbetriebnahme bearbeitet und begleitet.
    Adresse des Bauherren CH-3600 Thun
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  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • 16.03.2017|Projekt-ID 153090|Meldungsnummer 959569|Ausschreibungen

      Ausschreibung

      Publikationsdatum Simap: 16.03.2017

      1. Auftraggeber

      1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

      Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
      Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,  zu Hdn. von "Nicht öffnen - Offertunterlagen, N01/T6 Schönbühl ÜMa Anschlussänderung", Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0) 58 468 24 00,  Fax:  +41 (0) 58 468 25 90,  E-Mail:  MjIwTlFfT1RNUlJhWlMaYFRhWixNX2BeTRpNUFlVWhpPVA==,  URL www.astra.admin.ch
       

      1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

      Adresse gemäss Kapitel 1.1

      1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

      13.04.2017
      Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 21.04.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 13.04.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

      1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

      Datum: 05.05.2017, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Formvorschriften:
      Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, N01/T6 Schönbühl ÜMa Anschlussänderung".

      Bei Einreichung auf dem Postweg:
      Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
      A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

      Persönliche Abgabe:
      Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

      Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
      Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
      Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

      Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

      1.5 Datum der Offertöffnung:

      09.05.2017, Bemerkungen:  Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

      1.6 Art des Auftraggebers

      Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

      1.7 Verfahrensart

      Offenes Verfahren 

      1.8 Auftragsart

      Dienstleistungsauftrag 

      1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag

      Ja 

      2. Beschaffungsobjekt

      2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

      [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

      2.2 Projekttitel der Beschaffung

      N01.22-008, Bern Wankdorf - Schönbühl, ÜMa Anschlussänderung Z05 Unterführung Rampe Schönbühl - Biel, Planerleistungen Realisierung / SIA Teilphasen 41 - 53

      2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

      N01.22-008 / 120022

      2.4 Aufteilung in Lose?

      Nein

      2.5 Gemeinschaftsvokabular

      CPV:   71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

      2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb

      Die Unterführung Rampe Schönbühl - Biel ist Teil der Nationalstrasse N01, welche eine Hauptverkehrsachse des schweizerischen Nationalstrassennetzes ist. Im Rahmen der Projektbearbeitung des fraglichen Abschnittes hat das Bundesamt für Strassen ASTRA einen Totalersatz der Unterführung Rampe Schönbühl - Biel beschlossen.
      Im Rahmen des Projektes Schönbühl Überbrückungsmassnahme (ÜMa) Anschlussänderung wurden im Massnahmenprojekt (MP) Stand März 2017 die Massnahmen zum Ersatzneubau erarbeitet und dargestellt.
      Mit der ÜMa soll der bestehende Engpass im Verzweigungsbereich der Nationalstrasse N01 beseitigt werden.
      Der Verkehrsfluss des oben- und unterliegenden Verkehrs auf der Nationalstrasse ist während der gesamten Massnahmenausführung aufrecht zu erhalten. Einzelne Nachtsperrungen der Rampe Schönbühl - Biel sind vorgesehen.
      Die Bauphasen und Verkehrsführungen sind auf diese Vorgaben abzustimmen.
      Im Herbst 2017 werden die notwendigen Vorbelastungen des Baugrundes (Dammschüttungen) aufgebracht. Die Ausführung der Massnahme ist in den Jahren 2018 - 2019 im Zweischichtbetrieb vorgesehen. Der Einbau des Deckbelages erfolgt ev. im Frühling / Sommer 2020.
      Der Auftraggeber sucht einen Planer Bau, welcher das vorhandene Massnahmenprojekt fertig stellt und übernimmt und die Arbeiten bis und mit Inbetriebnahme bearbeitet und begleitet.

      2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

      N01 / N06 / T6 - Verzweigung Schönbühl sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

      2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

      Beginn: 03.07.2017
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
      Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.

      2.9 Optionen

      Nein
       

      2.10 Zuschlagskriterien

      Siehe Punkt 4.5  
       

      2.11 Werden Varianten zugelassen?

      Nein
      Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

      2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

      Nein
      Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

      2.13 Ausführungstermin

      Beginn 01.07.2017 und Ende 28.02.2021
      Bemerkungen: Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.

      3. Bedingungen

      3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

      Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen

      3.2 Kautionen / Sicherheiten

      Keine

      3.3 Zahlungsbedingungen

      Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].

      Zahlungsfrist: 30 Tage

      3.4 Einzubeziehende Kosten

      Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Neben- und zusätzlichen Leistungen zur Fertigstellung der abnahmefertigen Gesamtleistung einschliesslich aller Hilfsmittel.

      3.5 Bietergemeinschaft

      zugelassen

      3.6 Subunternehmer

      Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subunternehmer 50%.

      Angaben betreffend Subplaner werden mitbewertet.
      Subplaner sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die von Subplaner erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument "Angebotsunterlagen für Planerleistungen", Ziff. 2.0.6 Leistungsanteil Subplaner. Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subplaner, welche in die Bewertung einfliessen, dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subplaner dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.

      3.7 Eignungskriterien

      aufgrund der nachstehenden Kriterien:
      Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

      - EK1: technische Leistungsfähigkeit
      - EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
      - EK3: Schlüsselpersonen
      - EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subplaner
      - EK5: organisatorische Leistungsfähigkeit

      Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

      3.8 Geforderte Nachweise

      aufgrund der nachstehenden Nachweise:
      Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

      EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
      - EK1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Projekt (SIA Teilphasen 41 - 53) und Ausführung eines Ersatzes einer Unterführung auf einer Hochleistungsstrasse unter Verkehr mit Realisierungskosten > 10 Mio. CHF exkl. MWST) mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

      Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

      EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIG-KEIT
      - EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

      Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
      - EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
      - EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
      - EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
      - EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
      - EK2.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

      Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
      Allesamt nicht älter als drei Monate.

      EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
      - EK3.1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Projekt (SIA Teilphasen 41 - 53) und Ausführung eines Ersatzes einer Unterführung auf einer Hochleistungsstrasse unter Verkehr mit Realisierungskosten > 10 Mio. CHF inkl. MWST) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson, Lebenslauf des Hauptverantwortlichen.

      - EK3.2: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) und des Stv. grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Projektleiter 20%, örtlicher Bauleiter 70%.

      (*) als Schlüsselpersonen gelten: Projektleiter und örtlicher Bauleiter

      EIGNUNGSKRITERIUM EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
      - EK4: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50% 

      Selbstdeklarationsblätter aller Subplaner müssen vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
      Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

      EIGNUNGSKRITERIUM EK5: ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
      - EK5: Kopie Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig (bei Bietergemeinschaften mindestens der federführenden Unternehmung)

      3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

      Kosten: Keine 

      3.10 Sprachen für Angebote

      Deutsch

      3.11 Gültigkeit des Angebotes

      180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

      3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

      unter www.simap.ch
      Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

      4. Andere Informationen

      4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder

      keine

      4.2 Geschäftsbedingungen

      Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

      4.3 Verhandlungen

      Bleiben vorbehalten.
      Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

      4.4 Verfahrensgrundsätze

      Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

      4.5 Sonstige Angaben

      1. Zuschlagskriterien
      Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
      Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

      ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Preis, Gewichtung 40%

      ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Schlüsselpersonen, Gewichtung 35%; unterteilt in:
      - ZK2.1: örtlicher Bauleiter (Muttersprache Deutsch oder mind. Sprachniveau C1 nach GER), Gewichtung 20%
      - ZK2.2: Projektleiter (Muttersprache Deutsch oder mind. Sprachniveau C1 nach GER), Gewichtung 15%

      ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: Auftragsanalyse und Vorgehensvorschlag, QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 25%; unterteilt in:
      - ZK3.1: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, Gewichtung 15%
      - ZK3.2: QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 10%

      PREISBEWERTUNG
      - Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
      - Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
      - Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
      - Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

      BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
      Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
      0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
      1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
      2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
      3 = normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
      4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
      5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

      Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

      PUNKTBERECHNUNG
      Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
      Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
      ------

      2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
      Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

      3. Angebotsöffnung:
      Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

      4. Folgeaufträge:
      Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

      5. Vergabe der Leistungen:
      Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

      6. Ausschluss, Vorbefassung:
      Die Firma bep ag ingenieure + planer, Laubeggstrasse 70, 3000 Bern 31 hat für die ÜMa Anschlussänderung Schönbühl das Massnahmenprojekt erarbeitet und den Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind dem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt. 
      Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, endet am 28.04.2017. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma bep ag ingenieure + planer im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
      Die TMP Bauingenieure AG, Solothurn ist nicht zur Eingabe eines Angebotes berechtigt.

      7. Stundenvorgaben:
      Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenanzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

      8. Bezug der Unterlagen:
      Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

      9. Vorbehalt:
      Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

      10. Schlüsselpersonen:
      Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. 

      11. Begehung:
      Es findet keine Begehung statt. 

      12. Akteneinsicht:
      Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist nicht möglich.

      4.6 Offizielles Publikationsorgan

      www.simap.ch

      4.7 Rechtsmittelbelehrung

      Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 16.03.2017
Ergebnis veröffentlicht 20.06.2017
Zuletzt aktualisiert 20.06.2017
Wettbewerbs-ID 2-259159 Status Kostenpflichtig
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