Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nach III 1.2) Nr. 2 „Spezifischer“ Jahresumsatz. Gewichtung 15 v. H.
Mindestanforderung: Mindestumsatz pro Jahr 880 000 EUR; wird der Mindestumsatz nicht erreicht, erfolgt eine lineare Abstufung bei der Bewertung.
Technische Leistungsfähigkeit aus der fachlichen Eignung:
2. Nach III. 1.3) Nr. 1 Referenzen. Gewichtung 45 v. H.
Projekte mit vergleichbaren Leistungen nach Aufgabenbeschreibung und unter besonderer Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Belange
3. Nach III. 2.3) Nr. 2 Verantwortliches Personal, Fachkräfte. Gewichtung 30 v. H.
Mindestanforderung: Angabe der Berufserfahrung der Projektleitung (mind. 10 Jahre) und dessen Vertreter (mind. 6 Jahre), und Bauleiter zur Projektüberwachung (mind. 6 Jahre) mit beruflichen Qualifikations-, Studien und Ausbildungsnachweisen. Das verantwortliche Personal wird nach Angabe der Mitwirkung an den vorgelegten Referenzen beurteilt.
4. Nach III. 2.3) Nr. 3 Anzahl der Beschäftigten. Gewichtung 10 v. H.
Mindestanforderung: Mindestens 12 technische Beschäftigte und davon 2 Führungskräfte.
Bewertung der Kriterien:
5 Punkte: Nachweis zur Leistungsfähigkeit vollumfänglich und in jeder Beziehung zutreffend (Mindestanforderung);
4 Punkte: Nachweis zur Leistungsfähigkeit zutreffend;
3 Punkte: Nachweis zur Leistungsfähigkeit weitgehend erbracht, jedoch mit Einschränkungen;
2 Punkte: Nachweis zur Leistungsfähigkeit nur bedingt zutreffend bzw. einschlägig;
1 Punkt: Nachweis mangelhaft bzw. nicht einschlägig.
Optionales Losverfahren.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).