Der Auftrag beinhaltet im Wesentlichen folgende Aspekte:
— Aufstellung der Genehmigungsunterlagen mit allen Bestandteilen, auf Basis der Entwurfsplanungsunterlagen, für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren);
— Aktualisierung der Bemessungsnachweise nach dem HBS 2015;
— Aufstellung der wasserrechtlichen Erlaubnisanträge und Einholung der behördlichen Genehmigungen;
— Erwirkung der Befreiung entsprechend § 69 (1) b LG NW;
— Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren, einschließlich der Teilnahme am Erörterungstermin mit Protokollführung und Vor- und Nachbereitung;
— Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen;
— Planung der vorübergehenden bauzeitlichen Flächeninanspruchnahme;
— Planung der innerstädtischen Umleitungen, Verkehrsführungen und der Erschließung der Baustellen;
— Übernahme technischer Änderungen in den Landschaftspflegerischen Begleitplan;
— Überprüfung/Aktualisierung der Landschaftsplanerischen Fachgutachten (Faunistische Kartierungen, FFH-VP und Artenschutzprüfung);
— Erarbeitung eines Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie;
— Planung einer vorhandenen einstreifigen in eine zweistreifige Ausfahrtrampe;
— Vervielfältigung der Genehmigungsunterlagen;
— Installation und Vorhaltung eines internen Qualitätssicherungsmanagements.
Die Bearbeitungszeit bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens (Übergabe der Planfeststellungsunterlagen an die Planfeststellungsbehörde) beträgt 12 Monate.
Sehr wichtig ist die Termintreue.
Die digitalen Unterlagen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, wurden mit folgenden Programmen der EDV aufgestellt:
— Texte und Tabellen: Microsoft-Office;
— Entwurfsplanung: VESTRA;
— Landschaftspflegerische Planung: AutoCAD;
— Wassertechnische Planung: Rehm.
Der Auftraggeber erwartet, dass die digitalen Dateien der Planfeststellungsunterlagen mit den v. g. EDV-Programmen verlustfrei bearbeitet werden können. Daher ist die Nutzung der v. g. Programme der EDV durch den Auftragnehmer sehr empfehlenswert.