Entscheidung |
31.07.2017
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 5 - max. 5 |
Gebäudetyp | Verkehr |
Art der Leistung | allgemeine Beratungsleistungen / Studien, Gutachten / Kontrolle, Monitoring |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Berlin (DE) |
Aufgabe |
Im Zusammenhang mit den Bauvorhaben der FBB, welche überwiegend in komplexen Zusammenhängen durch Einsatz von verschiedenen Bauunternehmen, Planungs-, Bauüberwachungs- und Projektsteuerungsunternehmen, Gutachern und Sach-verständigen umgesetzt werden, gelten für die FBB als Sektorenauftraggeber bei der Prüfung von Nachtragsleistungen vergaberechtliche und vertragsrechtliche Maßgaben. Zur Überprüfung der Einhaltung dieser Maßgaben durch die diversen Auftragnehmer werden die nachfolgend beschriebenen Leistungen benötigt:
Los 1 Rahmenvertrag zur Prüfung der baubetrieblichen Nachträge ausführender Gewerke und Los 2 Rahmenvertrag zur Prüfung der Nachträge aus der Planung, Objektüberwachung, Projektsteuerung. |
Leistungsumfang | Los 2 Die FBB verfolgt mit dem Erhalt der Prüfungs- und Beratungsleistungen das Ziel für sich eine fundierte Chancen- und Risikobewertung zur diesbezüglichen Forderungsabwehr und Erarbeitung der wirtschaftlich günstigsten Strategie bzgl. der Ansprüche der Planer, Bauüberwacher und Projektsteuerungsbüros, sowie übergeordneten Prüfsachverständigen, Sonderfachleute wie z. Bsp, Brandschutzgutachter zu ermöglichen. Zu bewerten sind durch den AN dabei sämtliche monetären Ansprüche, dabei vertragliche Honorar- und Mehrhonoraransprüche, Entschädigungsansprüche aus § 642 BGB, Schadensersatzansprüche, sowie Ansprüche auf Verlängerung von Ausführungsfristen. Gegenstand dieses Vertrages kann nach Anforderung des AG im Einzelauftrag die Erbringung von Sachverständigenleistungen zur Bewertung von auf Basis der HOAI, RIFT, AHO oder ähnlicher Regelwerke oder zeitbezogener Honorarberechnungen (Tagessatz, Stundensatz) gestellter Nachträge und ggf. auch Prüfung von Hauptangeboten der Planer, Bauüberwacher, Projektsteuerer, die im Rahmen der Abwicklung von Bauvorhaben auf den Flughäfen BER und SXF beim AG durch die jeweiligen beauftragten bzw. zu beauftragenden Büro eingereicht werden. Gegenstand können auch zeitbezogene und durch zeitliche relevante Störungen geltend gemachte Ansprüche der Büros sein. Die Forderungen sind im Hinblick auf die Substanz der Nachweisführung und Kostenermittlung ggf. angemessene Honorierung der Leistung mit einer abschließenden gutachterlichen Stellungnahme zu bewerten. Der mögliche zeitliche Umfang wird unverbindlich – wie folgt geschätzt: ca. 3.450 Mannstunden. |
Adresse des Bauherren | DE-12521 Berlin |
TED Dokumenten-Nr. | 102464-2017 |
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Deutschland-Berlin: Gutachterische Tätigkeit
2017/S 055-102464
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Adresse des Beschafferprofils: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Erbringung von Sachverständigenleistungen und Prüfleistungen.
Im Zusammenhang mit den Bauvorhaben der FBB, welche überwiegend in komplexen Zusammenhängen durch Einsatz von verschiedenen Bauunternehmen, Planungs-, Bauüberwachungs- und Projektsteuerungsunternehmen, Gutachern und Sach-verständigen umgesetzt werden, gelten für die FBB als Sektorenauftraggeber bei der Prüfung von Nachtragsleistungen vergaberechtliche und vertragsrechtliche Maßgaben. Zur Überprüfung der Einhaltung dieser Maßgaben durch die diversen Auftragnehmer werden die nachfolgend beschriebenen Leistungen benötigt:
Los 1 Rahmenvertrag zur Prüfung der baubetrieblichen Nachträge ausführender Gewerke und
Los 2 Rahmenvertrag zur Prüfung der Nachträge aus der Planung, Objektüberwachung, Projektsteuerung.
Los 1 Rahmenvertrag über die Erbringung von Sachverständigen-Leistungen zur Prüfung der baubetrieblichen Nachträge der ausführenden Gewerke im Zuge aller Baumaßnahmen der FBB
Landkreis Dahme Spreewald.
Los 1
Mit der Beschaffung baubetrieblicher Prüfungs- und Beratungsleistungen soll für etwaige Konfliktfälle in den verschiedenen Bauvorhaben der FBB, eine fundierte Chancen- und Risikobewertung zur Forderungsabwehr und Erarbeitung der wirtschaftlich günstigsten Strategie bzgl. bauwirtschaftlich bezogener Ansprüche der Bauauftragnehmer gesichert werden. Zu bewerten sind durch den Auftragnehmer dabei sämtliche monetären Ansprüche, dabei vertragliche Vergütungs- und Mehrvergütungsansprüche, Entschädigungsansprüche aus § 642 BGB, Schadensersatzansprüche, sowie Ansprüche auf Verlängerung von Ausführungsfristen. Ergebnisse sind in Verhandlungen mit den Bau-Auftragnehmern außergerichtlich und gerichtlich zu präsentieren. Die Forderungen sind im Hinblick auf die Substanz der Nachweisführung und Kostenermittlung mit der abschließenden gutachterlichen Stellungnahme zu bewerten. Der mögliche zeitliche Umfang wird unverbindlich – wie folgt geschätzt: ca. 5 060 Mannstunden.
Zweimalig um ein Jahr.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Der Auftraggeber (AG) wird max. 5 Bewerber für das weitere Verfahren auswählen. Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen für dieses Los, das vorliegende Vergabeverfahren für dieses Los einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Sollte die Prüfung ergeben, dass je Los mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen (Bewertungsmatrix):
1. max. 100 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.1.2).
Bewertet wird der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2013, 2014, 2015 abgeschlossen wurden, mit dem Gewichtungsfaktor 10 sowie die Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung mit dem Gewichtungsfaktor 10.
2. max. 600 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen gemäß Ziff. III.1.3. Punkt 1.)
Bewertet wird die Aktualität/Kontinuität und Anzahl der vergleichbaren Leistungen der Referenzen ab dem 1.1.2011 mit dem Gewichtungsfaktor 40, die Art und Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 60, der Umfang und die Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 20,
3. max. 300 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – personelle Ausstattung gemäß Ziff. III.1.3), Punkt 2.)
Siehe: Anlage für die Auftragsbekanntmachung Sektoren im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Der AN räumt dem Auftraggeber eine Option zur Verlängerung der Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig um ein weiteres Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages ein. Der AN hat keinen Anspruch darauf, dass der AG die ihm eingeräumte Vertragsverlängerungsoption auch ausübt.
Der AG kann verlangen, dass der AN geänderte oder zusätzliche Leistungen erbringt, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um die seitens des AG übertragene Prüfungs- und Untersuchungsleistungen zu erbringen, es sei denn, der Betrieb des AN ist auf eine entsprechende Leistung nicht eingerichtet. Der AG kann vorstehende Anordnungen zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Fertigstellungstermine und -zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Hat der AG zusätzliche Leistungen oder geänderte Leistungen angeordnet, dann kann der AN eine Vergütungsanpassung verlangen, soweit das vereinbarte Honorar nicht bereits eine Kompensation gewährt. Ein etwaiger Mehrvergütungsanspruch des AN für zusätzliche oder geänderte Leistungen, hat der AN auf Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptauftrages prüfbar darzulegen. Ein Vergütungsanspruch wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen steht dem AN nur zu, wenn er vor Beginn der Ausführung auf entstehende Mehrkosten hingewiesen hat, es sei denn, eine unterlassene Mitteilung war von ihm nicht zu vertreten. Gesetzliche Ansprüche, etwa nach den Rechtsgrundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherung bleiben unberührt.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt. Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Los 2 Rahmenvertrag über die Erbringung von Sachverständigen-Leistungen zur Prüfung der Nachträge von Planern, Objektüberwachung, Projektsteuerung, Sachverständigen und Gutachtern im Zuge aller Baumaß
Landkreis Dahme Spreewald.
Los 2
Die FBB verfolgt mit dem Erhalt der Prüfungs- und Beratungsleistungen das Ziel für sich eine fundierte Chancen- und Risikobewertung zur diesbezüglichen Forderungsabwehr und Erarbeitung der wirtschaftlich günstigsten Strategie bzgl. der Ansprüche der Planer, Bauüberwacher und Projektsteuerungsbüros, sowie übergeordneten Prüfsachverständigen, Sonderfachleute wie z. Bsp, Brandschutzgutachter zu ermöglichen. Zu bewerten sind durch den AN dabei sämtliche monetären Ansprüche, dabei vertragliche Honorar- und Mehrhonoraransprüche, Entschädigungsansprüche aus § 642 BGB, Schadensersatzansprüche, sowie Ansprüche auf Verlängerung von Ausführungsfristen. Gegenstand dieses Vertrages kann nach Anforderung des AG im Einzelauftrag die Erbringung von Sachverständigenleistungen zur Bewertung von auf Basis der HOAI, RIFT, AHO oder ähnlicher Regelwerke oder zeitbezogener Honorarberechnungen (Tagessatz, Stundensatz) gestellter Nachträge und ggf. auch Prüfung von Hauptangeboten der Planer, Bauüberwacher, Projektsteuerer, die im Rahmen der Abwicklung von Bauvorhaben auf den Flughäfen BER und SXF beim AG durch die jeweiligen beauftragten bzw. zu beauftragenden Büro eingereicht werden. Gegenstand können auch zeitbezogene und durch zeitliche relevante Störungen geltend gemachte Ansprüche der Büros sein.
Die Forderungen sind im Hinblick auf die Substanz der Nachweisführung und Kostenermittlung ggf. angemessene Honorierung der Leistung mit einer abschließenden gutachterlichen Stellungnahme zu bewerten.
Der mögliche zeitliche Umfang wird unverbindlich – wie folgt geschätzt: ca. 3.450 Mannstunden.
Zweimalig um 1 Jahr.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Der Auftraggeber (AG) wird max. 5 Bewerber für das weitere Verfahren auswählen. Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen für dieses Los, das vorliegende Vergabeverfahren für dieses Los einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Sollte die Prüfung ergeben, dass je Los mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen (Bewertungsmatrix):
1. max. 100 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.1.2).
Bewertet wird der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2013, 2014, 2015 abgeschlossen wurden, mit dem Gewichtungsfaktor 10 sowie die Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung mit dem Gewichtungsfaktor 10.
2. max. 600 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen gemäß Ziff. III.1.3. Punkt 1.)
Bewertet wird die Aktualität/Kontinuität und Anzahl der vergleichbaren Leistungen der Referenzen ab den 1.1.2011 mit dem Gewichtungsfaktor 40, die Art und Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 60, der Umfang und die Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 20,
3. max. 300 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit sowie im Hinblick auf die personelle und technische Ausstattung gemäß Ziff. III.1.3), Punkt 2.)
Siehe Anlage für die Auftragsbekanntmachung Sektoren im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Der AN räumt dem Auftraggeber eine Option zur Verlängerung der Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig um ein weiteres Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages ein. Der AN hat keinen Anspruch darauf, dass der AG die ihm eingeräumte Vertragsverlängerungsoption auch ausübt.
Der AG kann verlangen, dass der AN geänderte oder zusätzliche Leistungen erbringt, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um die seitens des AG übertragene Prüfungs- und Untersuchungsleistungen zu erbringen, es sei denn, der Betrieb des AN ist auf eine entsprechende Leistung nicht eingerichtet. Der AG kann vorstehende Anordnungen zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Fertigstellungstermine und -zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Hat der AG zusätzliche Leistungen oder geänderte Leistungen angeordnet, dann kann der AN eine Vergütungsanpassung verlangen, soweit das vereinbarte Honorar nicht bereits eine Kompensation gewährt. Ein etwaiger Mehrvergütungsanspruch des AN für zusätzliche oder geänderte Leistungen, hat der AN auf Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptauftrages prüfbar darzulegen. Ein Vergütungsanspruch wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen steht dem AN nur zu, wenn er vor Beginn der Ausführung auf entstehende Mehrkosten hingewiesen hat, es sei denn, eine unterlassene Mitteilung war von ihm nicht zu vertreten. Gesetzliche Ansprüche, etwa nach den Rechtsgrundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherung bleiben unberührt.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt. Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) soll nicht älter als 6 Monate sein).
3)
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstigen Dritten zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
1) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2013, 2014, 2015 abgeschlossen wurden.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.2) sowie nach Ziffer III.1.3) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
3.) Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015).
Los 1: 200 000,00 EUR,
Los 2: 200 000,00 EUR,
Los 1 + Los 2: 400 000,00 EUR.
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber/ jede Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/ Unterlagen vorzulegen:
1.) Referenzen:
Angaben zu ausgeführten Leistungen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, den Anforderungen gem. III.1.3) der unten angeführten Anlage entsprechen, unterschiedliche Bauvorhaben betreffen, ab dem 1.1.2011 erbracht worden sind und zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen. Durch den Bewerber / die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gemeinsam sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), stellt der Auftraggeber auf dem Vergabeportal (siehe hierzu Ziff. VI.3) einen Vordruck zu Verfügung.
2.) Personal:
Nachweis der beruflichen Qualifikation des/der Projektpersonals im Auftragsfall, Benennung der Jahre Berufserfahrung und Angabe der persönlichen Projektreferenzen der letzten Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Erwartet werden die Berufserfahrung sowie die Nachweise von Referenzprojekten über im vorgenannten Leistungszeitraum erbrachte Leistungen vergleichbarer Art, welche die unter Ziffer III.2.3) festgelegten Anforderungen erfüllen. Die geforderten Unternehmensreferenzen und persönlichen Referenzen, sowie Angaben zu den Mindestanforderungen entnehmen Sie bitte der Anlage zur Bekanntmachung.
Siehe Anlage für die Auftragsbekanntmachung Sektoren im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Siehe auch unter II.2.9).
Siehe Anlage für die Auftragsbekanntmachung Sektoren im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Keine.
Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 5.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten.
Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Grundsätzliches:
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
2. Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 15 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-MailAdresse MTZfY2hlW29gOlxfbGZjaCdbY2xqaWxuKF5f zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber / Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Internet-Adresse:http://www.mwe.brandenburg.de
1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
3.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
4.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5.
Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen wird auf den folgenden Link, Ziffer VI.4.3) verwiesen: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Internet-Adresse:www.bundeskartellamt.de
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Ausschreibung veröffentlicht | 20.03.2017 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 21.08.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 31.03.2021 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-259422 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 249 |
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