Von jedem Bewerber sind mit dem Angebot die folgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Berufshaftpflichtversicherung (gemäß Vorgabe in den Bewerbungsunterlagen, Ziffer II. der Anlage E 4).
2) Umsätze (gemäß Vorgabe in den Bewerbungsunterlagen, Ziffer IV. der Anlage E 4).
3) Personelle Ausstattung (gemäß Vorgabe in den Bewerbungsunterlagen, Ziffer VI. der Anlage E 4).
Für jedes Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglied sind von der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem Angebot die folgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Berufshaftpflichtversicherung (gemäß Vorgabe in den Bewerbungsunterlagen, Ziffer II. der Anlage E 4).
2) Umsätze (gemäß Vorgabe in den Bewerbungsunterlagen, Ziffer IV. der Anlage E 4).
3) Personelle Ausstattung (gemäß Vorgabe in den Bewerbungsunterlagen, Ziffer VI. der Anlage E 4).
Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihgeber) in Anspruch nehmen will, sind für diese Unternehmen mit dem Angebot die folgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Berufshaftpflichtversicherung (gemäß Vorgabe in den Bewerbungsunterlagen, Ziffer II. der Anlage E 4).
2) Umsätze (gemäß Vorgabe in den Bewerbungsunterlagen, Ziffer IV. der Anlage E 4).
3) Personelle Ausstattung (gemäß Vorgabe in den Bewerbungsunterlagen, Ziffer VI. der Anlage E 4).
1) Berufshaftpflichtversicherung (gemäß Vorgabe in den Bewerbungsunterlagen, Ziffer II. der Anlage E 4).
Die Mindestversicherungssumme der Haftpflichtversicherung des Bewerbers / der jeweiligen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder beträgt 5 000 000 EUR für Personenschäden und 5 000 000 EUR für sonstige Schäden, pauschal je Schadenereignis und -jahr, zweifach maximiert. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht, verpflichtet sich der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags im Auftragsfall die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge zu erhöhen. Diese Versicherungen müssen spätestens zu Beginn der Leistungserbringung Gültigkeit haben.
Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen.
2) Umsätze (gemäß Vorgabe in den Bewerbungsunterlagen, Ziffer IV. der Anlage E 4).
— Es sind die Gesamtumsätze und die Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Honorarumsatz Generalplanungsleistungen nach HOAI) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben.
— Der Honorarumsatz der Generalplanungsleistungen nach HOAI der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt im Mittel mindestens 400 000 EUR netto. Bei Bewerbergemeinschaften werden die gemittelten Honorarumsätze addiert.
3) Personelle Ausstattung (gemäß Vorgabe in den Bewerbungsunterlagen, Ziffer VI. der Anlage E 4).
— Es ist die Mitarbeiteranzahl in Bezug auf Geschäftsführer / Partner; Ingenieure (TA) im Angestelltenverhältnis; Ingenieure (TA) die als freie Mitarbeiter beschäftigt sind; Architekten im Angestelltenverhältnis; Ingenieure spezialisiert auf Anlagengruppe 2 (Wärmeanlagen und Kühlung) im Angestelltenverhältnis; Ingenieure spezialisiert auf Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) im Angestelltenverhältnis; Ingenieure spezialisiert auf Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) im Angestelltenverhältnis; Ingenieure spezialisiert auf Anlagengruppen 5,7,8 (Fernmelde-/Informationstechnik, Nutzungsspezifische Anlagen, GLT) im Angestelltenverhältnis; Technische Zeichner CAD
für die Jahre 2014, 2015 und 2016 anzugeben.
— Das Büro muss über mindestens drei festangestellte Projektleiter/innen im Mittel der letzten 3 Jahre mit den Qualifikationen Deutschsprachigkeit, fließend, Abgeschlossene Hochschulausbildung zum Ingenieur/in und oder Master einer anlagentechnischen oder bautechnischen Fachrichtung; mindestens ein/e Projektleiter/in verfügt über Projektleitungserfahrung im RZ-Bau/-Modernisierung; Berufsjahre der Projektleiter nach Abschluss der Ausbildung: mindestens 5 Jahre verfügen.
— In den letzten 3 Jahren waren im Mittel mindestens zehn festangestellte Vollzeitmitarbeiter (Geschäftsführer/Partner und angestellte Ingenieure und Architekten) bei dem Bewerber tätig.
— Es müssen mindestens 3 Ingenieure für technischen Ausbau festangestellt sein.
— Zudem werden Zusatzpunkte nach Maßgabe der Anlage E 4 für hierüber hinausgehende personelle Besetzung vergeben.
4. Schadensfreiheit:
Der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder erklärt/en, dass ihm/ihnen gegenüber im Zeitraum vom 1.3.2014 bis heute keine berechtigten Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Generalplaner durch den jeweiligen Auftraggeber, Bauherren, am Bau beteiligten Unternehmen oder Dritten geltend gemacht wurden, welche unabhängig von einer etwaigen gesamtschuldnerischen Haftung eine Gesamthöhe von 250 000 EUR übersteigen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer III. der Anlage E 4.