Zur Bewerbung zugelassen sind Architekt/innen. Es werden 15 Teilnehmer unter Berücksichtigung der
formalen und Inhaltlichen Kriterien ausgewählt. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt auf der Basis von formellen,
quantitativen und qualitativen Kriterien über Referenzprojekte.
Sofern mehr qualifizierte Bewerber zugelassen werden, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das
Los. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des
Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht den Tatsachen entsprechen, wird der Bewerber aus dem
Verfahren ausgeschlossen. Der Auslober behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen nähere Informationen
einzuholen.
Die Kriterien sind:
1. Formelle Kriterien
Mindestkriterien – Nichterfüllung führt zum Ausschluss:
— der Bewerber erfüllt die Anforderung an die berufliche Qualifikation;
— die Teilnahmehindernisse gemäß RPW § 4 (2) liegen nicht vor;
— die Teilnahmehindernisse gemäß § 42 VGV liegen nicht vor;
— es liegen keine Mehrfachbewerbungen vor, Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss sämtlicher
Beteiligter;
— die Bewerbungsfrist ist beachtet;
— für die Bewerbung ist das vorgegebene Formblatt vollständig ausgefüllt, Informationen jedweder anderer Art
werden nicht zur Kenntnis genommen;
— die Bewerbungsunterlagen wurden als original unterschriebener Ausdruck abgegeben;
— die geforderten Unterlagen sind vollständig;
— die Bewerbung ist in deutscher Sprache erfolgt.
2. Professionelle Kriterien
Die professionellen Kriterien sind untergliedert in quantitative und qualitative Kriterien. Die Kriterien enthalten
Mindestanforderungen; die Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss.
2.1 Quantitative Kriterien
Diese Kriterien beziehen sich auf die Fachkunde in Bezug auf vergleichbare Projekte und Leistungsfähigkeit seit
4.2012. Die Bewerber müssen innerhalb der letzten 5 Jahre verantwortlich zeichnen für die Planung
und Realisierung (Abschluss der Leistungsphase 8 § 34 HOAI vor dem Tag der Bekanntmachung) von einem
Referenzprojekt, das min. folgende Anforderungen erfüllt:
Ein hochbauliches Vorhaben aus den letzten 5 Jahren für ein öffentlich zweckgewidmetes Gebäude mit
mehr als 2 000 m2 zu bearbeitender Bruttogeschossfläche. Als öffentlich zweckgewidmet gelten Bauten
im Sinne des Abs.2 des § 50 der Musterbauordnung, hier jedoch mit Ausnahme von kombinierten Wohn- /
Gewerbebauten, Sportstätten, Garagen- und Stellplatzbauten, Sakralbauten, Toilettenanlagen, Verkaufs-, Gast
und Beherbergungsstätten. Es müssen mindestens die Honorarphasen von der Vorplanung (LPH 2) bis zur
Bauüberwachung (LPH 8) beauftragt und abgeschlossenen worden sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der
Fertigstellung (frühester Stichtag 30.4.2012, spätester Stichtag 30.4.2017).
Bei jungen Büros ist als quantitatives Kriterium die verantwortliche Planung und Realisierung (Abschluss der
Leistungsphase 8 § 34 HOAI, mindestens jedoch die Übergabe an den Betreiber, eines Bauwerks von mind.
800 m2 BGF nach Wahl einzureichen.
2.2 Qualitative Kriterien
Die qualitativen Kriterien beziehen sich auf die gestalterische Qualität der bewerbenden Büros. Zur Beurteilung
ist ein weiteres Referenzprojekt einzureichen, das neben dem oben geforderten Referenzprojekt ein Projekt
zeigt, welches folgende Bedingung erfüllt:
Wettbewerbserfolg des Architekten in Wettbewerben seit 4.2012 (auch nicht mit der Wettbewerbsaufgabe
vergleichbare Projekte; Preis, keine Anerkennung) und/oder mit Auszeichnungen und/oder sonstigen
professionellen Preisen prämiert.
Bei jungen Büros ist als qualitatives Kriterium eine einem Wettbewerbspreis vergleichbare Arbeit (Studienpreis,
Stipendium, Preis im Studentenwettbewerb) einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften oder Partnerschaften müssen die formellen Kriterien von allen Mitgliedern, die
professionellen Kriterien von mindestens einem Mitglied erfüllt werden.