Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 oder 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung:
1. Abgabefrist eingehalten;
2. Einreichen Bewerbungsformular per Post (d.h. Ausschluss von Teilnahmeanträgen, die per E-Mail oder Fax eingereicht werden);
3. Einreichung Teilnahmeunterlagen in verschlossenem Umschlag;
4. Abschlusserklärungen im Original rechtsverbindlich unterschrieben;
5. Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
6. Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 (3) VgV;
7. bei Bewerbergemeinschaften: im Original gezeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft;
8. Angaben zu Unterauftragnehmern/ Nachunternehmern;
9. bei Eignungsleihe Verpflichtungserklärungen und Eigenerklärung anderer Unternehmer;
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge;
11. Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
12. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
13. Ausbildungsnachweise Projektleiter gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.2)
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 5 %, Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre im Leistungsbild Technische Ausrüstung Medizintechnik (KG 474 und 612) und gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI §55ff (in EUR brutto).
Zu III.1.3):
2. Qualifikation des Projektteams; Gesamtgewichtung 32 %; davon
a) Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters Medizintechnik; 8 %,
b) Erfahrung des Projektleiters mit Projekten >1 000 000 EUR brutto (KG 474+612), 8 %,
c) Erfahrungen des Projektleiters im Endoskopiebereich, 8 %,
d) Erfahrungen des Projektleiters mit Sanierung/Umbauten im Bestand; 8 %.
3. Referenzen, Gesamtgewichtung 48 %, davon 3.1 eine Mindestreferenz für die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (KG 474 +612) für die medizintechnische Einrichtung eines Krankenhauses, einer Klinik oder eines medizinischen Versorgungszentrums 20 % sowie 3.2 zusätzliche Referenzen 28 %
3.1 a) Erbrachte Leistungsphasen der Mindestreferenz 10 %;
3.1 b) Herstellkosten (KG 474+612) der Mindestreferenz in EUR brutto, 10 %;
3.2 a) Erfahrung bei Fördermittelprojekten; 7 %;
3.2 b) Erfahrungen mit der Durchführung von Maßnahmen im laufenden Betrieb 7 %;
3.2 c) Erfahrung mit der Planung und Ausschreibung von beweglicher Medizintechnik (KG 612) 7 %;
3.2 d) Erfahrungen bei der Umsetzung von Bestandsgeräten der Medizintechnik 7 %.
4. Besondere Qualifikationsnachweise (15 %), davon:
a) aktueller Weiterbildungsnachweis im Bereich Medizintechnik des Projektleiters aus den letzten zwei Jahren (2015-2017), 5 %;
b) aktueller Weiterbildungsnachweis im Bereich Endoskopie des Projektleiters aus den letzten zwei Jahren (2015-2017), 5 %;
c) Beschreibung regelmäßiger externer/ interner Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter, 5 %.
Die Beschreibung der Kriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.