Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
HoO: Planungsleistungen Technische Ausrüstung.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 10178 Berlin, Petriplatz.
NUTS-Code DE300
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Auf dem Petriplatz in Berlin-Mitte wird auf den Fundamenten der früheren Petrikirche etwas neues entstehen: Das House of One, ein neuer Sakralbau, in dem Juden, Christen und Muslime ihre Gottesdienste feiern und unter Einbeziehung der mehrheitlich säkularen Stadtgesellschaft einander kennenlernen und den Dialog miteinander suchen. Träger des Projektes ist eine interreligiös-paritätische Stiftung, die das Projekt vorantreibt und Mittel einwirbt. Es handelt sich um eine durch Bund und Länder geförderte Zuwendungsmaßnahme.
Für die Vergabe der Planungsleistungen der technische Gebäudeausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI, Leistungsphasen 2 bis 9 wird durch den Bauherrn ein VgV-Verfahren durchgeführt. Der Planungsumfang umfasst die folgenden Anlagengruppen:
— Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen (KG 410);
— Wärmeversorgungsanlagen (KG 420);
— Lufttechnische Anlagen / Kälte (KG 430);
— Starkstromanlagen (KG 440);
— Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (KG 450);
— Förderanlagen (KG 460);
— Nutzerspezifische Anlagen (KG 470);
— Gebäudeleittechnik (KG 480).
Eine aktuelle Schätzung der Baukosten beträgt ca. 28 000 000 EUR. Der Bauherr beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung.
Besonderen Wert legt der Bauherr auf eine minimierte und nachhaltige Ausstattung mit technischer Ausrüstung. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt mittels Fernwärme. Der Anschluss befindet sich an der Gertraudenstraße. Alle Geschosse werden über Fußbodenheizungen geheizt. Für das gesamte Gebäude ist eine kontrollierte Raumlüftung vorgesehen. Die Zuluft des Zentralraums wird in baulichen Kaminen innerhalb der massiven Ziegelwände vertikal geführt, über horizontale Kanäle innerhalb des Bodenaufbaus horizontal verteilt und über eine Fuge am Perimeter der Böden als Quellluft in die Räume eingebracht. Die Zuluft der Sakralräume wird in vorsatzschalen im Bereich der Nebenräume geführt und ebenfalls in der Dämmebene des Bodenaufbaus horizontal verteilt. Die Entlüftung erfolgt auf natürlichem Weg über die jeweiligen Oberlichter. Das Gebäude erhält einen Personenaufzug mit Haltestellen in jedem der 7 Geschosse. Auf dem 4.Obergeschoss gibt es einen Wechsel zum Behindertenaufzug zur barrierefreien Erschließung der Aussichtsplattform. Das Regenwasser wird über Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes in das öffentliche Kanalsystem abgeführt.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
II.1.8)Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Planungsleistungen der Gebäudetechnik (§ 53 HOAI ff., Anlagegruppen 1 bis 8), Leistungsphasen 2 – 9.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Im Falle der Beauftragung ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen entsprechend Abschnitt K12 der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) nachzuweisen. Deckungssumme für Personenschäden: 3 000 000 EUR; Deckungssumme für sonstige Schäden: 3 000 000 EUR
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Projektversicherung. Der Auftragnehmer wird Mitversicherter dieser Projektversicherung. Die Teilnahme an der Projektversicherung ist für den Auftragnehmer verbindlich.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) gemäß Anlage 1/1 zu Teil 3 der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau).
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt wird. Mehrfachbeteiligungen einzelner Unternehmen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Der vorliegende Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt u. von dem/den Geschäftsführer(n) u./o. dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterschrieben einzureichen. Das Fehlen d. Unterschrift auf d. Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus d. weiteren Verfahren. Es ist möglich, d. mit der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführte Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen – es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in d. alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Erklärung nach §§ 123 GWB über d. Nichtzutreffen zwingender Ausschlussgründe (Anlage 2 des Bewerbungsbogens). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Unterzeichnete Erklärung nach §§ 124 GWB über d. Nichtzutreffen fakultativer Ausschlussgründe (Anlage 3 des Bewerbungsbogens). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
5. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind d. Angaben d. Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 des Bewerbungsbogens). Ferner ist eine Vollmacht für d. bevollmächtigten Vertreter d. Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 5 des Bewerbungsbogens ).
6. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, d. als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 des Bewerbungsbogens).
7. Beruft sich d. Bewerber o. Bieter, bei d. Erfüllung d. Auftrages auf d. Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in d. 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für d. Nachunternehmer d. Erklärung nach §§ 123, 124 GWB über d. Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe sowie d. Verpflichtungserklärung nach § 36 Abs. 1 VgV vorzulegen (Anlagen 2, 3 u. 6 des Bewerbungsbogens).
Wenn ein Bewerber d. Vergabe eines Teils d. Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten diese Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) d. gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit d. Bewerbung eine entspr. Verpflichtungserklärung d. vorgesehenen Nachunternehmers (Anlage 6 des Bewerbungsbogens) sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers (Anlage 2 und Anlage 3 des Bewerbungsbogens) vorgelegt werden. Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies d. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des Nachunternehmers für d. Auftragsausführung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
8. Nachweis ü. d. Führung d. Berufsbezeichnung „Ingenieur“ durch Kopie d. Eintragungsurkunde in d. Ingenieurkammer. Angabe d. Eintragungs-Nr. im Bewerbungsbogen. Bei ausländischen Bewerbern: Ist in d. Heimatstaat d. Person d. Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt d. fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates d. Europ. Parlaments u. d. Rates v. 20.11.2013 gewährleistet ist.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Leistungsfähigkeit ist im Bewerbungsbogen durch die Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz für die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Siehe Bewerbungsbogen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
A) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der Führungskräfte des Unternehmens und der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter durch Studiennachweise.
b) Vorlage von drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten auf jeweils max. 4 einseitig bedruckten DIN A4- Seiten bzw. 2 einseitig bedruckten DIN A3- Seiten als lose Blätter (nicht laminiert und keine Spiralheftung). Nennung der am Auftrag beteiligten Unternehmen (Nachunternehmer, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) mit Nennung des Auftrags-/ Leistungsanteils. Gewertet werden nur die im Bewertungsbogen angegebenen Referenzprojekte. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht gewertet.
c) Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten 3 Geschäftsjahre.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Bewerbungsbogen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: 1. Natürliche Personen, d. freiberuflich tätig u. entspr. d. Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, d. Berufsbezeichnung Ingenieur (Versorgungstechnik, Elektrotechnik oder gleichwertig) zu führen. Ist in d. Heimatstaat d. Person d. Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt d. fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur (Versorgungstechnik, Elektrotechnik oder gleichwertig) verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck d. dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. Nr. 1 benennen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen u./od. juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziffer 1 u. 2 erfüllen.
4. Bewerber, d. sich bei d. Erfüllung d. Auftrages d. Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen d. Voraussetzung nach Ziffer 1 bis 3 erfüllen, ihnen d. erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen u. d. fachliche Eignung nachgewiesen wird. Insbesondere gilt § 36 Abs. 4 VgV § 128 Abs. 1 GWB auch für den NU. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB ist der NU zu ersetzen. Im Falle d. Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe ist d. NU innerhalb einer angemessenen Frist zu ersetzen.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 6
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien
1. Projektanalyse und -verständnis mit Angaben zu Schwerpunkten und Risiken. Gewichtung 16
2. Projektspezifische Herangehensweise. Gewichtung 16
3. Projektorganisation. Gewichtung 16
4. Methoden und Instrumente der Qualitätssicherung. Gewichtung 8
5. Gesamteindruck der Präsentation. Gewichtung 8
6. Honorarangebot. Gewichtung 16
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
HoO_VgV_TA
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 21.4.2017
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
24.4.2017 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Kriterien zur Auswahl der Bewerber gliedern sich in 4 Gruppen:
1.) Ausschlusskriterien;
2.) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (des Unternehmens);
3.) Fachliche Eignung und spezifische Qualifikation der vorgesehenen Projektbearbeiter;
4.) Erfahrungen und Referenzen (des Unternehmens).
Die Ausschlusskriterien werden nicht einer Bewertung nach einem Maßstab unterzogen, da beim vorliegen von Ausschlussgründen die sonstige Bewertung unmaßgeblich ist. Für die Kriterien nach Ziffern 2.) bis 4.) wird ein Bewertungsmaßstab festgelegt. In der Summe werden maximal 100 Punkte vergeben.
Die Kriteriengruppen werden wie folgt bewertet:
— Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (des Unternehmens): 14 Punkte;
— Fachliche Eignung und spezifische Qualifikation der Bearbeiter: 50 Punkte;
— Erfahrungen und Referenzen (des Unternehmens): 36 Punkte.
Innerhalb der Kriteriengruppen erfolgt eine weitere Aufgliederung und Bewertung.
1.)
Ausschlusskriterien
Die Ausschlusskriterien ergeben sich aus den Regularien der VgV beziehungsweise aus den Angaben der Veröffentlichung der Leistung. Dabei handelt es sich zum einen um formale Kriterien hinsichtlich vorzulegender Unterlagen und Nachweise, zum anderen um inhaltliche Kriterien, die in Form von Mindestanforderungen im Bewerbungsbogen genannt waren.
Formale Ausschlusskriterien sind:
— Nicht fristgerechte Bewerbung;
— Fehlender Nachweis der Vertretungsbefugnis bei juristischen Personen;
— Nicht rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen;
— Nicht rechtsverbindlich unterschriebene Anlagen 1 bis 5 zum Bewerbungsbogen (die Anlagen 3 bis 5 nur im Bedarfsfall bei Bietergemeinschaften oder geplanten Nachunternehmern);
— Fehlender Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung;
— Fehlender Nachweis der beruflichen Befähigung der des Bewerbers / der Führungskräfte und der vorgesehenen Mitarbeiter.
Inhaltliche Ausschlussgründe sind:
— Unterschreitung des Mindestumsatzes im Bereich TGA – Planung;
— Unterschreitung der Mindestanforderungen bezüglich personeller Ausstattung;
— Unterschreitung der Mindestanforderungen an die Qualität der Referenzprojekte.
2.)
Kriterien für finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die Angaben des Bewerbungsbogens herangezogen. Im Einzelnen sind dies:
— Umsatz im Bereich TGA – Planung 5 Punkte;
— Beschäftigte Ingenieure im Bereich TGA – Planung 6 Punkte;
— Beschäftigte Ing. im Bereich TGA – Planung mit mind. fünf Jahren Berufserfahrung 3 Punkte.
Die Vergabe der Punkte erfolgt nach den folgenden Schlüsseln:
Umsatz in der TGA – Planung:
Ø der letzten 3 Jahre < 400.000 EUR (Mindestanforderung!) → Ausschluss
400 000 EUR < Ø der letzten 3 Jahre < 800 000 EUR → 2 Punkte.
800 000 EUR < Ø der letzten 3 Jahre < 1 200 000 EUR → 4 Punkte.
1 200 000 EUR < Ø der letzten 3 Jahre → 5 Punkte.
Beschäftigte Ingenieure im Bereich TGA – Planung:
Ø der letzten 3 Jahre < 4 MA (Mindestanforderung!) → Ausschluss
4 MA < Ø der letzten 3 Jahre < 8 MA → 2 Punkte.
8 MA < Ø der letzten 3 Jahre < 16 MA → 4 Punkte.
16 MA < Ø der letzten 3 Jahre → 6 Punkte.
Beschäftigte Ing. im Bereich TGA – Planung mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung
Ø der letzten 3 Jahre < 2 MA (Mindestanforderung!) → Ausschluss.
2 MA < Ø der letzten 3 Jahre ≤ 4 MA → 1 Punkt.
4 MA < Ø der letzten 3 Jahre ≤ 8 MA → 2 Punkte.
8 MA < Ø der letzten 3 Jahre → 3 Punkte.
3.)
Fachliche Eignung und spezifische Qualifikation der vorgesehenen Bearbeiter
Die Kriterien für die Personen die für die Leistungserbringung vorgesehen sind bilden den Schwerpunkt der Auswahl der Teilnehmer der zweiten Stufe des VgV-Verfahrens. Dies geht von der Überlegung aus, dass die Qualität der Leistungserbringung maßgeblich abhängig ist von der Qualität der Personen, die diese Leistung letztendlich erbringen. Durch die Bewerber sind für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung je ein Mitarbeiter zu benennen. Als Bewertungskriterien werden herangezogen:
— Qualifikation und Berufserfahrung (max. 10 Punkte);
— Projekterfahrung und Referenzen (max. 11 Punkte);
— Unternehmenszugehörigkeit (max. 2 Punkte);
— Besondere Kenntnisse und Qualifikationen (max. 2 Punkte).
Qualifikation und Berufserfahrung:
Als Maßstab für die Bewertung der Berufserfahrung der Mitarbeiter wird pro Jahr seit Ausbildungsabschluss (i. d. R. Diplom oder gleichwertig) des Mitarbeiters 1,0 Punkte vergeben. Das Jahr der Erlangung der Berufsbefähigung des Mitarbeiters und das laufende Jahr werden voll angerechnet. Maximal werden 10 Punkte vergeben. Für die berufliche Qualifikation der Bewerber werden Abminderungsfaktoren eingeführt. Für die Diplom- (TH oder FH) oder Masterabschlüsse beträgt der Abminderungsfaktor 1,0. Alle sonstigen Abschlüsse werden mit einem Abminderungsfaktor von 0,5 versehen. Grundlage ist die Vorgabe der Musteringenieurverträge der RBBau, nach denen die Leistungen der Leistungsphase 8 grundsätzlich nur von entsprechend qualifizierten Ingenieuren wahrgenommen werden dürfen. Sofern also Personen ohne entsprechenden Abschluss eingesetzt werden sollen, können diese die Leistungen der Leistungsphase 8 nicht selbständig erbringen. Fehlt der Nachweis der beruflichen Qualifikation gänzlich, beträgt der Abminderungsfaktor 0,0. Darüber hinaus, stellt das Fehlen des Nachweises der beruflichen Qualifikation einen Ausschlussgrund dar.
Projekterfahrung und Referenzen:
Zum Nachweis der Projekterfahrung der Mitarbeiter werden im Bewerbungsbogen für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter personenbezogene Referenzen abgefragt, bei denen die Bearbeitung durch die benannten Mitarbeiter erfolgte. Die Bewertung der Projekterfahrung erfolgt auf der Basis der folgenden Kriterien:
— Vergleichbarkeit der persönlichen Referenz mit der Planungsaufgabe beim House of One;
— Baukosten der KG 400 der Referenz;
— BRI der Referenz;
— Bearbeitete Anlagengruppen;
— Bearbeitete Leistungsphasen der Referenz.
Vergleichbarkeit der Nutzung und Ausführung (Sakralbau mit Ausführung technischer Ausrüstung in Sichtmauerwerk):
Sakralbau mit Ausführung techn. Ausrüst. in Sichtmauerwerk → 4 Punkte.
Sonstige Nutzung (z. B. Museum) mit
Ausführung techn. Ausrüst. in Sichtmauerwerk → 3 Punkte.
Sakralbau ohne Ausführ. techn. Ausrüst. in Baukonstruktion → 1 Punkte.
Sonstige Nutzung → 0 Punkte.
Baukosten der KG 300+ 400 der Referenz:
Baukosten KG 300+400 < 5 000 000 EUR → 0 Punkte.
Zwischenwerte werden linear interpoliert
12 500 000 EUR < Baukosten KG 300+400 → 3 Punkte.
Bruttorauminhalt (BRI) vergleichbar:
BRI < 10 000 m³ → 0 Punkte.
Zwischenwerte werden linear interpoliert
30 000 m³ < BRI → 3 Punkte.
Bearbeitete Leistungsphasen der Referenz
Maximal wird ein Punkt in diesem Kriterium vergeben. Pro nicht bearbeiteter Leistungsphase wird 0,1 Punkt abgezogen.
Unternehmenszugehörigkeit:
Das Kriterium der Unternehmenszugehörigkeit deckt die Kenntnisse des Mitarbeiters hinsichtlich bürointerner Regelungen und Arbeitsabläufe ab. Damit soll gewährleistet werden, dass im Zuge der Planung keine Informations- und Effizienzverluste durch fehlende bürointerne Kommunikation zu befürchten sind. Pro Jahr Unternehmenszugehörigkeit des Mitarbeiters werden 0,25 Punkte vergeben. Maximal werden 2 Punkte in diesem Kriterium vergeben.
Besondere Kenntnisse und Qualifikationen:
Projektleitungserfahrung nein / ja → 0 / 1 Punkte
Erfahrung Zuwendungsbaumaßnahmen nein / ja → 0 / 1 Punkte
4.)
Erfahrungen und Referenzen (des Unternehmens)
Durch die Bewerber sind für die TA-Planung drei mit der Aufgabe vergleichbare Referenzprojekte anzugeben. Pro Referenz werden maximal 12 Punkte vergeben. Als Mindestanforderungen muss ein Kultur- oder Sakralbau mit Baukosten in der KG 300+400 > 12 500 000 EUR (netto) angegeben werden sowie ein Gebäude benannt werden, bei dem wesentliche Teile der technischen Ausrüstung (insbesondere Lüftung) als Baukonstruktion ausgeführt wurden. Es können auch beide Mindestanforderungen in einem Referenzprojekt erfüllt werden.
Als Bewertungskriterien für die Referenzen werden herangezogen:
— Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit der Planungsaufgabe bei HoO (max. 9 Punkte);
— Know-how aus der Referenz noch im Unternehmen (max. 2 Punkte);
— Referenzperson/Referenzschreiben (max. 1 Punkt).
Vergleichbarkeit der Referenzen:
Kriterien für die Vergleichbarkeit sind:
— vergleichbare Nutzung und Ausführung (Sakralbau mit Ausführung technische Ausrüstung in Sichtmauerwerk);
— Bruttorauminhalt (BRI) der Referenz;
— Baukosten der KG 300 + 400 der Referenz;
— Bearbeitete Leistungsphasen der Referenz.
Die Vergabe der Punkte erfolgt nach den folgenden Schlüsseln:
Vergleichbarkeit der Nutzung und Ausführung (Sakralbau mit Ausführung technischer Ausrüstung in Sichtmauerwerk):
Sakralbau mit Ausführung techn. Ausrüst. in Sichtmauerwerk → 3 Punkte.
Sonstige Nutzung (z. B. Museum) mit Ausführung techn. Ausrüst. in Sichtmauerwerk → 2 Punkte.
Sakralbau ohne Ausführ. techn. Ausrüst. in Baukonstruktion → 1 Punkte.
Sonstige Nutzung → 0 Punkte.
Baukosten der KG 300+ 400 der Referenz:
Baukosten KG 300+400 < 5 000 000 EUR → 0 Punkte.
Zwischenwerte werden linear interpoliert
12 500 000 EUR < Baukosten KG 300+400 → 3 Punkte.
Bruttorauminhalt (BRI) vergleichbar:
BRI < 10 000 m³ → 0 Punkte.
Zwischenwerte werden linear interpoliert
30 000 m³ < BRI → 2 Punkte.
Bearbeitete Leistungsphasen der Referenz
Maximal wird ein Punkt in diesem Kriterium vergeben. Pro nicht bearbeiteter Leistungsphase wird
0,1 Punkt abgezogen.
Know-how aus der Bearbeitung der Referenz noch im Unternehmen
Mindestens ein Mitarbeiter noch im Unternehmen? Nein / Ja → 0 / 1 Punkt.
Referenz durch den f. HoO benannten PL betreut? Nein / Ja → 0 / 1 Punkt.
Referenzperson/Referenzschreiben
Nein → 0 Punkte.
Referenzperson mit Kontaktdaten angegeben → 0,5 Punkte.
Referenzschreiben → 1 Punkt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Fax: +49 2289499400
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25.3.2017