Angabe der Zahl der Beschäftigten im jährl. Mittel der letzten 3 Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung:
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen),
— sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende).
Angabe von Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei bis zu 2 vergleichbaren Beispielprojekten der Personen (in gleicher Position), die die geforderten Leistungen tatsächlich erbringen sollen, insbesondere:
— des Projektleiter/in, (mind. Dipl.-Ing. od. vergleichbar), Schwerpunkt HLS oder ELT,
— dessen Stellvertreter/in, Schwerpunkt HLS oder ELT (abwechselnd zu Projektleiter),
— 1 Projektmitarbeiter/in Schwerpunkt ELT,
— 1 Projektmitarbeiter/in Schwerpunkt HLS.
Für den Projektleiter/in ist anzugeben ob er bei den 2 Beispielreferenzen als Projektleiter/in tätig war.
Die Vergleichbarkeit von persönlichen Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb / Bilder).
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
Angabe und Beschreibung der selbst erbrachten Leistungen bei bis zu 2 Referenzobjekten die mit den Planungsanforderungen der Bauaufgabe vergleichbar sind.
Je Referenz sind anzugeben:
— Projektname und kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild,
— Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Planungsanforderung der genannten Referenz mit der Aufgabenstellung und Beschreibung des Energetischen Konzeptes,
— Angabe des Bauherrn (Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners),
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (Auftraggeber), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), Nachunternehmer,
— Projektleiter des Bewerbers,
— Angaben zu den selbst erbrachten Leistungen, getrennt nach Anlagengruppen § 53 HOAI,
— Angaben zu den selbst erbrachten Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI) insbesondere bei noch nichtfertig gestellten Bauvorhaben Angabe des akt. Leistungsstandes entspr. den Leistungsphasen der HOAI, bei Projekten in Arbeitsgemeinschaften oder mit/als Nachunternehmerleistungen Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den Leistungsphasen nach HOAI,
— Angaben der Gesamtbaukosten nach DIN 276 und der Einzelkosten nach KoGr 400 je bearbeiteter Anlagengruppe nach § 53 HOAI in Euro brutto,
— Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenfeststellung in Euro brutto je ALG mit Erläuterung bei Abweichungen,
— Angaben zum Honorar in Euro brutto und den wesentlichen Honorarparametern für die selbst erbrachten Leistungen,
— Terminangaben getrennt zu Planungszeit und zu Bauzeit, Angabe der Inbetriebnahme,
— Angabe projektbezogene Kennzahlen (z. B. Fläche in m² oder Volumen in m³ oder Anzahl Betten),
— aktuelles Referenzschreiben oder Bestätigungsschreiben des jeweiligen Auftraggebers welches den tatsächlichen Leistungsstand wiedergibt.
Nachweis Besonderer Qualifikationen / Erfahrung bei jeweils max. 2 Referenzangaben über:
— Erfahrung in der Anwendung der DIN 18040 und AVPflewoQG,
— Erfahrung in der Planung und Bauausführung von Nahwärmenetzen zur Wärmeversorgung,
— Erfahrung im bautechn. und anlagentechnischen Brandschutz,
— Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentl. Auftraggebern.
Gewertet werden Referenzobjekte, deren Inbetriebnahme ab dem 1.1.2012 erfolgte. Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die o.g. Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
Ein Referenzprojekt kann ein oder auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o. g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hardware, Rechnerart, Software, etc).
Die Abkürzung „HLS“ (Heizung, Lüftung, Sanitär) umfasst die Anlagengruppen ALG 1, 2 und 3.
Die Abkürzung „ELT“ steht für die Elektrotechnik und umfasst die Anlagengruppen 4, 5 und 6.
Es muss mind. 1 Führungskraft (PL / St.PL) je Schwerpunkt HLS und ELT vorhanden sein.
Projektleiter/in und Stellvertreter/in müssen voneinander verschiedene Schwerpunkte (HLS / ELT) nachweisen.
Qualifikation des Projektleiter/in mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. oder vergleichbar.
Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme der Referenzprojekte nach dem 1.1.2012
Die vollen Punkte je Referenzprojekt (100 %) können nur erreicht werden, wenn alle nachfolgend geforderten Anlagengruppen (ALG) nach Definition § 53 HOAI nachweislich erbracht wurden.
Wurden nur einzelne Anlagengruppen nachweislich erbracht, erfolgt eine Wichtung gemäß nachfolgendem Schlüssel:
ALG 1: 35 %; ALG 2: 10 %; ALG 3: 5 %; ALG 4: 30 %; ALG 5: 10 % und ALG 6: 10 % in Summe 100 %.
Sind die je Referenz geforderten Anlagengruppen aufgrund der Schwerpunkte HLS / ELT nur durch 2 Projekte (als Referenz 1a/1b, bzw. Referenz 2a/b) nachweisbar, so werden für Projekte mit Schwerpunkt HLS die Anlagengruppen 1, 2 und 3 zusammen gewertet sowie für Projekte mit Schwerpunkt ELT die ALG 4, 5 und 6.